Fahren in Umweltzonen

Habe mir einen Pkw mit gelber Umweltplakette gekauft 😺
Mein GdB 100% Merkz G und B außerdem besitze ich eine Parkerleichterung
Jetzt meine Frage: Brauche ich eine neue Umwelt-Plakette um in Stadtzentren wie
Berlin , München und co rein zu fahren oder gibst da Sonderreglungen
Vielen Dank 😃 Wilgo

Antworten

  • Guten Morgen Wilgo,
    habe mal ein bisschen recherchiert und folgendes gefunden:

    http://www.bmu.de/files/luftreinhaltung/feinstaub/application/pdf/verordnung_emissionsarm.pdf :

    Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich
    gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der
    Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen
    Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" nachweisen

    Da du keinen der Buchstaben hast... mhm aber du hast eine Parkerleichterung... irgendjemand hier hat das auch und evtl. kann der dir weiter helfen. ich schaue mal nach, wer das ist und schreibe es dir im PN
    LG
    Mona
  • Hallo wilgo,

    zunächst mal: Ich habe mir erlaubt, den Thread umzubenennen, damit Community-Mitglieder, die etwas beitragen können oder eine ähnliche Frage haben, diesen Thread schneller finden 😉

    Welche Parkerleichterung meinst Du? Den blauen EU-Sonderparkausweis?
  • Hallo Wilgo,

    hab mal was rausgesucht von München.

    Ausgenommen von der Umweltplakettenpflicht:

    - Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen
    Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
    Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
    Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur
    medizinischen Betreuung der Bevölkerung
    - Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen
    Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert),
    "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) besitzen
    - Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO: Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr,
    Katastrophenschutz, Polizei, Zolldienst, Rettungsdienst, Messfahrzeuge der R
    Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Fahrzeuge, die dem Bau, der
    Unterhaltung oder der Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der
    Müllabfuhr dienen und die durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind
    - Fahrzeuge von Personen mit besonderer Schwerbehinderung, Schaustellerfahrzeuge,
    Fahrzeuge mit bestimmten Sonderkennzeichen,
    - Militärische Fahrzeuge, und Zivilfahrzeuge, die im Auftrag des Militärs genutzt
    werden
    - Oldtimer mit H-Kennzeichen oder "07-Kennzeichen" und ausländische Fahrzeuge, die
    älter als 30 Jahre sind.
    Sonderfahrzeuge können für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten der
    Umweltzone von Verkehrsverboten ausgenommen werden.

    Hier kannst du dir die Städte raussuchen: www.plakette24.de

    Hoffe es hilft dir weiter.

    LG Marry
  • die monalisa72 hat mich gebeten hier mal was zu schreiben.

    also ich bin erstmal überfragt, denn so von den Merkzeichen her geht es erstmal offendsichtlich nich.

    Aber auf was für eine Grundlage beruht deine Parkerleichterung und was kannst damit machen?

  • Hallöchen ickenicke,
    genau, genau, die Gemeinsamkeit ist ja die Parkerleichterung, die ich nicht kenne und dementsprechend natürlich auch nicht weiß, inwiefern da was bezüglich der Umweltplakette möglich ist.
    Dank dir
    Mona
  • ickenicke hat geschrieben:....Aber auf was für eine Grundlage beruht deine Parkerleichterung und was kannst damit machen?

    Genau wilgo, auf diese frage (auch Justin hatte dich ja schon um eine antwort gebeten)
    hast du bisher leider noch nicht reagiert.

    Nach den merkmalen, die du angegeben hast, könntest du doch eigentlich nur den ausweis in orange haben?
  • Es tut mir leid das ich jetzt erst antworte aber in den letzten Tagen war ich gesundheitlich nicht auf den Posten 😡
    Möchte mich erstmalfür die schnellen Feedback's bedanken
    und nun zu Euren Fragen:
    @ Justin Der Ausweis war hellbau und ist in 2 Hälften geteilt auf der re Seite stand

    Parkausweis für Behinderte und das Bundesland und li Seite
    Rechteck mit Rollizeichen etwa dunkler ,gültig bis..Ausweis-Nr und die Behörde

    Auf der Rückseite (auch zweigeteilt)...li Name und Passbild und re Parkerleichterund+B.-Land.


    Hatte dann Anfang 2011 einen neuen beantragt und dieser ist jetzt orangeaber ohne

    Passbild



    @Ickenicke die Parkerleichterung beruht sich auf die Grundlage das ich das

    Merkzeichen G und B im Ausweis habe und das mir 80% allein auf die untereren

    Gliedmaßen begutachtet wurden
    und was ich damit machen kann?.......Keine Ahnung!!!

    Liebe Grüße Wilgo

  • Hallo wilgo,

    schön, dass es Dir wieder besser geht 😀

    Die orangefarbene Parkerleichterung entbindet Dich leider nicht von der Plaketten-Pflicht bzw. den entsprechenden Regelungen in den Umweltzonen.

    Ob das jedoch auch jeder potenzielle Kontrolleur weiß, kann ich nicht beurteilen 😉

    Darüber, was Du mit Deiner orangefarbenen Parkerleichterung darfst und nicht darfst, informiert Dich dieser Artikel in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/behindertenparkplatz.html

    Wenn Dein Anliegen nun geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
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