erstbehandelndes Krankenhaus in Regress nehmen?
Rubinchen
✭✭
Hallo,
ich bräuchte mal etwas Hilfe bei der Entscheidung einer rechtlichen Frage:
Mein Sohn (inzw. erwachsen) hatte vor über 2 Jahren einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Er wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er 5 Tage lang blieb.
Leider stellte das erstbehandelnde Krankenhaus längst nicht alle Schäden fest. Sie wurden erst viel später diagnostiziert. Dadurch wurde natürlich auch die Therapie nicht richtig gemacht und es hat evtl. weitere Folgeschäden gegeben. Mein Sohn ist nun schwerbehinder (50%).
Unser Anwalt hat uns geraten, die HPV des Unfallverursachers in Regress zu nehmen (sie ist auch für falsche Behandlungen haftbar zu machen).
Nun läuft aber die Frist für die Haftbarmachung des Krankenhauses aus (nach 3 Jahren) und die HPV weigert sich, die Unfallfolgen überhaupt anzuerkennen (liegt auch mit an der falschen Diagnosestellung des erstbehandelnden Krankenhauses). Es gibt wohl einen langen Rechtsstreit, und wie der ausgeht, steht noch in den Sternen. Es sind noch nicht mal alle Gutachten gemacht ...
Sollten wir jetzt doch Ansprüche gegen das Krankenhaus geltend machen oder uns wirklich darauf verlassen, dass die HPV zahlen muss?
Gegen Ärzte zu klagen, ist ja wohl immer ziemlich aussichtslos und wäre auch psychisch wieder belastend, wenn auch dort noch ein Prozess starten würde. Wenn das Krankenhaus "freigesprochen" würde, wäre das nicht negativ für die Ansprüche aus der HPV?
Oder sollten wir unbedingt noch Ansprüche gegen das Krankenhaus stellen, damit wir die Frist nicht versäumen? Dann hat mein Sohn evtl. die Chance, etwas Geld vom Krankenhaus zu bekommen, wenn man schon nicht weiß, ob die HPV für die Schäden eintritt?
Kann mir hier jemand raten?
Wäre froh über fachliche Auskunft!
Viele Grüße,
Rubinchen
ich bräuchte mal etwas Hilfe bei der Entscheidung einer rechtlichen Frage:
Mein Sohn (inzw. erwachsen) hatte vor über 2 Jahren einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Er wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er 5 Tage lang blieb.
Leider stellte das erstbehandelnde Krankenhaus längst nicht alle Schäden fest. Sie wurden erst viel später diagnostiziert. Dadurch wurde natürlich auch die Therapie nicht richtig gemacht und es hat evtl. weitere Folgeschäden gegeben. Mein Sohn ist nun schwerbehinder (50%).
Unser Anwalt hat uns geraten, die HPV des Unfallverursachers in Regress zu nehmen (sie ist auch für falsche Behandlungen haftbar zu machen).
Nun läuft aber die Frist für die Haftbarmachung des Krankenhauses aus (nach 3 Jahren) und die HPV weigert sich, die Unfallfolgen überhaupt anzuerkennen (liegt auch mit an der falschen Diagnosestellung des erstbehandelnden Krankenhauses). Es gibt wohl einen langen Rechtsstreit, und wie der ausgeht, steht noch in den Sternen. Es sind noch nicht mal alle Gutachten gemacht ...
Sollten wir jetzt doch Ansprüche gegen das Krankenhaus geltend machen oder uns wirklich darauf verlassen, dass die HPV zahlen muss?
Gegen Ärzte zu klagen, ist ja wohl immer ziemlich aussichtslos und wäre auch psychisch wieder belastend, wenn auch dort noch ein Prozess starten würde. Wenn das Krankenhaus "freigesprochen" würde, wäre das nicht negativ für die Ansprüche aus der HPV?
Oder sollten wir unbedingt noch Ansprüche gegen das Krankenhaus stellen, damit wir die Frist nicht versäumen? Dann hat mein Sohn evtl. die Chance, etwas Geld vom Krankenhaus zu bekommen, wenn man schon nicht weiß, ob die HPV für die Schäden eintritt?
Kann mir hier jemand raten?
Wäre froh über fachliche Auskunft!
Viele Grüße,
Rubinchen
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Antworten
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Hallo Rubinchen,
vielen Dank für deinen interessanten Post. Wie bist du denn verfahren?
Viele Grüße
Annemarie
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