Ein HartzIV Empfänger , bekommt einen Freibetrag bei Nebenverdienst von ca 200 Euro, zu den Leistung

Hallo meine Lieben Freunde,
'Ich lebe hier im Landkreis WT, nähe Freiburg, erhalte eine Rente von 294 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente sowie 131 Euro SGBXII, die Miete ist laut Mietspiegel angemeßen, aber nicht die NK 22 Euro zu viel, während ein Hartz IV, empfänger mit 374 Euro und noch einen Freibetrag erhält von ca 200 Euro, ist hier ja wohl die größte Frechheit aller Zeiten, das man hier so mit Einer oder vielleicht auch mehreren so verfahren Tut ! das entspricht die Wahrheit und kann auch bei den zuständigen Leuten Nachgewiesen werden ! Eure magdalena

Antworten

  • es ist am besten das du wiederspruch einlegst! es kommt am meinsten auf die höhe des freibetrag an der beim versorgungsamt angegebn ist. lg
  • Hallo

    kleine Anfrage

    Um was für einen Freibetrag handelt es sich denn da. Freibeträge kenne ich nur bei Steuern, aber die dürften ja kaum anfallen.

    Klaus
  • bei einem Hartz IV, Empänger wird bei einem Hinzuverdienst oder Nebenverdienst, einen Freibetrag von ca 200 Euro nicht mit angerechnet ! aber eine Behinderte mit einer vollen Erwerbsunfähigkeitsrente,von 294 Euro wird an gerchnet !
  • Hallo.

    Ich kann Klaus nur Recht geben, ich kenne das auch nur bei der Steuer.
    Wenn du aber den Nebenververdienst meinst, dann darf du als EU Rentner 400 € hinzuverdienen und das 2 mal im Jahr um das doppelte überschreiten.

    Ralf
  • Hallo Magdalena,

    Dein Anliegen ist leider noch nicht ganz klar...

    Magst Du es vielleicht noch einmal schildern, damit wir es verstehen und Dir helfen können?
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