Frage zum KFZ Zuschuß der Rentenkasse

Hallo liebes Forum
Ich bin 52 Jahre alt, und seit meiner Kindheit nach Kinderlähmung 90 % behindert mit Merkzeichen AG und Begleitperson. Seit meiner Ausbildung habe ich so ca. alle 6- 7 Jahre von der Rentenkasse einen Zuschuß zum Erwerb eines Neuen KFZ mit behindertenbedingter Zusatzausstattung ( automatisches Getriebe) bekommen.
Bisher wurde der Wert des Alt Fahrzeug vom Zuschuß immer abgerechnet, was auch korekt ist.
Nun habe ich mir vor 6 Jahren einen KIA Carnival gekauft, der aber wie sich herausstellte für mich völlig ungeeignet war, weil einfach viel zu groß / Ist ein sogenannter Van ). Nach ca. 1 Jahr habe ich dieses Fahrzeug wieder verkauft, und mir vor 5 Jahren dafür einen 12 Jahre alten Mercedes von einer alten Dame gekauft, der super gepflegt war. jetzt kommt er in das Alter, wo immer mehr Reparaturen anstehen, und er unzuverlässig wird. Auch hat sich meine Behinderung in den letzten 3 Jahren verschlimmert, von 80 % G auf 90 % AG mit Begleitperson.
Ich habe nun wieder einen Antrag auf KFZ Beihilfe gestellt.( Kleines Auto , wo man der Rollstuhl hochkannt rein stellen kann.)
Habe gerade einen Anruf von der Rentenkasse erhalten( sehr unfreundliche Dame ), mit der Frage was ich denn mit dem Karnival getan hätte ? Habe der Dame erklärt, das der Wagen ungeeignet sei, ich ihn wieder verkauft hätte, und mir den gebrauchten Mercedes geholt hätte.
Die Dame sagte am Telefon das man das Auto gar nicht verkaufen darf ?????????
und ich jetzt ersmal eine Ablehnungsbescheid bekommen würde.
Ist das richtig so ?
Weiß jemand Rat ?
Vielen Dank für alle Hilfen, Ich bin echt ratlos was ich ntun soll.
MfG
Rosi

Antworten

  • ich glaube das hättes absprechen müssen wegen dem Kia.

    echt blöd gelaufen. Könnt sein das die die Kohle zurück wollen.


    Aber ein Mercedes ist doch das Top Auto, sowas geht doch nicht richtig kaputt?
    Was willst für den MB haben? Ist es ein Kombi?
  • Hallo Rosi,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    In der Tat ist es so, dass man die Kostenträger (in Deinem Fall die Rentenkasse) immer informieren muss, wenn mit bezuschussten Gütern (z.B. Hilfsmittel oder Arbeitshilfen) etwas geändert werden. Dazu zählt natürlich auch der Verkauf eines bezuschussten PKW.

    Nun würde ich aber nicht gleich in Panik verfallen, weil die Dame etwas aufgebracht war. Suche den netten, diplomatischen Kontakt mit der Rentenkasse. Schildere, auch für Außenstehende nachvollziehbar, die Situation und das Missverständnis.
    Es wird sich sicher eine Lösung finden 😉

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  • Hallo da bin ich wieder 🥺
    Ich habe gerade Post von der Rentenkasse bekommen.
    Nach deren Ansicht hätte ich damals erst Rücksprache mit
    Ihnen halten müssen, bevor ich den nicht geeigneten KIA verkauft habe, da er zu ca. 1/3 von der Rentenkasse gesponsert wurde.( Steht nirgendwo ??? )
    Der gesamte heutige Restwert des damals gekauften KIA würde mir nun angerechnet auf einen mir zustehenden Zuschuß zum Erwerb eines Neuwagens. ( Obwohl ich doch 2/3 selbst finanziert habe )
    Somit bekomme ich nun nichts,und der Antrag ist abgelehnt.
    Fazit:
    Je teurer der Wagen ist den man sich kaufen will, und je mehr Geld mann selbst investiert, desto höher ist der spätere Restwert der vom Zuschuß abgezogen wird.
    Mann sollte sich also wenn man Anspruch auf einen KFZ Zuschuß hat ein gründlich überlegen welches Auto man sich kauft. Er sollte möglichst preisgünstig sein, und mann sollte ihn auf jeden Fall immer behalten.
    😡
    Dies mal zur Info an alle die über einen KFZ - Erwerb nachdenken und einen Zuschuß der Rentenkasse beantragen.
    Mfg
    Rosi
  • Hallo Rosi,

    das sind ja leider keine guten Neuigkeiten... Umso mehr danke ich Dir, dass Du diese Information mit der Community teilst!

    Vielleicht solltest Du dich noch an den VdK wenden, um gegen die Höhe der Anrechnung Widerspruch einzulegen.

    Trotzdem wünsche ich Dir für die Zukunft alles Gute!

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