Schweiz, Recht auf Kündigung wg. Behinderung?
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe mich vor zwei Monaten bei meinem künftigen Arbeitgeber vorgestellt und die Stelle auch bekommen (Öff. Dienst, Schweiz).
Nun ist in der Zwischenzeit eine Erkrankung aufgetreten, die - zumindest für begrenzte Zeit, evtl. dauerhaft - die Benutzung eines Rollstuhls erforderlich macht. Hat mein Arbeitgeber das Recht, mir deswegen zu kündigen bzw. ist es wahrscheinlich, dass er dies in der Probezeit ohne Angabe von Gründen tut? Momentan befinde ich mich noch in der Reha, die ich aber (um den Job rechtzeitig anzutreten) auf eigenen Wunsch abkürze und ambulant weiterführe. Kann mein Arbeitgeber Auskunft von mir über die Behinderung verlangen, muss ich ihm auf Wunsch ärztliche Atteste vorlegen oder ähnliches? Z. B. für den Fall, dass er Unterstützung von der IV in Anspruch nehmen will o.ä.? Bzw. ist es sinnvoll, meinerseits vorsorglich eine ärztliche Bescheinigung über meine trotzdem vorhandene volle Leistungsfähigkeit einzureichen?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüsse
Ich habe mich vor zwei Monaten bei meinem künftigen Arbeitgeber vorgestellt und die Stelle auch bekommen (Öff. Dienst, Schweiz).
Nun ist in der Zwischenzeit eine Erkrankung aufgetreten, die - zumindest für begrenzte Zeit, evtl. dauerhaft - die Benutzung eines Rollstuhls erforderlich macht. Hat mein Arbeitgeber das Recht, mir deswegen zu kündigen bzw. ist es wahrscheinlich, dass er dies in der Probezeit ohne Angabe von Gründen tut? Momentan befinde ich mich noch in der Reha, die ich aber (um den Job rechtzeitig anzutreten) auf eigenen Wunsch abkürze und ambulant weiterführe. Kann mein Arbeitgeber Auskunft von mir über die Behinderung verlangen, muss ich ihm auf Wunsch ärztliche Atteste vorlegen oder ähnliches? Z. B. für den Fall, dass er Unterstützung von der IV in Anspruch nehmen will o.ä.? Bzw. ist es sinnvoll, meinerseits vorsorglich eine ärztliche Bescheinigung über meine trotzdem vorhandene volle Leistungsfähigkeit einzureichen?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüsse
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Antworten
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Versuch im voraus rauszufinde wieviel du deinem Arbeitgeber sagen musst und wo du sagen kannst das das möchte ich nicht sagen.
Aber wenn das genüber ok ist würde ich möglichst offen über deine Behinderung/ Krankheit sprechen egal ob Arbeitgeber, Kinder, Familie, Freunde usw.
Es bringt ja nichts wenn man versucht stark zu sein aus falschen stolz.
Und zu dem was die Kündigung betrieft, ist es schon möglich das du die Kündigung bekommst wärend der Probezeit. Ich selber hab auch schon mal eine Kündigung bekommen weil ich Stottere und langsamer bin wieder als andere.
Lg Blitz
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Hallo Diavolina
Grundsätzlich kann dir immer gekündet werden (auf die Schweiz bezogen). Die Frage ist nur, ob die Kündigung missbräuchlich ist. Dann könntest du dagegen klagen.
Mir scheint wichtig, dass es in deinem Fall gar nicht so weit kommt. Offene gegenseitige Kommunikation zwischen dir und deinen Vorgesetzten ist ein entscheidender Faktor.
Ich finde deine Motivation toll auch wegen der Abkürzung deiner Reha bzw. der ambulanten Weiterführung. Das zeigt deinem Arbeitgeber, dass du mit Engagement arbeiten möchtest 😉 .
In unserem Forum hat es auch Beratende in Rechtsfragen. Sie können dir sicher in dieser komplexen Situation rechtliche Hinweise geben.
Ich wünsche dir viel Erfolg und grüsse herzlich
Viktor
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Vielen lieben Dank für Eure Antworten, Blitz und Viktor.
Ich hoffe trotzdem, es meldet sich auch noch ein Experte zu Wort.
Lieben Gruss
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Lesen die Experten hier eigentlich mit oder müssen die
Beiträge an sie weitergeleitet werden?
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Hallo Diavolina,
zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
Ich habe meine Kollegin in der Schweiz bereits gebeten, Dein Anliegen an die Fachexperten weiterzuleiten.
Da die Fachexperten MyHandicap ehrenamtlich unterstützen, haben wir keinen Einfluss darauf, wann bzw. wie schnell sie antworten und sind für jede ihrer Antworten dankbar.
Daher bitte ich Dich um ein klein wenig Geduld 😉
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Hallo Justin
Vielen Dank, dass du dich darum gekümmert hast.
Lieben Gruss
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