Pflichterbteil nachträglich einfordern?
Soeben habe ich erfahren, dass der leibliche Vater meines Betreuten schon verstorben ist. Meinem Betreuten (geistig behindert) hätte wohl ein Pflichterbteil zugestanden. Er wurde aber nie über das Ableben seines Vaters informiert. Es ist anzunehmen, dass ein Erbe tatsächlich vorhanden war.
Bin ich als Betreuer verpflichtet, das Erbteil einzufordern? Mir ist die letzte Wohnadresse des Vaters nicht bekannt, ich weiß auch nichts über die Lebensumstände zu Todeszeitpunkt. Ich müsste also erst detektivisch tätig werden. Vielleicht verursacht das Ganze auch nur Mühe und Kosten.
Was meint ihr, darf ich das Ganze einfach ignorieren? Muss ich vielleicht das Betreuungsgericht informieren?
Bin ich als Betreuer verpflichtet, das Erbteil einzufordern? Mir ist die letzte Wohnadresse des Vaters nicht bekannt, ich weiß auch nichts über die Lebensumstände zu Todeszeitpunkt. Ich müsste also erst detektivisch tätig werden. Vielleicht verursacht das Ganze auch nur Mühe und Kosten.
Was meint ihr, darf ich das Ganze einfach ignorieren? Muss ich vielleicht das Betreuungsgericht informieren?
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Antworten
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Hallo Willi44,
Wenn dann würde ich raten das Betreuungsgericht zu informieren. Dort haben sie auch mehr Möglichkeiten als Du, den letzten Aufenthalt des Verstorbenen zu ermitteln und können auch ermitteln lassen, ob ein Erbe da ist.
LG
Surfer
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Hallo Willi44,
Wenn du vom Gericht, Amtsgericht ein Beschluss hast, schaue mal dort rein.
Was für aufgaben du hast......
Dort steht in einer spalt
der Aufgabenkreis der Betreuer...... bleibt unverändert und umfasst:
Gesundheitsheitsfürsorge,
Aufenthaltsbestimmung,
und alle Vermögensangelegenheiten.
Solltes du das haben.... muss du dich darum kümmern und kannst dir Hilfe beim Rechtspfleger( Gericht)oder im Namen vom Betreuten ein Rechtsbeistand holen.
Ist für dich kostenlos.
Solltes du nicht im Nahmen des Betreuten tätig werden, kann das Gericht dich wegen Untätigkeit von dir das Erbe verlangen. ( wenn welches vorhanden ist )
Das heißt, du hast dich Strafbar gemacht.
Ich gebe dir ein tipp, jeder Betreuer sollte eine Haftpflichtversicherung haben.
Die kann jedes Jahr bei Gericht eingereicht werden. ( Jahresbericht)
Das Gericht erstattet dir die kosten.
Also werde Tätig.
Wenn du noch fragen hast, vielleicht kann ich dir noch was dazu sagen.
Wünsche ein schönes Wochenende
Livi
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