Wir wollen Rollstuhlgängig bauen. Erhält man irgendwo eine finanzielle Unterstützung?

MyHandicap User
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Antworten
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Hallo Mausefalle,
wenn Du eine Pflegestufe hast, bekommst Du für den behindertengerechten Umbau einen Zuschuss von 2.557 Euro.
Zusätzlich kannst Du dich bei der Gemeinde/Kreisverwaltung/Stadt wegen zinsgünstiger Fördermittel erkundigen. Das fällt dann unter "Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand".
Wollt Ihr um- oder neu bauen?
Guck mal hier…
www.nullbarriere.de
Grüße von mir
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Hallo
Gilt dies auch in der Schweiz?
😀
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Oh Entschuldigung - hatte nicht auf die Flagge geschaut.
Keine Ahnung... warte mal auf weitere Antworten.
Liebe Grüße 😳
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Hallo
Deine Frage lässt sich weder mit ja noch nein beantworten.
Aber es gibt da einige Punkte abzuklären, die dann deine Frage beantworten sollten:
- Ist beim zukünftigen Bewohner Handicap/Krankheit vorhanden?
- Wenn nein gibt es sicherlich nirgends einen "Zustupf" nur wegen der Absicht dass
es rollstuhlgängig sein soll. (leider)
- Wenn ja, ist die IV die Adresse. Schon wegen des Gestztes in der Schweiz, wäre die
IV Kostenträger für bauliche Massnahmen, sofern diese einfach und zweckmässig
scheinen.
- Die IV unterstütz auch Neubauten, egal ob im Bereich Miete oder Eigentum.
- Sollte die IV als Kostenträger wirken, lassen Sie dies durch die SAHB abklären.
(sahb.ch)
- Reichen die Massnahmen der IV nicht aus, sollte man bei weiteren Versicherungen, zum
Beispiel Suva, nachfragen ob sie einem da noch etwas unter die Arme greifen.
- Ebenfalls eine Quelle können Stiftungen sein. Für viele Handicaps/Krankheiten gibt
es eine Stiftung, so zum Bespiel die Paraplegikerstiftung.
Die Stiftungen handhaben die Anträge wie die Leistungsvollbringung unterschiedlich.
Deshalb einfach mal abklären welche Stiftung in Frage kommt und nachfragen.
- Die IV kann auch "Pauschalen" geltend machen, zum Beispiel im Breich von Anpassungen
wie Türschwellen.
Hier noch wichtige Adressen die man schon bei der Planung miteinbeziehen sollte:
- SAHB
- Zentrum für hindernissfreies Bauen in Muhen
Diese Organisationen kann man unabhängig von den Versicherungen in Anspruch nehmen. Neben den langjährigen Erfahrungen hat man gleichzeitig den "Komfort" das der Leistungsanspruch bei der IV geprüft wird.
Achtung, Versicherungsleistungen in der Schweiz lassen sich nicht mit Deutschland vergleichen. Dies betrifft oben genannte Massnahmen wie auch Rentenleistungen und Finanzierungen von Hilfsmitteln.
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Hallo Mausefalle
wheeltinu hat eigentlich schon fast alles gesagt, was du wissen musst. Viele weitere Informationen finden sich auch auf bei der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung: http://www.spv.ch/de/was_wir_tun/zentrum_fuer_hindernisfreies_bauen/ oder bei der Schweizerischen Fachstelle für hindnisfreies Bauen: http://www.hindernisfrei-bauen.ch/
Natürlich kommt es auch noch darauf an, ob das Gebäude öffentlich oder privat genutzt wird.
Liebe Grüsse
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