Erfülle ich die Vorraussetzungen für Zwischenübergangsgeld?

Hallo Zusammen

Folgender Sachverhalt

Ende 2010 Stellte ich bei der Afa einen Antrag auf LTA zur dieser Zeit war ich noch Angestellt.

Mein Arbeitgeber Kündigte mich zum 31.01.11 da er mir keine Leidensgerechte Tätigkeit anbieten Konnte.

Im Januar 2011 wurde ich vom ÄD der Areitsagentur begutachtet und sprach sich vor Beginn einer Erneuten tätigkeit für eine Med Reha aus.

Aus diesem Grund wurde der Antrag bei der Afa abgelehnt.
Da ich aber für leichte Büro Arbeiten einsatzfähig war wurde mir Geraden mich nicht weiter Krankschreiben zu lassen da kein Arbeitsverhältniss mehr bestand.
Ich war von der KK nicht ausgesteuert.

Somit bezog ich ab Feb.2011 ALG1

die Med Reha erfolgte von April-Mai 2011 über die DRV in dieser Zeit erhielt ich Übergangsgeld.

In der Reha wurde ich in meiner Letzten tätigkeit unter 3 Std einsatzfähig bescheinigt.

Man wollte mich AU aus der Reha entlassen wurde aber verworfen da ich Arbeitsfähig in die Reha ging.

In der Reha stellte ich den Antrag zur LTA bei der DRV laut der Stationsärztin sei wohl die LTA von der DRV zu tragen.

Nach der Reha meldete ich mich wieder Arbeitssuchend und erhielt weiterhin ALG1.

Mein Antrag zur LTA wurde von der DRV abgehlehnt mit der begründung das die Afa für mich zuständig sei.
Dies verneinte die Afa und ich sollte in Wiederspruch gehen.

Im wiederspruch wurde dann die LTA bewilligt und werde im Mai eine Umschullung bekommen.

Nun habe ich im Internet gelessen das die DRV zwischenübergangsgeld zwischen den Massnahmen Zahlen kann.

Hätte ich darauf einen Anspruch?

LG Martin

Antworten

  • Hallo Martin,

    ich werde unsere Fachexperten hinzuziehen.

    Bitte hab ein klein wenig Geduld. 😀
  • Hallo Martin,

    nach meinem Stand der Dinge kenne ich das Zwischenübergangsgeld nur für den Zwischenzeit zwischen 2 Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation. In deinem Fall ist aber die geplante Umschulung bewilligt, aber die erste Maßnahme der beruflichen Reha.

    Auch dann ist die Bewilligung von Zwischen-Übergangsgeld an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die jedoch je nach Kostenträger unterscheidlich sind.

    Die vorherige Maßnahme war eine der medizinischen Reha, insofern eine andere Zahlstelle.

    Also bei dir war die DRV für die medizinischen Reha zuständig, und war dann mit ihrer Zuständigkeit fertig. Dann gab es in meinen Augen eine kostenträgerfreien Zustand. Anschließend steigt die AA in die berufliche Reha ein.

    Also nach meinem Stand gibt es kaum eine Möglichkeit. Da ich aber weder sämtliche Unterlagen von dir vorliegen habe und vor allem keine Rechtsauskunft geben kann, sind dies nur meine Erfahrungen.

    Aber Kopf hoch und freu dich auf deine bewilligte Umschulung.

    Viele Grüße

    Michael



  • Vielen Dank für deine Antwort Michael

    Ich wollte vor dem Gespräch meines Rehaachberater infos dazu haben nicht das ich noch was fordere was mir nicht zusteht.

    Die Umschullung wird von der DRV getragen die Afa steigt bei der Umschullung nicht mit ein.

    Natürlich freue ich mich auf die bewilligte Umschullung. Was mich aber Ärgert ist das durch diese Zuständigkeits pingpong ich nun vor Hartz4 Stehe.

    Wäre Gleich alles am Anfang bewilligt worden wäre es nicht soweit gekommen aber niemand wollte für mich zuständig sein.
    Ich war das Vergangene Jahr bei 3 Gutachter und alle schrieben das selbe alle Sagten das der Letzte beruf nicht mehr Geht und ich wurde zwischen den Kostenträgern nur hin und her geschubst und jetzt bin ich finanziel am Ende 😡
  • Hallo Martin

    ich bin kein Rechtsanwalt, aber der Anspruch von Zwischenübergangsgeld ist im SGB IX begründet. Hier ist der Link dazu

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/51.html

    ich würde mit Deinen Unterlagen zu einem Anwalt für Sozialrecht, zum Sozialverband,VDK oder zum Verbraucherschutz gehen und mich beraten lassen

    LG Nobby
  • Hallo Nobby

    Danke für den Link

    Ein Anwalt kostet mich leider auch nur wieder Geld was ich nicht habe.

    Ich habe nun mit meinen Rehaberater Telefoniert die sachlage schaut so aus das Ich aus der Reha Arbeitsfähigentlassen wurde und ich Vermittelungsfähig war steht mir kein üergangsgeld zu.

    Ich bin also Von der Arbeitsagentur sehr schlecht beraten worden.
    Der Arzt von der Arbeitsagentur empfahl eine Reh um mein Gesundheitszustand zu Stabieliesieren die Reha massnahme sollte vorrangig erfolgen.

    Im Gutachten wurde auch schon geschrieben das ich in meiner Letzten Tätigkeit nicht mehr Arbeiten kann. Aber in einer Leichten Büro Arbeit vollschichtig.
    Deswegen wurde mir gesagt nicht weiter Krankschreiben und ab da ging das ganze wirwar los.

    Wäre ich krank in die Reha wäre ich Krank entlassen worden und warscheinlich hätte es auch keine Ablehnung gegeben und wäre wohl schon längst in eine Umschullung. 👿

    Was mich aber wiederum wundert das mein Antrag dan doch bewilligt wurde obwohl ich noch Keine 15 Jahre eingezahlt habe bin 27 Jahre Alt.
  • Hallo Martin

    ein kleiner Tipp von mir. Stand in dfem Gutachten von der Rehaklinik eine Emphelung zu einer Berufreha? Kann auch etwas verklausuliert enthalten sein. Gehe doch zu einem Berater der Rentenversicherung und bespreche das mit Ihm. Falls so ein "versteckter" Hinweis in dem Gutachten gestanden ist, kann die DRV eine Berufsreha veranlassen (nur sie kann es tun). Versicherungstechnisch würdest Du auf den Zeitpunkt zurückgesetzt, wo eine med. Reha geendet hat. Du würdest dann zwischen 2 Rehamaßnahmen stehen und Zwischenübergangsgeld, auch rückwirkend vom Ende der med Reha erhalten. Ist aber nur buchungstechnisch.Inzwischen abgelaufene Zeiten von Krankengeld oder ALGI gelten als nicht absoviert. Spreche aus Erfahrung,mir ist es 2008/2009 ähnlich ergangen.

    LG Nobby
  • Hallo Nobby

    Im Gutachten steht das die Letzte Tätigkeit unter 3 Stunden ausgeübt werden kann und leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geprüft werden sollen.

    LG Martin
  • Hallo zusammen,

    ich habe mich nun vom VDK beraten lassen.

    Laut deren aussage besteht ein Anspruch auf zwischenübergangsgeld.

    Die Umschulung erhalte ich von der DRV da ich noch keine 15 Jahre eigezahlt habe kann der Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben nur aufgrund eines der beiden Gründen bewilligt worden sein.

    1. Ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden müsste.
    oder
    2.Die Leistungen unmittelbar im Anschluss an eine Medizinische Rehabilitation erforderlich sind, damit die Rehabilitation erfolgreich beendet werden kann.

    Somit wurde ich ganz klar von der Afa total falsch beraten. Da der Afa klar was die DRV für meine Umschullung zuständig war. Hätten die mir anstatt meine Au zu beenden drängen müssen diese weiter Fortzuführen 😡. Dabei hätten sie Selber das meiste Geld gespaart wenn sie ALG1 hätten gar nicht zahlen müssen 🥺 .

    @ Nobby danke nochmal für den Link ich werde über diesen § das Übergangsgeld formlos beantragen da der 2 Punkt für mich zutreffend ist.

    LG Martin
  • Hallo Martin,

    schön, dass sich die Situation für Dich positiv geklärt hat 😀
Diese Diskussion wurde geschlossen.