vorsorglicher Führerausweisentzug mit 1 jähriger Odyssee durch die Beamten-Mühlen

können Sie mir sagen, ob das Strassenverkehrsamt mir nach der Absolvierung eines psycholischen Gutachtens und einer Kontrollfahrt den Führerausweis ausstellen muss oder ob dies von der Zahlung der Gebühren abhängig machen dürfen?
ich meine, dass das nichts miteinander zutun hat.
sie wollen von mir erst weitere Gutachtergebühren abzocken. ich habe bereits 3000 franken als Vorschuss gezahlt. jetzt wollen sie noch mal soviel.
ich habe allerdings mit Schadenersatz aufgerechnet, da das verfahren über 10 monate in die Länge gezogen wurde. Zudem hat man nicht wie von den Ärzten angeraten mir einen Lernfahrausweis ausgestellt, weshalb sich das ganze nochmal um 2 monate hinzog, weil ich nicht glatt bestanden hatte.
Zusätzlich hatte mich der Arzt zur zweiten Kontrollfahrt versetzt. Auch das habe ich als Schaden geltend gemacht.

Mir wurde vor fast einem Jahr der Ausweis entzogen, weil in einem Arztattest stand "kann Situationen nicht richtig einschätzen". In Zürich hat man freundlich darum gebeten, dass der Arzt doch bitte erklären möge, dass sich das nicht auf den Strassenverkehr auswirkt und ein Jahr später hat man mir im Thurgau völlig willkürlich den Ausweis vorsorglich entzogen.

Antworten

  • Hallo B,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Sie MyHandicap gefunden haben 😀

    Ich leite Ihr Anliegen an meine Kollegin in der Schweiz weiter. Bitte haben Sie ein klein wenig Geduld 😉
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