welche rechte hat ein behinderter mit dem merkzeichen aG

Ich bin seit einem Unfall 1996 100% Behindert habe jetzt noch die 100% Schwerbehinderung und die Merkzeichen G und aG.
Da ich vermute das es nichmehr sehr viel besser wird möchte ich mich mal informieren welche Rechte ich habe

Antworten

  • Hallo, du hast bei Merkzeichen aG.

    Die wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche
    Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr SGB 9 §§ 145 - 147
    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung KraftStG § 3a Abs. 1
    Anerkennung der Kfz-Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15.000 km x 0,30 € = 4.500 € EStG § 33
    Kostenloser Fahrdienst für Behinderte unter bestimmten Voraussetzungen (DRK, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe)
    Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung StVO § 46 Abs 1

    Bei Merkzeichen G.
    Die wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche.

    Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr SGB 9 §§ 145 - 147 oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung KraftStG § 3a Abs. 2 Satz 1
    Abzugsbetrag für Kfz-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bei GdB wenigstens 50% und Merkzeichen G: 0,30 € je km; EStG § 9 Abs 2
    Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB wenigstens 70% + und Merkzeichen G: bis zu 3000 km x 0,30 € = 900 €; EStG § 33

    LG Randy
  • Hallo eperguido!

    Ironische Frage: Was ist der Unterschied zwischen "100 % Behindert" und "100 % Schwerbehinderung"???

    Das wichtigste ist das Merkzeichen "aG", und da hat Randy dir ja schon ausgiebig geantwortet´.

    Wichtig ist, du mußt alles beantragen --> Ansprechpartner (höchstwahrscheinlich) Integrationsamt/Landratsamt -- du hast keinen Wohnort/Bundesland angegeben.

    Sonst bei den entsprechendne Ämtern (z.B. für KFZ-Steuer)

    Es gibt einen Steuerfreibetrag bei Lohnsteuerjahresausgleich.

    Gruß, Josef
  • Hallo Ergo Guido,

    Beim Merkzeichen aG hast Du außerdem noch das Recht auf eine größere, rollstuhlgerechte Wohnung.

    Und Du hat das Recht Taxigelder zu beantragen, wenn kein für Dich nutzbarer PKW im Haushalt ist, Du aufgrund Deiner Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen kannst (fachärzl.Attest)und EK und Vermögen unter einer bestimmten Grenze liegen.

    Zuständig sind die Bezirke der jeweiligen Heimatregion im Rahmen der Eingliederungshilfe zur Teilnahme am Leben in der Gesellschaft.

    LG

    Surfer
  • Hallo egerguido,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Du hast die gewünschten Informationen bereits aus unserer Community erhalten. (Vielen Dank dafür Leute 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit auch an mich oder meine Kollegen! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

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  • Hi Justin

    wie gesagt ich bin 100% behindert und habe die Merkzeichen "G und aG" (autofahren darf ich nicht). Wie sieht das mit eine Begleitperson aus z.b. bei einem Kinobesuch

    lg
    Guido
  • Hallo Guido,

    zunächst einmal ist es so, dass der freie Eintritt für Begleitpersonen (in Kino, Theater etc.) vom Betreiber nicht gewährt werden muss. Lediglich bei den öffentlichen Verkehrsmitteln ist diese Regelung verbindlich.

    Voraussetzung ist jedoch überall, das Merkzeichen "B" im SBA.

    Tut mir leid, dass ich Dir keine positivere Antwort geben kann.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀