EU-Rente nach Widerspruch abgelehnt ! Was nun?

Bin nach einer Krebserkrankung arbeitslos geworden. Kranken-
kasse ausgesteuert. Jetzt noch bis 2.2012 Alg.I .Habe im
August 2010 EU-Rente beantragt. Ablehnung 6.2011.Jetzt wurde
Widerspruch abgelehnt.Darf mich laut Bescheid eigentlich
nicht bewegen, kann aber mehr wie 6 Std. arbeiten. Habe
80 % GdB- was bei einer Rente jedoch nicht zählt.
Im Febr. 2012 gehts in Hartz IV. Jetzt geht nur noch
Sozialgericht, oder ? FRAGE : Brauche ich einen Anwalt ?

Antworten

  • Guten Abend Hermi,..

    sei uns herzlich willkommen im Forum,.. 😉

    Es liest sich wirklich nicht gut deine Geschichte, nur es gibt immer Möglichkeiten.

    Ja nun folgt nach dem Widerspruch vor dem SG = Sozialgericht der Klageweg für dich. Wenn du dir einem RA = Rechtsanwalt nimmst in der Sache = Klage dann musst du dafür die Kosten selbst tragen für den RA, doch nur wenn du in der Klage unterliegst ( verlierst). Gewinnst du muss die Beklagte zahlen und dir deine Unkosten erstatten zum SGG = Sozialgerichtsverfahren.

    Beschreitest du die Klage im Alleingang dann kostet dir dies nichts.

    Nur so wie du es schilderst hat deine Klage Erfolg, weil die 6 h noch bestehende Arbeitsfähigkeit im Widerspruch steht zur Bewegungslosigkeit im Beruf zu sein. Ich kenne keinen Beruf in dem man sich nicht bewegt oder bewegen muss.

    Du kannst dir jedoch einen Beratungsschein von deinem Arbeitsamt ausstellen lassen zur Kostenlosen Vorberatung bei einem RA = Rechtsanwalt deiner Wahl. Hier hast du die Möglichkeit zu erfragen wo du stehst und wie hoch die Erfolgsaussichten im Fall der Klage vor dem SG sind. Diese Einschätzung kann ich im Umkehrschluss nur vornehmem zu deinem Beitrag. Bei einer Beratung durch einen RA legst du Dokumente vor, wie Verlust Arbeitsplatz ( vielleicht lässt sich da auch noch etwas machen - Kündigungsschutzklage ) wegen der 80 GdB. Nur all dies kann man aus dem rechtlichen Blickwinkel nur richtig einschätzen wenn man Einsicht in die Papiere/ Unterlagen hat. Mit 80 GdB benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung des LA / Vs = Versorgungsamt. So aus der Ferne hier im Forum ist oder wäre es vermessen.

    Ich wünsche dir trotzdem freudvolle Feiertage, gute Besserung und eine besonders schöne Zeit hier im Forum doch auch ganz persönlich, Mfg Lyn 😉


  • Beim Gericht Prozesskostenbeihilfe beantragen,den Beratungsschein kannst Du da auch beantragen.LG Erich


  • Hallo!
    Du kannst 6 Std. arbeiten?? am Tag oder in der Woche.

    Ich kann auch noch etwas tun je nachdem wie es meine Kraft zuläßt jedoch da ich die Arbeitswelt bestens kennengelernt habe habe ich festgestellt nach eigenem Prüfen das ich dafür nicht mehr geschaffen bin.

    Leider besteht alles aus Bürokratie und erkennt nicht schlechte und gute Tage.
    Wer sich Std. zutraut Planwirtschaftlich ist arbeitsfähig das konnte ich obwohl nur 60% Behinderung ruhigen Gewissens nicht.
    Überlege gut was für Dich machbar ist? Gutachter sind nicht Du!!
    LG
    SENDRINE 😺
Diese Diskussion wurde geschlossen.