kann ich auf Grund meiner Teilerblindung,sowie mit einer Sehschwäche von rest ca 5-10%, hier um Sehb
beziehe EU Rente, sowie auch SGB XII, sowie Mehrbedarf für Schwerbehinderung, dabei handelt es sich um Wortlaut für eine Schwerbehinderung,jedoch bin ich chronisch Erkrankt durch eine vererbten Diabetes, sowie auch der Retinopatie und Poloneuropatie,daher habe ich nunmehr hier diesen Mehrbedarf notwendig, ?besteht hier somit weiteren Mehrbedarf ?
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Antworten
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Hallo magdalena44,
ich hoffe, ich habe Dich richtig verstanden.
Aber wenn Du schon den Mehrbedarf anerkannt bekommen hast, kannst Du ihn nicht noch ein zweites Mal anerkannt bekommen.
Sollte ich Dich falsch verstanden haben, wende dich gern noch mal direkt an mich 😀
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