KFZ Steuerbefreiung - Wo gibts Anträge, Formulare?

Hi erstmal !
Ich würde gerne eine KFZ steuerbefreiung beantragen.
Bin jedoch nicht 100%ig sicher ob das geht.
Mein Ausweis ist zur Hälfte Orange engefärbt, auf der Rückseite sind in den Kästchen G und H eingetragen. GdB 80%.

Man findet zwar immer viel zum Thema im Netz und in sämlichen Broschüren, aber ich habe bis jetzt noch keinen Link oder ähnliches zu irgendwelchen Formularen gefunden.

Ich weiß auch garnicht wo man das genau beantragt, bzw. wie das funktioniert. Auf der Seite vom Finanzministerium NRW stand zwar ein link zu angeblichen Formularen, leider funktioniert dieser nicht.

Ich hoffe mir kann Jemand weiterhelfen. Evt. weiß auch Jemand wo es andere Formulare etc. gibt z.B. zum Nachteilsausgleich.

Danke für evt. Antworten 😀

Antworten

  • Hallo Hexe,
    die Befreiung kannst du bei deinem zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen. Am besten rufst du direkt dort an und fragst, welche Informationen gebraucht werden.

    Mit GdB 80 und Merkzeichen g hast du Anrecht, die Steuerbefreiung zu bekommen. Ich denke mit H sogar die volle Befreiung.

    Viele Gruesse,Fluse

    Hier noch weitere Infos dazu

    Kraftfahrzeugsteuer
    Behinderte Menschen haben unter Umständen einen Anspruch darauf, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit zu werden oder dass diese Steuer um die Hälfte ermäßigt wird. Der behinderte Mensch muss zunächst ein Fahrzeug besitzen, welches auf ihn zugelassen ist.

    Sofern im Behindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H", oder "BL" aufgeführt sind, kann er sich völlig von der Kraftfahrzeugsteuer befreien lassen.
    Ist das Merkzeichen "G" vermerkt, hat er einen Anspruch auf Steuerbefreiung in Höhe von 50 Prozent. Nachteil: Der behinderte Mensch muss auf die ihm sonst zustehende unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr verzichten.
    Um eine Ermäßigung oder Befreiung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    Das Kfz muss auf die schwerbehinderte Person zugelassen sein.
    Mit dem Pkw dürfen keine Güter außer Handgepäck transportiert werden.
    Der Wagen darf nicht zur entgeltlichen Beförderung von Personen verwendet werden.
    Es darf kein Pkw mit Oldtimer- oder rotem Kennzeichen gekauft werden.
    Das Auto darf nicht von anderen Personen genutzt werden – es sei denn, diese Fahrten stehen im Zusammenhang mit der Beförderung oder der Haushaltsführung des behinderten Menschen.
    Die Steuerbefreiung steht der schwerbehinderten Person nur für ein Kraftfahrzeug zu. In Fällen, in denen die schwerbehinderte Person bereits ein begünstigtes Kraftfahrzeug hält, wird beim Kauf eines Ersatzwagens keine oder nur die um 50 Prozent ermäßigte Kfz-Steuer festgesetzt, wenn das erste Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Zulassung des zweiten Fahrzeugs ab- oder umgemeldet wird.
  • Hallo Hexe87,

    Du musst zu deinem zuständigen Finanzamt und da die Steueremäßigung beantragen, die werden das dann in deine Zulasssung eingetragen. Du bekommst auf jeden Fall 50% Steuerermäßigung für das Merkzeichen G, was du für das Merkzeichen H bekommst, weiß ich nicht. Ich habe auch das Merkzeichen G und habe 50% Kfz Steuermäßigung.

    LG Randy
  • Fluse hat geschrieben:
    Hallo Hexe,
    die Befreiung kannst du bei deinem zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen. Am besten rufst du direkt dort an und fragst, welche Informationen gebraucht werden.

    Mit GdB 80 und Merkzeichen g hast du Anrecht, die Steuerbefreiung zu bekommen. Ich denke mit H sogar die volle Befreiung.

    Viele Gruesse,Fluse

    Hier noch weitere Infos dazu

    Kraftfahrzeugsteuer
    Behinderte Menschen haben unter Umständen einen Anspruch darauf, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit zu werden oder dass diese Steuer um die Hälfte ermäßigt wird. Der behinderte Mensch muss zunächst ein Fahrzeug besitzen, welches auf ihn zugelassen ist.

    Sofern im Behindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H", oder "BL" aufgeführt sind, kann er sich völlig von der Kraftfahrzeugsteuer befreien lassen.
    Ist das Merkzeichen "G" vermerkt, hat er einen Anspruch auf Steuerbefreiung in Höhe von 50 Prozent. Nachteil: Der behinderte Mensch muss auf die ihm sonst zustehende unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr verzichten.
    Um eine Ermäßigung oder Befreiung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    Das Kfz muss auf die schwerbehinderte Person zugelassen sein.
    Mit dem Pkw dürfen keine Güter außer Handgepäck transportiert werden.
    Der Wagen darf nicht zur entgeltlichen Beförderung von Personen verwendet werden.
    Es darf kein Pkw mit Oldtimer- oder rotem Kennzeichen gekauft werden.
    Das Auto darf nicht von anderen Personen genutzt werden – es sei denn, diese Fahrten stehen im Zusammenhang mit der Beförderung oder der Haushaltsführung des behinderten Menschen.
    Die Steuerbefreiung steht der schwerbehinderten Person nur für ein Kraftfahrzeug zu. In Fällen, in denen die schwerbehinderte Person bereits ein begünstigtes Kraftfahrzeug hält, wird beim Kauf eines Ersatzwagens keine oder nur die um 50 Prozent ermäßigte Kfz-Steuer festgesetzt, wenn das erste Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Zulassung des zweiten Fahrzeugs ab- oder umgemeldet wird.


    Hallo Fluse,

    Das Strassenverkehrsamt ist für Parkerleichterung zuständig, nicht für die Steuer.

    LG Randy
  • Hallo Randy,
    ich hatte den Antrag bei der Strassenverkehrsbehoerde gestellt. So ist das hier in Hamburg. Das wird dann bei uns ans Finanzamt weitergeleitet. Scheint von Stadt zu Stadt unterschiedlich zu sein. Deshalb mein Tipp, beim Strassenverkehrsamt anrufen und fragen.

    LG, Fluse
  • Ich habe die Lösung gefunden. In Hamburg gibt es beim Strassenverkehrsamt eine Aussenstelle des Finanzamtes. Also liegen wir beide richtig.

    LG, Fluse
  • Hallo Fluse,

    So unterschiedlich ist das in den einzelen Bundesländern. Bei uns in Thüringen ist das so, das du auf das Finanzamt musst.
    Schönen Abend noch.

    LG Randy
  • Hallo also hier bei mir was ja zu Nrw zählt ist das so.Bei neuzulassung beim Strassenverkehrsamt den Behindertenausweis vorzeigen und keine Kontonummer angehen,dann bekommst Du vom Finanzamt einen Antrag,aber ich laege das so das ich nach der zulassung direkt zum Finanzamt fahre und die tragen das sofort ein.Bei bestehendem Fahrzeug beim Finanzamt beantragen,würde aber hinfahren und mich durchfragen wer für die Steuerbefreiung zuständig ist bei mir erledigen die das sofort.Bei Fahrzeugwechsel ist das wieder neu zu beantragen pro forma.LG Erich
  • Bei mir hier habe ich 2 Möglichkeiten: Entweder ich werde persönlich beim FA vorstellig oder ich schicke eine beglaubigte Kopie des Bescheids oder des BAs hin. Bei der Erstbeantragung war ich vor Ort und bei der Neufeststellung habe ich dann die Kopie per Post hingeschickt. Klappte alles völlig problemfrei.

    Grüße
    Thomas
Diese Diskussion wurde geschlossen.