Behindertenausweis abgelehnt da Facharztgutachten falsch. Wie weiter?

Hallo,

im Frühjahr bin ich schwer erkrankt und, auch wenn ich wieder meiner Arbeit nachgehen kann, so bin ich nach wie vor nicht vollständig belastbar. Einige Aufgaben, die vorher in meinem Aufgabenbereich lagen, kann ich nicht ausführen. Auf Anraten des Betriebsarztes habe ich im Oktober daher einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Eingereicht wurden alle Krankenhausbericht, Reha-Berichte sowie ein ausführliches Schreiben, in welchem die Einschränkungen (was kannn ich nicht?) in meinem täglichen Arbeitsumfeld detailiert beschrieben habe. Die mich nach der Krankenhausbehandlung betreuenden Ärzte habe ich benannt und diesen auch meine Argumentation in Kopie zukommen lassen.

Dieser Antrag wurde vor Weihnachten abgelehnt. Nach Widerspruch und Bitte um Akteneinsicht liegen mir nun die Gutachten vor, welche durch die behandelnden Fachärzte an das Versorgungsamt geschickt wurden.

Was sehe ich da? Ich bin nach wie vor nur eingeschränkt in der Lage, zu stehen oder zu gehen. Der mich behandelnde Neurologe hat zu diesem Punkt auf Nachfrage durch das Versorgungsamt geschrieben, dass keine Einschränkungen vorliegen. Und das, obwohl wir darüber gesprochen hatten, er meinen Antrag in Kopie hatte und er somit - eigentlich - darüber Bescheid wissen müsste.

Klar, dass das Amt dann ablehnt. Und nu? Wie gehe ich hier am besten vor? Den Arzt dazu bringen sich zu korrigieren würde ja bedeuten, dass dieser seinen Fehler eingesehen müsste. Könnte schwierig werden. Oder was mache ich am besten sonst?

Vielen Dank für alle Tips,

marx

Antworten

  • Also ich würde dir raten, noch mal mit dem Arzt zu sprechen und wenn das nichts bringen sollte, so würde ich einen anderen Arzt hin zu ziehen, der noch mals auflistet, welche Einschränkungen vorliegen.

    Wenn das immer noch nicht reichen sollte, so würde ich dir den VDK empfehlen, sprech mit denen und die können dir bestimmt helfen. Bei einer Mitgliedschaft würden die dir auch einen Anwalt stellen.

    Wünsche dir viel Erfolg.
  • hallo,

    das ist eine schwierige Situation. Du mußt auf jedenfall erstmal Wiederspruch einlegen. Das kannst du auch ohne Begründung. Dann schreibst du einfach "Begründung folgt" damit du die Fristen wahrst.

    Ich bin mir nicht Sicher ob du gegen das Gutachten gesondert Wiederspruch einlegen musst? Vielleicht weiß das ja jemand anderes.😀

    Ansonsten kann ich die auch nur den Rat geben dir Hilfe bei einem Sozialverband wie dem VDK zu holen.

    Ich bin dort schon seit Jahren Mitglied und sie Helfen in Allen Rechtsfragen die das Sozialrecht betreffen im Zweifel Klagen sie sogar für dich.

    Schönen Abend noch wünscht Sonnenscheinhsk
  • ich stimme Bärentatze zu und würde zuerst mit dem behandelnden Arzt sprechen. Vielleicht kann er eine korrigierte oder neu erfasste Fassung zusenden. Um ehrlich zu sein, würde ich solche Schritte nicht mehr ohne rechtlichen Beistand bzw. ohne höhere Instanzen angehen. Ich bin bereits einmal bzgl. Versorgungsamt gescheitert und bin in den VDK eingetreten. Es ist leider nicht unüblich, dass man oft rechtliche Schritte bzw.Widerspruch einleiten muss.
    Durch den VDK hast du erfahrene Juristen vor Ort, die Dich gut beraten und die Dich unterstützen können.
  • Hallo und Danke für die schnellen Antworten!

    Widerspruch habe ich bereits eingelegt mit dem Text "Begründung folgt" und der Bitte um Akteneinsicht. Jetzt soll ich bis Mitte Januar meinen Widerspruch begründen. Dank Weihnachtspause & Urlaub bin ich hier doch ziemlich in Zeitnot bekommen. Gut, dass dürfte sich verlängern lassen.

    Einen Termin beim VDK habe ich Ende Januar

    Den Neurologen werde ich auch versuchen zu sprechen. Vielleicht sieht er ja ein, dass er einen Fehler gemacht hat. Einen Termin hätte ich Anfang März was wohl zu spät sein dürfe. Bei typischen 8 Monaten Wartezeit auf einen regulären Termin wird das schwierig. Einen anderen Neurologen werde ich auch nicht rechtzeitig heranziehen können. Aber versuchen kann man es immmer.

    Was passiert aber eigentlich, wenn ich diesem einen Gutachten wiederspreche? Geht es dann gleich zum medizinischen Dienst?

    Kann der Hausarzt (zu dem ich einen guten Draht habe und der sich wenigstens bemüht) durch ein eigenes / zusätzliches Schreiben die Sache irgendwie beeinflussen? Oder hat so ein Schreiben keine Chance gegen die Fachkompetenz des Facharztes?

    marx,


  • Ich hatte schwierigkeiten einen Rollstuhl zu bekommen, da habe ich einen anderen Facharzt genohmen, der sah die Sache auch anders.

    Nur je nachdem, wie die Lage bei dir aussieht oder was du haben willst auf deinem Ausweiss, solltest du im Recht sein, dann wird ein anderer Facharzt dir helfen, wenn
    du nicht wirklich im Recht bist und es nur an deinem "guten Draht" zu deinem Hausarzt lag dann wird es schwieriger.
  • StefanNRW hat geschrieben:
    Nur je nachdem, wie die Lage bei dir aussieht oder was du haben willst auf deinem Ausweiss, solltest du im Recht sein,


    Schon klar. Mein Antrag beinhaltet nur das, worunter ich aktuell leide. Mehr nicht. Keine Übertreibungen, nichts. Ende. Allerdings ist die Situation bei neurologischen Ausfällen wie in meinem Fall (eingeschränkte Nervenfunktionen) durchaus subjektiv bewertbar.

    und zum Thema "guten Draht": Damit meinte ich, dass dies ein Arzt ist, der a) die ganze Geschichte mit verfolgt hat, b) auch mal mehr als 2 Minuten zuhört bzw. aufklärt und c) auch mal Disziplinübergreifend denkt. b) und c) sind mir bei vielen Facharztbesuchen in der vergangenen Zeit nur selten begegnet.
  • Ich hoffe du kannst dann einen anderen Facharzt finden, es ist zwar ärgerlich, doch wenn solche halbgötter in Weiß eine Meinung haben und du nicht im Vorstand eines Dax Unternehmens sitzt oder ähnliches dann geht da kaum was.

    Ich habe es erlebt da bin ich aus allen Wolken gefallen, als mir ein Orthopäde mir einen aktiv Rollstuhl vorenthalten wollte, ich bin den letzten 5 Jahre ohne ausgekommen, als ob ich mir die Schmerzen und ganzen Schwierigkeiten beim gehen in der letzten Zeit nur eingeredet hätte usw.

    Ein Neurologe konnte mich dann voll verstehen und ich hatte den Rollstuhl in 2 Tagen, auf den Termin beim Orthopäden musste ich 1 Monat warten...
    gut der Orthopäde verdient auch mit Pseudomedizin wie Akkupunktur sein Geld...

  • Es geschehen noch Zeiten und Wunder... nach einem spontanen und unangemeldeten Besuch beim Neurologen heute erwartete mich a) ein leeres Wartezimmer, b) ein Arzt, der sich ohne Termin gleich Zeit genommen hat und c) der sich intensiv mit der Problematik auseindersetzte.

    Ich bekomme jetzt also ein Ergänzugsgutachten mit dem Hinweis, dass die von mir geschilderten Einschränkungen durchaus typisch für derartige Erkrankungen sind etc. Super!

    😃 😃 😃
  • Hallo,

    das hört sich doch gut an. Oft wollen die ausstellenden Behörden auch medizinische Unterlagen einfach zu Ihren Gunsten auslegen, und die Fachärzte sind sich gar nicht so bewußt was ein falsch gewähltes Wort bewirken kann.
    Ich drück dir die Daumen Gruß

    Sonnenscheinhsk
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