Schwerbehindertenparkplatzmissbrauch

Ich habe derzeit leider kein AG im Ausweiss, d.h. ich kann keine schwerb. Parkplätze benutzen obwohl ich einen aktiv Rollstuhl habe.

Ich hatte einmal einen Parkschein(als die Neuuntersuchung eingeführt worden ist...)

Nur darum geht es in diesem Post auch nicht, ich wollte nur fragen, was kann ich tun wenn ich keinen Parkschein sehe im Auto auf einem Schwerbehindertenparkplatz, wenn ich nicht vom Ordnungsamt bin?

Ist es möglich das mit dem Handy zu fotographieren oder zu filmen mit dem Kennzeichen? Oder kann ich selber das Ordnungsamt anrufen?

Die meisten Menschen stehen nur sehr kurz auf diesen Parkplätzen widerrechtlich, nur ich habe auch schon dreiste Fälle gesehen da standen die Menschen mehrere Stunden, nur gibt eine Möglichkeit denen eine Lektion zu geben, ohne Selbstjustiz zu begehen - so dummheit wie Reifen zerstechen etc. wo man selber dann für Zahlen müsste.










Antworten

  • Hallo Stefan,

    Erkundige dich beim Ordnungsamt deines Wohnortes.Die können dir bestimmt Auskunft geben.

    Da mir vor ein paar Wochen die Marktbude zugestellt wurde 👿 mußte ich alles weit tragen obwohl das Marktschild sehr groß ist. 😳 Deshalb hatte ich auch beim Ordnungsamt angerufen. Diese Behörde teilte mir mit man sollte Fotos machen das Kennzeichen aufschreiben und es ihnen zusenden. Oder auf dem Diensthandy des Mitarbeiters anrufen. Habe mir die Nummer geben lassen!

    Ich kann dir aber nicht sagen ob das auch in deinem Wohnort/Stadt gilt. Auch kann es sein das du dann als Zeuge genannt wirst.

    Sehr oft sind die Autofahrer die sich auf solche Parkplätze stellen sehr Fit und Gesund, auch in meinem Wohnort.


    Einen schönen Abend

    Gruß

    Gastone
  • Hallo StefanNRW,

    nun, von der Selbstjustiz mit zerstochenen Reifen o.ä.. würde ich in der Tat abraten 😉

    Aber, jeder Bürger kann einen anderen Bürger grundsätzlich bei Verstößen gegen das Gesetz anzeigen. Im Bezug auf die Sonderparkflächen für behinderte Menschen ist gesetzlich z.B. geregelt, dass diese nur von dazu berechtigten Personen genutzt werden dürfen. Nicht berechtigte Personen dürfen dort noch nicht mal im Falle einer Panne halten. Und theoretisch dürfte ein unberechtigt abgestelltes Fahrzeug auch nach zwei Minuten (!) abgeschleppt werden - hätte ich ein Abschleppunternehmen, wüsste ich, wo ich regelmäßig schauen würde 😉

    Aber auch wenn nicht abgeschleppt wird, kostet es den Halter 35,- Euro, unberechtigterweise auf einem solchen Parkplatz zu stehen - ein teurer Parkschein.

    Voraussetzung ist natürlich, ein Ordnungshüter bekommt das Falschparken mit - oder ein anderer Bürger zeigt den Falschparker an. In diesem Fall empfiehlt sich eine beweiskräftige Dokumentation durch z.B. Foto oder Video 😉

    Da das Aufgeben einer Anzeige aber immer auch mit einigem Aufwand verbunden ist und die meisten ignoranten Parksünder sich von 35,- Euro nichc wirklich beeindrucken lassen, weise ich in diesem Zusammenhang auch immer gerne hierauf hin:
    http://dgm.org/index.php?article_id=141

    Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen 😉
  • Aus eigener Erfahrung kenn ich das zur genüge.Die jeweiligen Parkplatzeigentümer(Supermärkte,Baumärkte o.ä.) unternehmen in der Regel nix,da sie keine Kunden verprellen wollen.Da es ein Privatgrundstück ist,ist das mit einer Anzeige auch schwierig.Bei den stadteigenen Parkplätzen muß das OA sogar der Anzeige nachkommen.
    Wichtig sind alle Daten,Datum - Uhrzeit - Fahrzeugtyp - Kennzeichen - Ort mit Strassennamen möglichst mit Hausnummer - anbei einFoto,auf dem Fahrzeug mit Nummer und Schild-Behindertenparkplatz sowie möglichst markanter Hintergrund zu sehen ist.