Mietnebenkosten

Hallo liebe Experten und liebe User,
ich habe eine Frage und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Es geht um folgendes:
Ich habe eine Tochter, Marina, sie ist zu 100 % behindert und 21 Jahre alt. Sie ist Spastikerin. Marina erhält Grundsicherung, da sie erwerbsunfähig ist.
Meine Tochter wohnte fast 2 Jahre in einer Wohngemeinschaft, wo sie betreut wurde.
Inzwischen ist sie aber ausgezogen. Nun hat sie eine Mietnebenkostenabrechnung für das Jahr 2010 über 560,-- € erhalten!
Da Marina diese Kosten nicht tragen kann, haben wir das Sozialamt kontaktiert. Diese haben aber nur 450,-- € übernommen.
Nun meine Frage: Muss meine Tochter die Differenz tilgen?
Mit der Grundsicherung die sie erhält, kommt sie sowieso kaum über die Runden. Sie lebt inzwischen in einer anderen Wohnung und hat dort ihre Kosten.
Was passiert, wenn meine Tochter nicht bezahlt? Muss dann automatisch ich bezahlen?
Ich wäre Ihnen für Ihren Rat sehr dankbar.
Liebe Grüße.
Hannah.



Antworten

  • Hallo Hannah,

    herzlich willkommen bei MyHandicap!
    Danke, dass du so genau erklärt hast, wie es deiner Tochter Marina ergeht.
    Ich leite deine Frage an einen unserer Fachexperten weiter.

    Da wir uns gerade "zwischen den Jahren" befinden, und viele Menschen Urlaub haben, bitte ich dich um etwas Geduld mit seiner Antwort.

    Ich wünsch dir und deiner Tochter alles Gute fürs neue Jahr 2012!
    Rutscht gut rüber!

    Viele Grüße schickt dir
    Michaela
  • Liebe Michaela,
    herzlichen Dank für die Weiterleitung meines Anliegens.

    Auch dir alles Gute für's Neue Jahr.
    Ich freue mich auf Antwort.

    Liebe Grüße,
    Hannah
  • Hallo Hannah

    im allgemeinen ist es so, daß bei ALG II (Hartzt IV) oder Grundsicherung die Übernahme der kompletten Wohnkosten in "angemessenen Umfang" vorgesehen ist. Dazu gehören auch die Nachzahlung der Betriebskosten zur Miete. Die "Übernahme der Wohnkosten in angemessenen Umfang" ist Gemeindesache. Und da kocht jede ihr eigenes Süppchen.Im Falle Deiner Tochter können behinderungsbedingt unter Umständen die Übernahme höherer Wohnkkosten in Frage kommen. Deshalb warte Mal die Antwort des Experten ab.

    LG Nobby


  • Hallo Nobby,
    vielen Dank für deine Antwort.
    Ja ich bin gespannt, was der Experte dazu meint. Irgendwie bekomme ich nirgendwo eine richtige Auskunft.
    Guten Rutsch ins Neue Jahr!!

    LG Hannah
  • Hallo liebe Experten, ich habe am 29.12.2011 eine Frage gestellt bzgl. Mietnebenkosten. Leider habe ich bis heute keine Antwort bekommen. Kann ich noch auf Antwort hoffen? Viele liebe Grüße von mir.
  • Hallo Hannah,

    meine Kollegin Michaela arbeitet leider nicht mehr bei MyHandicap. Daher kann ich nicht nachvollziehen, welchen Fachexperten sie hinzuziehen wollte.

    Da unsere Fachexperten MyHandicap ehrenamtlich und unentgeldlich unterstützen. Daher können wir auch keinen Einfluss darauf nehmen, ob und wann sie antworten.

    Ich werde mich aber der Sache noch einmal annehmen. Leider muss ich Dich dafür noch mal um ein wenig Geduld bitten.
  • Hallo Justin,
    besten Dank. Ich werde mich nochmals gedulden 😛 Vielleicht klappt es ja noch mit einer Antwort für mich. Viele liebe Grüße.
  • nebenkosten und harz 4
    das kenn ich nur zugut. ich erhalte schon eine zeitlang harz 4 . mir ist gesagt worden ich solle die nebenkosten rechung einreichen das habe ich auch gemacht . es war eine rechung von ca 250 euro . da mein freund eu rente bekommt bezahlten sie nicht alles mir wurde ein anteil gezahlt 49.90 euro
  • Hallo Hannah,

    nur als Zwischeninfo: Ich denke noch an Euch 😉
  • Hannah1963 hat geschrieben:
    Hallo liebe Experten und liebe User,

    Nun meine Frage: Muss meine Tochter die Differenz tilgen?

    Ich wäre Ihnen für Ihren Rat sehr dankbar.
    Liebe Grüße.
    Hannah.





    Hallo Hannah,

    normalerweise, ja.

    Wer hat denn den Mietvertrag unterzeichnet?
    Ich kenne das so, dass jeder Mietvertragspartner tatsächlich für die volle Summe alleine haftbar gemacht werden kann. Das heißt, eine Nebenkostennachzahlung wird bei Auszug einer Person oder Trennung jedem Vertragspartner in voller Höhe in Rechnung gestellt, denn dem Eigentümer ist es gleichgültig, von wem er sein Geld bekommt. Meist teilen sich die Personen dann fairerweise den „Spaß“. Ansonsten geht jedem, der den Vertrag (mit)unterschrieben hat, ein Mahnbescheid in voller Höhe der Nachzahlung zu.

    Hier stellt sich aber die Frage, wer in dieser Wohngemeinschaft Mietvertragspartner war. Belief sich die Nachzahlung auf insgesamt 560,-- € oder war diese insgesamt noch viel höher? Wie viele Personen wohnten denn im Abrechnungszeitraum dort und haben auch schon die anderen Bewohner ihren „Anteil“ übernommen?

    Notfalls: Das Sozialamt hat ja bereits den Großteil der Nachzahlung ausgeglichen. Der Rest könnte sicherlich in monatlichen Raten von 5 oder 10 Euro getilgt werden. Da Deine Tochter volljährig ist, wirst Du nicht dafür aufkommen müssen, es sei denn, Du hast eine Bürgschaft fur sie übernommen.

    Ich würde zu einem gütigen Gespräch mit der Verwaltung bzw. dem Eigentümer raten. Da ist doch sicher was zu machen...


    freundliche Grüße
    von mir



  • Hallo Hannah,

    auch wenn unser Zornroeschen kein Fachexperte ist, war das eine sehr gute Antwort. Auch die Nachfragen sind sehr gut und berechtigt. (Vielen lieben Dank Zornroeschen 😀 .)

    Mein Recherchen haben leider ebenfalls ergeben, dass Deine Tochter die Differenz selbst tragen muss.

    In Anbetracht der Höhe der Differenz würde ich vorschlagen, dass Du Deiner Tochter aushilfst bzw. Ihr/sie euch/sich mit dem Vermieter auf kleine Raten einigt.
    Natürlich nur vorrausgestzt, es sind keine anderen WG-Bewohner mehr einen Anteil schuldig.

    Ich hoffe, unsere Antworten waren hilfreich!

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