Gibt es bei 100% Grad der Behinderung Anspruch auf eine Putzhilfe, auch wenn man noch arbeitet?

Antworten

  • Hallo Optimist,

    erstmal

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    früher ging es, das man über den Einkommensteuerbescheid eine gewisse Summe pro Monat als Putzhilfe absetzen konntest. Ob das heute noch geht, weiß ich leider nicht, bei den Steuern gibts ja immer so viele Änderungen, da blickt man doch kaum noch durch.Du mußtest dann eine Person angeben, mit Vor-und Nachnamen, Adresse, telefon-nr. , und wenn Du Pech hattest, wurde das vom Vieh(Finanz)amt kontrolliert.
  • Guten morgen Optimist,

    ich befürchte, dass du leider keinen anspruch auf eine putzhilfe hast.

    Bei einem Gdb von 100 % gibt es einen jährlichen freibetrag von 1.420 €, den du nicht versteuern musst.

    Ich denke mal, dass das auch den sinn haben kann, finanzielle mehrbelastungen (z.b. kosten für eine haushaltshilfe u.a.m.) auszugleichen.

    Falls ich hier falsch liegen sollte, könnt ihr mich gern berichtigen.
  • Hallo Optimimst!

    Wenn Du Deinen Alltag nicht mehr so gut geregelt bekommst, könnte es sein das Du einen Anspruch auf Pflegegeld hast. Dies ist auch dann möglich, wenn man berufstätig ist. Im Anhang habe ich für Dich eine Pflegedokumentation in Tabellenform. Hiermit kannst Du über einen längeren Zeitraum beobachten, in welchem Umfang zu Unterstützung brauchst. Trage alles ein, bei dem Du Dich unterstützen lassen würdest, wenn Du nicht alleine wärst. Sowohl daheim als auch auf der Arbeit. Trage ein wann und wieviel Hilfe Du bei der Körperpflege, dem An- und Ausziehen (auch Jacke u. Schuhe), dem Zubereiten und der Aufnahme von Nahrung und allen Tätigkeiten im Haushalt. Vieleicht reicht es ja um Pflegegeld zu beantragen. Wird das genehmigt, kannst Du von diesem Geld Deine Putz- und Haushaltshilfe bezahlen. Ich bezahle meine Hilfe auch vom Pflegegeld.

    Schönen Gruß
    Karin


  • Hallo,

    den Pauschbetrag den Delphisanne angesprochen hat gibt es leider nicht mehr.
    Du kannst natürlich auch anstelle des Behindertenpauschbetrages deine Tatsächlichen Mehrbelastungen geltend machen. Da würde dann alles zusammen genommen ( Fahrten zu Therapie,Ärzten, Zuzahlungen, Haushaltshilfe etc) davon wird ein Gewisser Teil wieder abgezogen welcher nicht anerkannt wird. Dieser richtete sich nach Einkommen und Anzahl der Kinder. Genau nachzulesen ist das in § 33 EstG in Verbindung mit §33b

    Das lohnt sich natürlich nur wenn man deutlich über den Pauschbetrag kommt.
    😉

    LG Sonnenscheinhsk
  • Hallo Optimist,

    Im Fall eines Antrags auf Pflegegeld ist der Medizinische Dienst der Krankenkasse zuständig bei der Du auch gesetzlich versichert bist.Wie Karin schon gesagt hat alles dokumentieren und auch fachärztliche Gutachten über die Behinderung und den damit verbundenen Einschränkungen im gesamten Alltag beilegen oder auch heranschaffen.

    LG

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