Berechnung Krankengeld

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage zum Krankengeld.
Mein Krankengeld wurde Mitte November inkl. Urlaubsgeld berechnet.
Ende November wurde das Weihnachtsgeld ausgezahlt (ein volles Gehalt) und die Krankenkasse ist nicht bereit diesen Betrag zu meinem Einkommen dazu zu rechnen. Ist das richtig? Werde ich dafür bestraft, dass ich 2 Wochen zu früh krank geworden bin?
Herzlichen Dank für eure Antworten.

Antworten

  • Hallo Cocomaus,

    was meinst du damit, dass du 2 Wochen zu früh krank geworden bist?
    Wie lange warst du krank?
    Solange, dass dein normales Gehalt nicht mehr weiter bezahlt wurde?

    Bist du jetzt immer noch krank?

    Bitte gib hier noch genauer Bescheid, dann leite ich deine Frage an die Experten weiter.

    Ich wünsch dir einen schönen Tag und schick dir viele Grüße und falls du noch krank bist, dass du bald wieder fit wirst

    Michaela
  • Hallo Michaela,

    danke für die Nachfrage. Ich bin seit Ende Sept.2011 krank und beziehe, nach den 6 Wochen Entgeltfortzahlung Krankengeld. Also seit Mitte Nov. zahlt die Krankenkasse und ich bin weiterhin krank. Den Bescheid über den Tagessatz habe ich
    Mitte November bekommen und mein Arbeitgeber hat nur das bereits gezahlte Urlaubsgeld und nicht das mir Ende November ausgezahlte Weihnachtsgeld eingetragen.
    Kann ich eine Korrektur bzw. eine neue Berechnung des Tagessatzes inkl. Weihnachtsgeld fordern oder muss ich das so hinnehmen? Ist ja recht viel Geld das mit beim Krankengeld fehlt.

    Danke für eure Hilfe
  • Hallo Cocomaus,

    vielen Dank, dass du deine Situation genauer erklärt hast.
    Ich habe deine Frage an einen unserer Fachexperten weitergeleitet.

    Hab noch einen guten Tag!

    Liebe Grüße schickt dir
    Michaela
  • Da es sich bei der Berechnung des Krankengeldes um einen sehr komplexen Vorgang handelt würde ich auf folgenden link verweisen.
    http://www.pro-retina.de/beratung/soziales/krankengeld dieser Beitrag ist sehr gut recherchiert. Für Rückfragen stehe ich gerne zur verfügung.
  • Hallo,

    der Link von Weidenoberpfalz ist goldrichtig. Dort wird alles Wichtige zur Berechnung des Krankengeldes beschrieben.

    LG Nobby
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