strafrecht beleidigung habe eien arbeitkolegen perr email beleidigt ihn blödmann und arschloch genan

an meinem arbeitsplat (wfbm Für psychisch erkrankte Website:http://www.myworx.eu/ ) haben wir eine neue arbeitzkolegin bekommen sie wuste nicht wie mann gez anmeldet da habe ich ihr versucht zu erklären das sie erstmal ein schreiben braucht von der arbeit wo draufsteht seit wann sie da arbeitet und das sie bescheit über sgb12 leistungen hat da unterbrach mich ein arbeitzkolege merhmals ich sagte lass mich ausreden und er meine kleiner geh weck der hat mich wie so einen kleinen jungen da stehen lassen darauf hinn habe ich das mehreren arbeitzkolegen erzählt einer meinte ich solle zu dem arbeitskolegen fahren und mit ihm ein ernstes ewort reden daraufhinn habe ich geantwortet nein mache ich nicht dann meine der kolege ich besorge dir ne pistole und dann fährste zu ihm ich habe den kolegen natürlich nicht ernst genommen dann meinete er nen paaar tage später schreib ihm doch nen brief übers intrantet habee dann auch was geschrieben aber nicht an den arbeitskolegen sondern an die arbeitzkolegin und darin habe ich eien text aus dem internet kopiert und dann nur seinen namen eingesetzt darinn dasnn was von arschloch taugenichts ich habe dabei natürlich nicht nachgedacht ich war nur sauer im ersten moment auf den kolegen darufhinn wurde ich von der wfb gekündigt und habe einen anzeige von dem arbeitskolegen und der arbeitskolegin erhalten bin zum anwat und der meine nichts unternehmen keine ausage machen und am 27.12 habe ich dann eine veruteilung mit geldstrafe bekommen 460€ zu in 20 tagessätzen und ich wollte gewgen das urteil wiederspruch einlegen war nochmal beim anwalt der war ratlos meine weil ich belidigende worte geschreiben habe müsse ich die strafe anerkennen ich meine aber auf grund meiner behinderung irgendwas noch drehen zu können weis aber nicht wie habe auch kein aktuelles schreiben von meinem teraphuten habe den erst seit november war vorher jahre lang nicht in behandlung ich weiss jetzt ich so recht wie ich gegen das urteil vorgehen soll

Antworten

  • Hallo daniel,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Nun, ich bin kein Anwalt und was ich hier schreibe ist auch keine Rechtsberatung, sondern schlicht meine eigene Auffassung der Angelegenheit.

    Da Du ihn schriftlich beleidigt hast, ist es ziemlich schwierig, aus der Nummer raus zu kommen. Denn da kannst Du ja nichts abstreiten...

    Wenn Du auf Unzurechnungsfähigkeit hinaus willst, glaube ich, das ist den Aufwand mit Gutachter und so nicht wert.

    Was mich allerdings wundert ist die Höhe des Tagessatzes von 23,- Euro. Wenn ich es richtig verstanden haben, hast Du in einer WfbM gearbeitet und bist nun arbeitslos. Da solltest Du nochmal mit Anwalt bzw. Gericht Rücksprache halten.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

  • Hallo Daniel;

    herzlich willkommen bei myhandicap. Ich kann gut nachvollziehen, wie es ist, wenn man so in Rage ist. Ich habe oft Schwierigkeiten, meine Wut unter Kontrolle zu halten. Aber ich arbeite an Strategien, was ich Dir empfehlen würde. Ich finde es schade, dass deine Arbeitskollegen Dich noch dazu ermutigt haben, Dir solche Vorschläge machen und Dich so ziemlich in Schwierigkeiten gebracht haben.
    Tja, um nach dem Jugendschutz zu verurteilen ist offensichtlich nicht möglich (da Du scheinbar über 21 bist?)
    Der Strafsatz scheint mir auch ziemlich hoch, da er meines Wissens nach, nach dem Einkommen berechnet wird.
    Ich denke, gänzlich ohne die Konsequenzen zu tragen, wirst Du nicht aus der Sache kommen. Erheblich ist meist, ob Du einsichtig bist und Dir dein Verhalten "leid tut".
    Ich würde es ebenfalls mit einem Widerspruch versuchen und den Punkt einbringen, dass du nun vom Existenzminimum lebst. Es kann sein, dass das Strafmaß nach deinem Gehalt zuvor berechnet wurde. Das würde ich noch einbringen.
    Und auch wenn es schwer ist, eine Entschuldigung verfassen.

    Psychische Erkrankungen und Behinderungen im Allgemeinen sind schlimm, aber keine Legitimation dafür, andere zu beleidigen oder Ihnen Schaden zuzufügen.
    Auch wenn es schwerfällt, müssen wir alle uns an Regeln halten!
    Ich bin, wie bereits erwähnt, auch oft so wütend, wo ich am liebsten grrrrr,
    aber es ist eher ein Zeichen von Stärke, wenn man über den Dingen steht 😉

    Ich gleiche meine Agressionen durch Sport aus und anderen Hobbies.
    Ich wünsche Dir Kraft und Stärke, Dich nicht mehr über "andere" aufzuregen (denn das ist es nicht wert 😉)

    liebe Grüße

    Simone
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