Wie werden Menschen in geheimen Wahlen untersützt, die blind sind, die Parkinson haben und Analphabe

Wie kann man Menschen bei geheimen Wahlen utnerstützen, die nicht in der Lage sind selbst zu wählen? wie kann man Ihnen zu Ihrem Recht zur Wahl unterstützen. es geht hier um Blinde,Menschen mit Parkinson und Analphabeten.

Antworten

  • Hallo alexa,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Das ist eine sehr interessante Frage.

    Diese Personengruppe kann einen Vertrauten bestimmen, der Ihnen bei der Wahl hilft und sich schriftlich dazu verpflichtet, die Wahl nach Angaben des Hilfsbedürftigen getroffen zu haben und darüber auch absolutes Stillschweigen zu bewahren.

    Natürlich hast Du Recht, wenn Du sagst, dass diese Wahl dann genau genommen nicht mehr geheim ist...

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community!

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • @justin:
    danke für Deine Antwort:
    Meine Frage lautete nicht, ob es dann noch geheime wahlen sind.
    Meine Frage war:
    Wie kann man Menschen mit Beeinträchtigung bei geheimen Wahlen untersützen? Es ging hier darum wie können sie zu ihrem REcht !"zu wählen" in die Praxis umsetzen.

    In Deutschland heißt es "geheime Wahl".
    Ich habe bis auf Parkinson Antworten gefunden.

    Blinde können selbst mit einer Schablone wählen
    Für Analpahebeten gibt es einen Audiolernkurs auf wahlen bezogen
    Allerdings können diese eine Vertrauensperson oder Wahlhelfer.
  • hallo
    ich war jahrelang wahlhelfer .laut vorschrift dürfen wähler nur allein die wahl kabine betretten . es kommt auf die behinderung an das heißt . wenn der behinderte mensch einen betreuer bei sich hat muß er ihn vor der kabine aufklären er darf auch als betreuer nicht sehen was er macht. bein demz kommt es darauf an ob amtliche betreunung vorliegt . in diesen fallmuß bei den wahlamt angerufen werden und nach briefwahl gefragt werden . die unterlagen müßen mit einer kopie des beztreungsausweis und des ausweisen des wählers angefordert werden. wenn das ok von dem wahlamt vorliegt kann der betreuer die brieft wahl tätigen lg erika
  • Danke für Deine interessanten Ergänzungen, Erika 😀
Diese Diskussion wurde geschlossen.