Woher bekomme ich am besten gute Assistenten und wer trägt die Kosten dafür?

Derzeit mache ich eine Ausbildung. Dabei habe ich auch eine Arbeitsassistentin für drei Stunden pro Tag. Mehr habe ich leider nicht bewilligt bekommen. Allerdings wird die bald nicht mehr ausreichen. Nach der Ausbildung brauche ich auf jeden Fall während der Arbeit und auch für den restlichen Tagesablauf früher oder später eine "richtige" Assistenz.

Antworten

  • Hallo Julia H,

    Meiner Meinung nach ist für arbeitsbezogene Assistenz das Arbeitsamt zuständig und für das rein Pflegebezogene die Pflegekasse Deiner gesetzlichen KK.
    Die Kosten würden sich also aufteilen.
    Beraten können auch die Integrationsfachdienste und auch die Integrationsämter , früher Hauptfürsorgestelle.
    Wenn der Betrieb, wo Du bist einen Behindertenbeauftragten hat, kann auch der weiterhelfen.

    LG

    Surfer
  • Hallo Julia,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du zu MyHandicap gefunden hast 😀

    Nun, wir kennen uns ja schon ein wenig von einigen Veranstaltungen, die ja teilweise auch von MyHandicap unterstützt worden waren.

    Die Frage nach dem "Woher" ist simpel und kompliziert zugleich:
    Simpel, weil es grundsätzlich zwei Möglichkeiten gibt. Entweder die Assistenten im sog. Arbeitgebermodell selbst anstellen oder von einem entsprechenden Dienstleister buchen. Kompliziert, weil es nicht immer ganz einfach ist, motivierte Assistenzkräfte zu finden, mit denen die Welle passt. Und das ist meiner Erfahrung nach das Wichtigste. Das kann manchmal auch ein wenig dauern.

    Die Frage nach der Finanzierung ist zunächst einfach zu beantworten:
    In Deinem Fall kommen vier Kostenträger in Frage, wenn Du (rund um die Uhr) eigenständig und selbstbestimmt, mit Assistenz, leben willst.
    An allererster Stelle natürlich die Pflegekasse.
    Dann die Arbeitsagentur für die Arbeitsassistenz.
    Dann der überörtliche Sozialhilfeträger, der im Rahmen der Teilhabeleistungen die Assistenz während der Freizeit und die Arbeitsassistenz, die nicht von der Arbeitsagentur getragen wird, finanziert.
    Last but not least der örtliche Sozialhilfeträger. Dieser deckt im Rahmen der Hilfe zur Pflege die noch offenen Kosten.

    Um es für die Betroffenen einfacher zu gestalten und mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen, gibt es seit 01.01.2008 das sog. Persönliche Budget (PB), das auch trägerübergreifend gestaltet sein kann.
    Beim PB werden uns Assistenznehmern die o.g. Leistungen ausgezahlt und wir können dann damit die notwendige Assistenz anstellen oder buchen oder auch beides. So wie wir es möchten bzw. brauchen.

    Dass das PB nur für Assistenz ausgegeben werden darf (nicht für den neuen Fernseher 😉 ) und dies auch regelmäßig nachgewiesen werden muss versteht sich von selbst 😉

    Wenn das PB trägerübergreifend ist, musst Du auch nur bei einem der o.g. Kostenträger den Antrag stellen. Er ist dann verpflichtet, die anderen einzuschalten und auch alles mit ihnen untereinander zu klären und abzuwickeln (z.B. wer welchen Teil zu Deinem PB zahlt).

    Da die Kostenträger natürlich nicht "hurra" schreien, wenn wir mit unseren Anträgen kommen, ist es sinnvoll, etwas Zeit bis zur Bewilligung einzuplanen.

    Beim Antrag solltest Du bereits eine Vorstellung von Deinem Bedarf haben (z.B. 24 Std./Tag) haben und auch die ungefähren Kosten beziffern können. Aber natürlich wird das alles auch von Amtswegen aus nochmal überprüft.

    Hier noch ein paar wichtige Paragraphen im Zusammenhang mit dem PB:
    §17 SGB IX - regelt die Abläufe des PB
    §57 SGB XII - Leistungen der Eingliederungshilfe können als PB erbracht werden
    §§61ff SGB XII - Hilfe zur Pflege (für Leistungen, die nicht von den Leistungen der Pflegekasse gedeckt werden)
    §§53,54 SGB XII und §§33 und 55 SGB IX - Leistungen zur Teilhabe (Eingliederungshilfe)

    Das erstmal als erste Übersicht 😀

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich! 😀
  • Eine Frage hätte ich dann vorerst noch:

    Leistungen der örtlichen und überörtlichen Sozialträger (also Bezirk, Sozialamt) sind ja einkommens-/vermögensabhängig.
    was wird hier angerechnet? (mtl. Gehalt, eigenes Vermögen, Bankguthaben, Lebensversicherung, Bausparvertrag, private Rentenversicherung, usw.)

    Danke! 😃

  • Hallo Julia,

    Das Gehalt in der Regel nicht und auch beim Vermögen gibt es Freibeträge, aber alles was drüber liegt, muß eingesetzt werden.
    Allerdings sind diese Freibeträge sehr unterschiedlich. Beim zweckgebundenen Pflegegeld sind sehr hohe Grenzen, bei der Eingliederungshilfe weniger hohe, aber mehr als bei der reinen Sozialhilfe in den Grenzen von Hartz 4.

    LG

    Surfer
  • Hallo Julia,

    ja, das hast Du richtig erkannt.

    Vermögen (Bankguthaben): Freibetrag 2.600,- Euro - alles darüber muss eingebracht werden
    Einkommen: Monatl. Freibetrag ist hier doppelter Eckregelsatz + angemessene Wohnkosten (hierzu zählen nicht Strom- und Heizkosten).

    Wenn Dein Einkommen darüber liegt musst Du 40% des "Überschuss" an die Kostenträger zurückzahlen.

    Bei weiteren Fragen jederzeit gern 😉
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