Kann ich Neuwagen weiterverkaufen (Rabattgewährung)

Hallo,

wer weiß ob es zu Problemen oder Verstößen kommt wenn ich einen PKW als behinderter mit Rabatt kaufe und diesen dann an dritte weiter verkaufen... sozusagen als Händler?

Ist das legal oder in wie weit illegal und somit auch gefährilch.

Kann mir dazu jemand etwas sagen.

Danke

Recie

Antworten

  • Hallo Recie.

    Wenn du das Auto als Neuwagen weiter verkaufst, kann es Probleme mit der Garantie geben, der Händler hat ja dir als behinderter den Rabatt gegeben und kommt es dann zum Garantieschaden kann der Händler den Rabatt von dir, zurück verlangen.

    LG Ralf



  • Hallo Recie,

    wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung geben.

    Meiner persönlichen Auffassung nach ist es jedoch Betrug, wenn Du zum Zeitpunkt der rabattierten Bestellung bereits weißt, dass Du das Auto zum Normalpreis ohne ihn selbst zu nutzen weiterverkaufst. Außerdem kannst Du Neuwagen als solche auch nur als Händler und nicht als Privatperson verkaufen.

    Mehr möchte ich dazu nicht sagen. Außer, dass Du auch daran denken solltest, dass die Hersteller solche Rabatte irgendwann nicht mehr für Menschen mit Behinderung anbieten werden, wenn sie derartig zweckentfremdet werden.
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