neuer Vermieter verlangt nach 3 Jahren Mietkaution

Mein alter Vermieter, mit dem ich vor 3 Jahren meinen Mietvertrag abgeschlossen habe,hat damals vergessen,die vertraglich festgesetzte Kaution von mir abzufordern.Mittlerweile habe ich einen neuen Vermieter,der eben diese Kaution nachfordert.
Muß ich die zahlen oder was kann ich in dem Fall machen?Bin gerade in die Privatinsolvenz gegangen aber schon vor dieser besagten Zahlungsforderung meines jetzigen Vermieters.Spielt das eine Rolle und wenn ja inwieweit?

Es wäre schön,wenn mir ganz speziell ein Experte von Handicap mal darauf antworten könnte.Eben mal so 522 Euro hab ich nämlich jetzt nicht einfach mal so nebenher und wenn da das Sozialamt einspringen würde,so wäre das laut deren Aussage wohl so,daß die nur einmalig eine Kaution übernehmen,was bedeuten würde,wenn ich nochmal umziehe,muß ich die nächste Kaution dann komplett selber zahlen.

Danke für Antworten!

Gruß Belle 😡

Antworten



  • Hallo Belle!

    Wie muß ich das verstehen?

    Du hättest laut Vertrag Kaution zahlen sollen und hast das nicht getan?
    Oder Dein Vermieter hatte keine verlangt und der Neue will nun eine haben?

    Wenn Du einen Vertrag unterschreibst mit Kaution dann liegt es in Deiner Pflicht diese auch zu bezahlen zumindest ist mir das so bekannt.

    Wir haben einmal einen solchen Fall gehabt wo die nicht Bezahlung nach 2 Jahren aufgefallen war und der Mieter die Kaution mit monatlich 20E nachbezahlt hat.

    Ist aber schon eine Weile her.Vielleicht hilft Dir das etwas weiter.
    LG
    SENDRINE 😺
  • Liebe Belle,

    ich habe Dein Anliegen einem Fachexperten weitergeleitet. Allerdings könnte es mit der Beantwortung wegen der Feiertage etwas länger dauern als sonst, habe daher bitte ein wenig Geduld.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Belle

    Ich habe das so verstanden: In deinem Mietvertrag mit dem Vermieter vor drei Jahren ist eine Kaution vereinbart. Irgendwie hat du sie nie bezahlt und der Vermieter hat sie nie eingefordert - der neue Vermieter aber schon.
    Eine vertraglich vereinbarte Kaution bzw Miete ist in meinen Augen eine Bringschuld, die braucht nicht extra eingefordert werden. Dass der neue Vermieter erstmal die Verträge, Mieteinnahmen/aussenstände und das Kautionskonto überprüft ist ja normal, ebenso dass er die nicht bezahlte Kaution fordert. Schließlich hast du beim Auszug auch einen Anspruch auf Auszahlung der Kaution.
    Ob du die Kaution jetzt nachzahlen mußt hängt davon ab wann du genau eingezogen bist und wann der neue Vermieter die Kaution eingefordert hat. Stichwort Verjährung.
    Mietkautionen verjähren nach drei Jahren. §195 BGB

    http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-713.htm

    Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres indem der Anspruch entstand und der Gläubiger von den den Anspruch begründeten Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. $199 BGB

    also: Wenn du im Juni 2008 eingezogen bist hast du beim Einzug Kenntniss auf Anspruch der Kautionszahlung erlangt. Dsher die drei Jahresfrist beginnt im Jan 2009. Sofern dein neuer Vermieter noch im Jahr 2011 die Kaution zurückfordert ist die drei Jahresfrist noch nicht verstrichen und du mußt bezahlen.

    Wärest du 2007 eingezogen begänne die Frist 2008 und der Anspruch wäre am 31.12.2010 verjährt.

    Unabhängig davon auch wenn der Anspruch verjährt ist, einem "gütlichen Mietverhältnis" ist das nicht gerade zuträglich. Spreche deinen Vermieter an, wie es rechtlich aussieht s.o.

    trotzalledem eine geruhsame Weihnacht

    Klaus
  • Sorry, wenn ich mich hier einmische, da es keine Antwort auf die hier gestellte Frage ist, aber ich muss mal etwas loswerden!!
    Die Antwort von meinem "Vorschreiber" Klaus123 ist ja wohl wirklich SUPER!!!!!! Solche aussagekräftigen Antworten wünsche ich mir "öfter"!! Denn diese bringen einen wirklich enorm weiter!! Und speziell auf diese hier gestellte Frage, ist es ja wohl eine einwandfreie und hilfreiche Antwort!!!

    DANKE, dass es solche USER gibt!!!

    Warum ich das hier poste?? Ganz einfach!! Ich war vor langer Zeit auch mal in einer ähnlichen Situation und habe mich mit meiner Frage extra an den Mieterbund gewandt!! Und nicht ein "Sacharbeiter" konnte mir so eine versierte Antwort geben, wie eben diese hier von Klaus123!!! Wäre ich damals schon hier bei MyHandicap gewesen, hätte ich mir den Anruf sparen können! 😡

    Nochmals DANKE für eine solch "handfeste" Antwort!! Natürlich gilt dieser Dank auch allen anderen Usern, die uns immer mit "Rede&Antwort" zur Seite stehen!!

    Euch allen einen guten Start ins neue Jahr 2012!!

    Ganz liebe Grüße
    Mel
  • Driverlady hat geschrieben:
    .... Ich war vor langer Zeit auch mal in einer ähnlichen Situation und habe mich mit meiner Frage extra an den Mieterbund gewandt!! Und nicht ein "Sacharbeiter" konnte mir so eine versierte Antwort geben, wie eben diese hier von Klaus123!!!...

    Nochmals DANKE für eine solch "handfeste" Antwort!! Natürlich gilt dieser Dank auch allen anderen Usern, die uns immer mit "Rede&Antwort" zur Seite stehen!!

    Euch allen einen guten Start ins neue Jahr 2012!!

    Mel, ich stimme dir voll zu! 😉

    Nur noch nebenbei, bei unserem mieterverein sind es juristen, keine sachbearbeiter. Dort wurde uns immer sehr gut geholfen.
  • Sehr geehrte Fragestellerin,

    der Kautionszahlungsanspruch des Vermieters unterliegt einer Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Abhängig davon, wann die Kautionszahlung fällig war, kann möglicherweise Verjährung eingetreten sein. Ob in Ihrem Fall Verjährung eingetreten ist, kann allerdings nur nach Sichtung der Mietunterlagen – insbesondere des Mietvertrages – gesagt werden.

    Sie könnten Ihren neuen Vermieter darum bitten, Ihnen darzulegen, aus welchem Grund ihm der Anspruch zustehen soll. Denn alle vor dem Eigentumswechsel entstandenen und fällig gewordenen Rechte bleiben grundsätzlich beim bisherigen Vermieter, auch das auf Leistung der Mietkaution. Wenn der Anspruch vor Eigentumswechsel entstanden ist, müsste der alte Vermieter den Kautionszahlungsanspruch an Ihren neuen Vermieter übertragen haben.

    Wenn der Anspruch auf Kautionszahlung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist, kann der Vermieter den Anspruch nur als Insolvenzgläubiger geltend machen. Ich empfehle Ihnen daher, mit dem Insolvenzverwalter Rücksprache zu halten.

    Die Angaben beruhen auf Ihren Sachverhaltsdarstellungen. Eine Haftung für oben Stehendes wird ausgeschlossen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mehnert
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