bei grad der Behinderung mit Markenzeichen G 70% KFz Steuerbefreiung und Bahn Fahren

bei grad der Behinderung mit Markenzeichen G 70% KFz Steuerbefreiung und Bahn also gibt es beides oder nur eins

heinz

Antworten

  • Hallo,

    meines Wissens gibt es diesen Nachteilsausgleich nur wahlweise. Nur schwerbehinderte Menschen die unter das Bundesversorgungsgesetz fallen, können beide Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

    LG Nobby
  • Lieber heinz,

    erstmal herzlich willkommen bei MyHandicap!

    Um sich von der Kfz-Steuer zu befreien, benötigst Du die Merkzeichen H, Bl oder aG. Mehr dazu siehe hier:

    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis_steuer.html

    Die Wahl zwischen einer Halbierung der Kfz-Steuer und einer Wertmarke haben lediglich "hörgeschädigte und im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigte Menschen".

    In Deinem Falle hättest Du lediglich Anspruch auf eine Wertmarke, die im Jahr 60 Euro kostet. Siehe dazu:

    http://www.myhandicap.de/behindertenausweis_freifahrt.html

    Ich hoffe, diese Informationen helfen Dir weiter. Wenn Du weitere Fragen hast, stell sie einfach hier.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • mhm... also mit 100%, B,H,G,aG bin ich von der Kfz-Steuer befreit und bekomme die Wertmarke umsonst... (Bundesversorgungsgesetz kenne ich nicht...)
    LG
    Mona
  • ich auch hab, und das sogar ohne aG und Hundesteuer brauch ich auch nicht
  • Hallo,

    @ickenicke: Sag mal wie ist das mit der Hundesteuer?

    Hast du da einen Antrag gestellt oder formlos? Musstest du irgendwie nachweisen das du einen Begleithund hast... etc.

    Ich habe nämlich 100% aG B und zahle schön brav Hundesteuer. Jetzt habe ich nachgeschaut in der Satzung unserer Gemeinde irgendwie kann man sich mit Merkzeichen befreien lassen. Mich würde mal interessieren was die bei dir wissen wollten.

    LG Sonnenscheinhsk
  • Liebe User,

    danke für Euren Input! Meine Antwort war nicht genau genug, daher jetzt nochmal:

    Eine Befreiung von der Kfz-Steuer und die Inanspruchnahme einer Wertmarke steht bei folgenden Merkzeichen zu: B, H oder aG. Bei den Merkzeichen "B" und "H" bekommt man die Wertmarke sogar kostenlos.

    Inhaber der Merkzeichen "G" oder "Gl" können zwischen der Kfz-Steuerermäßigung und der (kostenpflichtigen) Wertmarke entscheiden.

    Voraussetzung für die Befreiung von der Hundesteuer ist eines der Merkzeichen "Bl" oder "H". Leider trifft das nicht auf Dich zu, sonnenscheinhsk.

    @ickenicke, Du müsstest das Merkzeichen "H" haben, richtig?

    Hoffentlich ist das nun klar genug. Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • ja ich habe H, aber für die Hudesteuer in Berlin war 100% ausschlagebend - scheint aber nur in Berlin so zu sein, sonnst ist es H oder so?,,, ich bin einfach hin und 5 min später kostenlos mit der Steuermarke wieder raus und habe damit ein Schutzhund ohne das er dafür ausgebildet ist. Hundepass, B-Ausweis und Perso reicht. Mein erster Hund lief im Pass auf jemand anderem.

    @sonnenscheinhsk, wenn du ein Recht auf Hudesteuerfreiheit hast, könntest du dir die H-Steuer bei der Steuererklärung 2011 zurückholen, falls du eine Steuererklährung machst.

    also ich habe mit G H B 100% Auto, BVG und Hund frei. Habe 15000 Kilometer noch zusätlich zum Arbeitsweg absetzbar und den höchsten Steuerfeibetrag. Und darf jetzt auch auf Behindertenparkplätze stehen.
  • Hallo,

    für die HUndesteuerbefreiung ist beu uns in der Gemeinde laut Satzung das Merkzeiche AG, B oder H nötig ich wollte nun nur wissen ob das ein riesen Kampf ist oder ob das relativ unproblematisch ist.

    Ich habe das H nicht beantragt da mir jemand gesagt hat das einem dann automatisch der Führerschein weggenommen wird. Ist das so? Oder kann man auch H haben und trotzdem den Führerschein?

    Ickenicke so wie du schreibst hört sich das so an als ob du auch selber fährst?

    Irgendwie ist mir das immernoch ein Buch mit sieben Siegeln. Auch wann einem das RF zusteht.

    nur ich habe das ganze letzt Jahr mich mit Behörden und Krankenkassen rumgeärgert und habe eigentlich keine Lust mehr aus Kampf....

    Interessieren tut es einen aber irgendwie trotzdem.

    LG Sonnenscheinhsk
  • guten Morgen sonnenscheinhsk,
    ich fahre Auto trotz der 100 % und der Buchstaben.
    Entscheidend ist die Frage, ob man körperlich in der Lage ist ein Auto zu bedienen (ggf. mit welchen Umbauten ist das möglich).

    @ickenicke: wieso darfst du auf Behindertenparkplätzen stehen?? bei uns ist das nur mit aG möglich...??
    Ich wünsche ein schneefreies Wochenende (zum Glück regnet es hier mal wieder)
    LG
    Mona
  • Hallo,

    danke für deine Antwort. Ich habe halt meinen Führerschein noch und auch keinerlei Eintragungen drin stehen. Und da will man auch keine schlafenden Hunde wecken.

    Klar habe ich kleine Helfer im/am Auto bzw. im akuten Schub ( Meine Erkr. ist ähnl.MS mit Lähmungen etc.) fahre ich nicht. Mich hat halt die Aussage verunsichert das mit H automatisch der Führerschein weg wäre. Denn der VDK wollte beim leitzten Antrag H beantragen und da habe ich gesagt bitte nicht 😺
    Jetzt soll ich aber auch eine Pflegestufe beantragen da wäre es ja gut wenn man H hat oder sehe ich das auch wieder falsch?
    Irgendwie denke ich manchmal dafür muss man bald studiert haben 🥺

    LG Sonnenscheinhsk


  • monalisa72 hat geschrieben:

    @ickenicke: wieso darfst du auf Behindertenparkplätzen stehen?? bei uns ist das nur mit aG möglich...??



    na dann schau mal nochmal ins Gesetzt und du wirst feststellen, dass sich da was geändert hat. Und auf Grund der Änderung darf ich jetzt auch Parken.

  • sonnenscheinhsk hat geschrieben:
    Ickenicke so wie du schreibst hört sich das so an als ob du auch selber fährst?



    ja ich fahre selber, die 420000km habe ich auch alleine gefahren und das mit dem H
  • Danke schön für die Antworten jetzt hab ich es verstanden das heißt bei der nächsten Verlängerung doch mal das H beantragen.

    Man sollte halt nicht immer so ängstlich sein.

    LG Sonnenscheinhsk
  • Hallo Ickenicke,
    habe folgendes gefunden:
    1. Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung und einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“), Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen oder Blindheit (Merkzeichen „Bl“) kann der blauen EU-Parkausweis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Bezirksamt ausgestellt werden.
    2. In einigen Bundesländern ist es in speziellen Fällen auch möglich, mit den Merkzeichen G und B im Schwerbehindertenausweis eine derartige Sondergenehmigung zu erhalten. Über die Erteilung wird von der örtlichen Straßenbehörde individuell entschieden.

    Das wusste ich nicht... 😀

    Bekomt man dann auch den blauen Ausweis, wenn die Straßenbehörde individuell zu deinen Gunsten entschieden hat??

    LG
    Mona