warum wird eine Erwerbsunfähigkeitsrente bei SGB II und SGB XII, angerechnet, hier handelt es sich n

ich habe eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente, seit 2005, edoch war diese befristet bis 2008, Laut SGBII , besteht auch somit kein Mehrdarf daher auf das Merkz, G bei SGB II, erst bei SGBXII,auch wenn ich eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente befristet hatte,wurde nicht von SGB II gebrüft, ob ich daher noch ab 2006 dem öffentlichen Arbeitsmarkt, mehr als 3 stunden zu Verfügung stehen würde !welche Rechtsmittel kann ich noch daher geltend machen sowie auch gegen den Mehrbedarf bei Schwerbehinderung ?da ich a voll erwerbsunfähig seit 2005 gewesen bin ?

Antworten

  • Hallo magdalena44,

    es tut mir sehr leid, aber ich verstehe Dein Anliegen leider nicht ganz... 🙁

    Kannst Du bitte nochmal Deine Frage stellen?!

    Vielen Dank für Deine Mühe!

    Wenn ich verstanden habe, wie ich Dir helfen kann, werde ich dies gern tun 😀
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