Arbeitsrechtlich Schwerbehinderung

Hallo, zu meinem Problem, ich hatte im März 2010 eine Knie Artroskopie. Zu der Zeit war ich Arbeitslos, aufgrund der Befunde die bei dem Eingriff zutage kamen, stellte ich beim Versorgungsamt einen Erhöhungsantrag. Im Juli 2010 nahm ich eine neue Tätigkeit auf. Kurz darauf im August erhielt ich einen Bescheid vom Versorgungsamt das mein GdB von 30 auf 50 erhöht wurde. Nun stellte sich mir die Frage, soll ich meinem Chef von der Schwerbehinderung erzählen oder nicht. Ich habe mich für letzteres entschieden, da ich noch in der Probezeit war. Nun kam im vergangenen Jahr ein Bandscheibenvorfall dazu, und ich muss feststellen das ich den Job Gesundheitlich nicht mehr ewig machen kann. Habe die Einstellung solang es noch geht, werde ich ihn noch ausüben, da ich momentan für mich keine Alternativen sehe. Allerdings möchte ich gern die Vorzüge der Schwerbehinderung nutzen. Wollte meinem Chef demnächst mitteilen das ich Schwerbehindert bin. Meine Frage hierzu, muss er diese Tatsache akzeptieren und anerkennen? Wie ist der Werdegang wenn er mich über kurz oder lang versucht loszuwerden? Ich weis das das alles nicht so Optimal gelaufen ist, denke aber hätte ich es ihm gleich gesagt, als ich den Bescheid bekommen habe, wäre mein damals befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert worde. Ich Danke euch schonmal für eure Antworten und wünsche noch ein schönes Wochenende.

Antworten

  • Hallo Rattenhahn,

    Grundsätzlich ist es so, daß man die Schwerbehinderung nur dann angeben muß, wenn man dirket darauf angesprochen wird, z. B. gefragt wird sind sie schwerbehindert.
    Wenn man das dann nicht angibt liegt ein Kündigungsgrund vor wobei dann immer Vertrauensbruch, entgangene Zuschüsse für Arbeitgeber und zu Unrecht gezahlte Ausgleichsabgaben, aber auch versicherungstechnische Probleme angegeben werden, wenn durch die Behinderung der Job nicht mehr voll durchführbar ist.

    Die Probezeit ist schon durch, oder?. Natürlich besteht die Gefahr, daß der AG den Vertrag anfechtet, weil er ihn mit vorheriger Kenntnis der Behinderung vielleicht nicht geschlossen hätte.
    Ist die Behinderung erst später entstanden kann es sogar günstig sein das anzugeben, vor allem wegen dem erweiterten Kündigungsschutz.
    Beraten können da das Integrationsamt und auch die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb, wenn Du Mitglied beim VDK bist oder wirst, können auch die Dir weiterhelfen.

    LG

    Surfer
  • Hallo Rattenhahn,

    so wie Surfer schon sagte, würde einfach mal beim Integrationsamt anrufen und mich schlau machen, wie man sich da verhalten soll. Die können einem gute Infos geben.

    Wenn ich 30% gehabt hätte und mir die Arbeit zutrauen würde, dann würd ich auch versuchen diese Arbeit zu kriegen. Nur wenn der Arbeitgeber nach einer Behinderung oder Einschränkung fragen würde, würd ich ihm sagen was los ist.
    Wie du schon sagst, du mußt ihm ja sagen das der Gesundheitszustand jetzt schlechter ist, weil du es eben auch auf Dauer nicht mehr so kannst, aber wie gesagt, ich würd mir erstmal alle Infos vom Integrationsamt holen, vielleicht finden die auch ne Lösung das du dort bleiben kannst und evtl. andere Arbeit bekommst, dafür gibts auch Möglichkeiten und die verhandeln auch mit dem Arbeitgeber.
    Landratsämter haben auch Behindertenbeauftragte.
    Versuch es einfach!

    Hab mal geschaut, es gibt ja viele Seiten mit Infos die recht gut sind. Hab mal eine durchgeforstet www. Schwerbehinderung aktuell.de. Dort gibt es über dieses Thema einiges an Infos auch Gerichtsurteile.

    Liebe Grüße Marry




  • Vielen Dank für eure Antworten, habe es meinem Chef gebeichtet, er hat es auch ganz gelassen aufgenommen, ich denke aus unwissenheit. Er denkt eben auch das dieser Job nichts auf dauer ist. Leider sind wir so ein kleines Unternehmen, das es keine Alternativen für mich gibt, so lang wie es geht geht es, und danach muss man eben weiter schauen.

    lg
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