SUVA - Berechnung der Unfallrente und Teilzeit

Hallo Zusammen.

Ich bin neu hier im Forum und hoffe das ich mit meinen Fragen hier richtig bin, aber ich denke schon. Mein Sachverhalt ist etwas komplex, aber ich versuche mal, diesen kurz und knapp zu erläutern.

Ich hatte vor 7 Jahren einen schweren Arbeitsunfall in der Schweiz, Versicherungsträger war und ist die SUVA, welche in dieser Zeit Taggeld und Heilkosten geleistet hat. Das Taggeld wurde nun nach Beendigung der Ausbildung eingestellt.

Nach mehreren Jahren die etliche OP`s , Rehamaßnahmen und Therapien beinhaltet haben, habe ich es erfolgreich geschafft, mich wieder einzugliedern, was vorher nie einer gedacht hatte. Meine Ausbildung (die ich in Deutschland gemacht habe) ist nun beendet und ich wurde übernommen.

Nun stellt sich ja die Frage, wieviel habe ich durch meinen neuen Beruf an finanzieller Einbuße gegenüber meiner Beschäftigung vor dem Unfall in der Schweiz.

Ich weiß, das bei so einem Fall, das Valideneinkommen mit dem Invalideneinkommen verglichen wird und die Differenz durch die Suva in Form einer Unfallrente beglichen wird.

Meine Fragen sind nun:

Wird auf Grund der vielen zurückliegenden Jahre zu dem Einkommen vor dem Unfall noch etwas hinzugerechnet (z.B. Teuerung, etwaige Gehaltserhöhungen etc.)?

Gibt es, da ich ja in der Schweiz gelebt und gearbeitet habe und nun in Deutschland lebe und arbeite, bei der Berechnung Valideneinkommen/ Invalideneinkommen Abzüge, und wenn ja prozentual wieviel?

Gibt es auch ggf. bei dieser Berechnung Abzüge, da ich Deutscher bin und kein Schweizer?

Zudem habe ich noch eine Frage bzgl. der Teilzeitbeschäftigung. Da auf Grund meiner vielen Unfallverletzungen/ Unfallfolgen eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden leider nicht zu vereinbaren ist und ich diese deshalb auf 30 Stunden reduzieren muss, stellt sich mir die Frage, ob die SUVA für diesen finanziellen Nachteil in der Leistungspflicht steht und wenn ja, wie ich dies gegenüber der SUVA geltend mache?

Ich hoffe ich konnte meine Sachverhalt und die Fragen dazu einigermaßen detailliert vorbringen.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für etwaige Antworten und Tipps.

Ich wünsche allen ein gesegnetes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch in das Neue Jahr und vor allem Gesundheit!

Zum Schluss noch ein Zitat, was mir immer geholfen hat. Leider weiß ich nicht mehr von wem dies ist bzw. war.

„Alles ist schwierig, bevor es leicht ist.“

Liebe Grüße
Mika

Antworten

  • Hallo Mika

    Herzlich Willkommen bei uns in der Community!

    Deine Frage habe ich gleich an unsere Fachexperten weitergeleitet. Weil für die natürlich auch Weihnachten ist, wirst du vielleicht ein paar Tage auf eine Antwort warten müssen.

    So oder so, wir wünschen auch dir frohe Festtage!

    Liebe Grüsse
    Maggie
  • Hallo Maggie.

    Vielen Dank für die schnelle und nette Begrüßung. Danke auch für die Weiterleitung.

    LG Mika
  • Hallo Mika,
    erstmals Willkommen hier und um einwenig meinen Senf dazu zu geben ich weiss das wenn eine gesundheitliche Schädigung die bleibend ist, von der Suva mit einer Einmalhzahlung oder kleinen ^Rente die monatlich ausgezahlt wird geregelt wird, aber es ist eben so, da die Lebenshaltungskosten in Deutschland ^kleiner sind waahrscheinlich an Deutsche Verhältnisse angepasst wird. Es kommt allerdings darauf an inwiefern das nun neu mit den Bilateralen Verträgen und dem Freizügigkeitsabkommen eventuell neu anders gereglt ist. Denn grundsätzlich ist auch die Frage was hast Du mit Deiner Pensionskasse gemacht?? wenn nichts und sie besteht dann bekommst Duz acuh von Ihr eine kleine Rente und oder ne Einmalzahlung-Ich wünsche Dir und Deiner familie schöne festtage und ganz viel Glück. herzlioche Grüsse guido
  • Hallo Guido.

    Erst einmal allen bei myhandicap.de ein gesundes Neues Jahr.

    Vielen Dank für Deine Antwort Guido.
    Bzgl. Deines Hinweises mit der Pensionskasse, hätte ich gleich nochmal eine Frage.

    Ich habe zwar in die Pensionskasse eingezahlt aber auf Grund meines schweren Arbeitsunfalles nicht lange, ca. 9 Monate. Bleibende bzw. Dauerhafte Schädigungen habe ich und die leider nicht zu wenig. Würde dies bedeuten, dass ich unabhängig von einer gegebenenfalls zu zahlenden Unfallrente der Suva zusätzlich eine Rente aus der Pensionskasse erhalten würde? Wenn ja, müsste ich dies bei der Pensionskasse separat beantragen oder verläuft dies vernetzt mit der Suva?

    Eine schöne Woche.

    Gruß Mika
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