Muss wegen Krankheit Hartz 4 Beantragen

Bin 2009 an Krebs erkrankt, operiert worden, und seitdem arbeitslos. Habe alles durchlaufen, Integrationsamt,Kranken-
kasse ausgesteuert,jetzt Alg.I . Habe EU-Rente beantragt, die wurde abgelehnt. Muss jetzt klagen. Habe seit 2009 ein
GdB 80 % . Jetzt muss ich Hartz 4 beantragen.
Frage : Habe in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abgeschlossen (privat) und beziehe hiervon eine
Kleine Rente.Muss ich diese priv. Rente als EINNAHME
angeben ????? Im Antragsformular wird nur von gesetzlichen
Versicherungen gesprochen.

Danke im voraus !!!

Antworten

  • Hallo hermy 57,

    Ich befrüchte die mußt Du trotzdem angeben, alles EK überhalb der Zuverdienst oder auch Vermögensgrenze zählt.

    LG

    Surfer
  • Hallo Hermi,

    leider hat Surfer Recht, bei Hartz IV da muß man alles angeben auch irgendwelche andere Einkünfte.
    Habe auch keine EU-Rente, beziehe aber seit dem Unfall eine berufsgenossenschaftliche Teilrente die nie Einfluss auf Einkommen hatte, d.h. ich war immer voll arbeitsfähig und verdiente mein Geld: Da ich nun trotz aller Mühen einfach keine Arbeit finde, dachte ich, dass ich etwas Unterstützung bekomme, aber nix. Jetzt wird die Teilrente herangezogen, ich muß die Krankenkasse noch allein bezahlen und ich weiß nicht mal wovon ich noch Heizkosten da abzwacken soll, da ich schon weit unter der Grenze für den Lebensunterhalt liege.
    Vielleicht bin ich ja selbst Schuld und ich hätte es auch mit der EU-Rente versuchen sollen, da die Ärzte es mir ans Herz gelegt haben, aber ich wollte einfach arbeiten so lang es irgendwie geht, aber es ist eben fast unmöglich was zu finden.
    Bleib dran und laß dich nicht unterkriegen!!!!
    Liebe Grüße Marry

  • Guten Abend Hermi,..

    willkommen im Forum,..

    Ja es muss jede Art von EK = Einkommen angeben werde in deinem Fall. Dir gute Besserung Lyn



  • Guten Abend Marry,..

    du schreibst das dein Einkommen nicht ausreicht etc. Du schreibst auch das du eine Teilrente der BG = Berufsgenossenschaft beziehst.

    Tip

    Reicht dein Einkommen nicht aus hast du noch eine Möglichkeit zum ;

    SGB VII § 58 Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit

    Reicht dein Einkommen nicht aus zum Lebensunterhalt kann du zum o.g. § bei deiner dir zuständigen BG eine Erhöhung der UV - Rente beantragen. Viel Glück, Mfg Lyn😉
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