Beförderungsleistung zur Teilhabe am gemeinschaftlich kulturellen Leben

Hallo,

ich habe bereits im vorigem Jahr, nachdem ich das hier gelesen habe, folgendes beantragt.


Hilfe zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
nach SGB IX Abs.2 bzw. Beförderungsleistung zur Teilhabe am gemeinschaftlich kulturellen Leben nach § 54 (1) SGB 1 XII


Vom der Stadt Fachdienst Soziales wurde der Antrag an den Kreis Herzogtum Lauenburg
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe nach Ratzeburg weiter geleitet.

Bis heute habe ich keine Antwort erhalten, da sie garnicht wissen, was ich von Ihnen möchte.


Ich bitte Euch darum,mir zu helfen, denn einen Thread dazu gab es hier schon.

Danke im voraus.

Sonnige Grüße * Kerstin



Antworten

  • Liebe kleine 1964,

    Ich kenne da nur die Taxigelder.
    Der Antrag ist zu stellen beim Bezirk der jeweiligen Heimatregion. Die Bezirke sind als überörtlicher Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte auch zur Teilnahme am Leben in der Gesellschaft für diese Leistung zuständig.
    Zudem hat die Eingliederungshilfe höhere Vermögens- und Einkommensgrenzen, wie Hartz4, Gundsicherung oder Sozialhlife.
    Zudem braucht man neben Schwerbehinderung ein aG im Ausweis und ein fachärztliches Attest, daß aufgrund der Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzbar sind.

    LG

    Surfer
  • Hallo Kerstin,

    hattest Du in Deinem Antrag denn auch geschrieben, weshalb Du das beantragst bzw. was Du so (grundsätzlich) vor hast? Oder nur netten Satz mit den Paragraphen?

    Leider mangelt es denn Sachbearbeiten selbst an einem Minimal-Schatz an Fantasie und sie können sich gar nicht vorstellen, weshalb man entsprechende Leistungen braucht...

    Auch der Hinweis mit dem SBA und dem Attest ist gut.

    Wenn Du schon weißt, dass der Antrag inzwischen woanders liegt, würde ich als erstes mal rausfinden, wer ihn dort bearbeitet und dann nett nachfragen, wo es hakt und ggf. nachsetzen 😉

    Ich hoffe, meine Anregung war hilfreich! Falls nicht, einfach nochmal nachsetzen 😉
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