ich binn Behindert und mein Rentenversicherungsträger hilft mir nich richtig was kann ich tun

Ich habe ein Medizinisches Gutachten das aussagt das ich 6 Std.und mehr arbeiten kann aber folgende einschränkungen aussagt stätig leich,überwiegend sitzend,gelegendlich gehend,gelegendlich stehend,Auszuschließen sind Zeitdruck,Häufiges Heben und Tragen ohne mechanische Hilfsmittel,Einseitige Körperhaltung ohne Gelegenheit zun Ausgleich,Überkopfarbeiten und Anhaltende Armvorhalte,Klettern,Steigen,Einsatz auf Arbeitsgerüsten,Nachtschicht Hohe Körperliche Belastungen
Belastung durch Nässe,Kälte,Zugluft oder Temperatuschwankungen.Wenn ich mich bewerbe dan sagt mein Rentenversicherungsträger die Arbeit ist nicht Leidensgerecht
Rentenanspruch hätte ich auch nicht weil ich ja noch 6 Std.Arbeiten könne.Laut Gutachten habe ich ja dann aber keine Möglichkeit eine Arbeit zu finden da es aus meiner Sicht immer einen Punkt giebt der nicht Leidensgercht ist.
Was kann ich tun

Antworten

  • Hallo Andreas,

    Dein Rentenversichungsträger ist dafür da bestehende oder drohende Erwerbsminderung durch eine Reha abzuwenden.

    Da du 6h arbeiten kannst gehe mit deinem Schwerbehinderten Ausweis und dem Gutachten auf dein zuständiges Arbeitsamt, die werden dir dann was anbieten, wenn sie was haben.

    Gruss Randy
  • Hallo Andreas

    mit einer Erwerbsfähigkeit von mehr als 6 Std am Tag giltst Du versicherungstechnisch als voll erwerbsfähig. ie Arbeitsagentur kann (und will Dir auch nicht)weiterhelfen. Was ein "leidensgerechter Arbeitsplatz" ist, bestimmst nur Du als Betroffener. Die Rentenversicherung müßte Dir eine Berufsreha anbieten. Hier wird nochmals geprüft, ob Du wirklich 6 Std und mehr arbeiten kannst. Falls ja müßten sie Dir eine Umschulung anbieten. Wenn Du einen Schwerbehindertenausweis hast, kannst Du Dich auch noch an die örtlichen Integrationsfachdienste wenden. Wenn Du nicht jünger bist als Geburtsjahrgang 1961 bist kann unter Umständen auch die volle EM-Rente in Frage kommen. Vorraussetzung ist allerdings eine Erwerbsfähigkeit von 3-unter 6 Stunden. Im Zweifel sprich mit Deinem behandelden Arzt. Erhat vielleicht die Möglichkeit, Dich weiterhin arbeitsunfähig zu schreiben, so daß ein erneutes Gutachten über Dein Gesundheitszustand fällig ist.

    LG Nobby
  • Hallo Andreas,

    irgendwie stehe ich etwas auf dem Schlauch. Wenn du dich z Bsp. bei einer Firma auf eine Annonce bewirbst brauchst du doch nicht die Genehmigung der Rentenversicherung.
    Wenn dich der Arbeitgeber nimmt - was ich dir wünsche, wird die Einstellung dem Integrationsamt gemeldet und an die RV Bund werden Beiträge abgeführt. Aber da wird doch niemand sagen sie müssen jetzt wieder kündigen.

    Also kurz gefragt: Was hat die RV Bund mit deinen Bewerbungen zu tun.

    Klaus
  • Hallo Andreas


    unabhängig davon, was ich gestern geschrieben habe, stimme ich Klaus zu. Der Arbeitgeber stellt Dich ein, es wird ein Arbeitsvertrag gemacht und er führt dann die Sozialvesicherungsbeiträge (inclusive Rentenbeiträge) ab. Außerdem besteht für den Arbeitgeber, wenn er einen schwerbehinderten Menschen einstellt, die Möglichkeit Eingliederungshilfen beim Amt zu beantragen. Diese dienen dazu, eventuell Deinen künftigen Arbeitsplatz Deinem Handicap anzupassen. Im Gegenzug muß sich der Arbeitgeber dazu verpflichten, Dich eine gewisse Zeit zu beschäftigen. Und darin liegt meist das Problem. Die Wirtschaft will keine Verpflichtungen den Arbeitnehmern eingehen.

    LG Nobby

    PS. Wie schon erwähnt, Du entscheidest, ob Dein zukünftiger Arbeitsplatz leidensgerecht ist. Den Kostenträger in Deinem Fall die Rentenversicherung) interessiert es in diesem Fall nicht, was in irgendwelchen Gutachten steht. Der ist froh, keine Leistung (Rente oder sonstige Maßnahmen) bezahlen zu müssen
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