Probezeit nicht beim Imtegrationsamt angemeldet - nun Kündigung

Hallo!

Ich habe eine Frage: Ich wurde im Mai mit Probezeit auf ein Jahr befristet eingestellt, meine Vorgesetzten wurden über meine Schwerbehinderung informiert. Kurz vor Ablauf der Probezeit wurde ich gekündigt. Allerdings wurde es versäumt, die Probezeit beim Integrationsamt anzumelden. Nun meine Frage: Ist die Probezeit durch die versäumte Anmeldung nun hinfällig und steht mir die reguläre Mindeskündigungsfrist von 4 Wochen zu?

Ich bitte um Antwort. Vielen Dank.

Antworten

  • Hallo Turtle22,

    wie bereits auf deinen Thread im Forum Recht und Soziales gepostet, habe ich deine Frage an unsere Fachexperten weitergeleitet.

    Viele Grüße schickt dir
    Michaela
  • Sorry, Michaela,

    ich hab einfach nicht gewusst, in welches der beiden Foren meine Anfrage gehört...

    Wie kann ich die hier löschen???

    LG
  • Eine einjährige Probezeit ??

    Sorry, das musste ja so enden. Hier hat eine Firma wohl geschickt versucht sich vor ihren Pflichten zu drücken.

    In der Probezit gilt IMHO die 2wöchige Kündigungsfrist auf beiden Seiten, die nicht mal begründet werden muss.

    6 Monate sind normal das Maximum, alles drüber wird in der Regel mit einem Zeitvertrag geregelt (bis zu max. 2 Jahre) aber schon da gelten oft längere Kündigungsfristen.

    Ich hoffe, wenigstens die Kohle hat für diese Zeit gestimmt.

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