2 mal Widersruch da Pflegestufe erhöhung abgeleht

Hallo,

ich habe für meine Tochter 18J.(Down-Syndrom) Pflegestufe 3 beantragt.die erste Gutachterin vom MDK war ganz schön schnippisch und hat viele Sachen einfach weg gelassen oder als nicht wichtig empfunden
.natürlich wurde die Erhöhung abgelehnt wir bekamen auch den Bericht mit geschickt darauf habe ich Widerspruch eingelegt.2.Begutachtung des MDK verlief wie sie sollte und die Gutachterin schrieb alles sorgfältig auf.
Es kam wieder eine Ablehnung allerdings OHNE Bericht des MDK und mit einem gesonderten Blatt der Krankenkasse wo ich ausfüllen sollte ob wie den Widerspruch aufrecht erhalten wollen.Natürlich also unterschrieben und zurück geschickt und im gleichen Brief darum gebeten das man mir das Gutachten des MDK zuschicken möchte.heute erhielt ich einen Brief kurzer Auszug "Widersruch erhalten,Widersrpruch wird geprüft durch Widerspruchsausschuss dieser besteht aus den vom Verwaltungsrat gewählten Mitglieder die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.
Was ist das denn? Entscheiden neuerdings andere ehrenamtlich über solche Dinge?
Das gutachten des MDK wurde mir natürlich nicht mit geschickt worum ich gebeten hatte.Ich möchte einen Rechtsanwalt beauftragen und notfalls klagen ich bin ganz schön wütend ich pflege meine Tochter gern sie kann kaum etwas allein benötigt bei allem Hilfe oder ich erledige es für sie Zähne putzen, an und ausziehen u.s.w
Hat jemand einen rat wie ich mich verhalten sollte oder ob die Krankenkasse so handeln darf?

Danke


Antworten


  • Guten Morgen Lilly,

    fordere das vollständige Gutachten zur II Begutachtung durch den MdK nochmals an und auch Akteneinsicht. Dann teile der KK mit das es zum Widerspruch die Schriftliche Anhörung ( nachgereicht wird durch dich ) gibt und du diese wahrnehmen möchtest. Du das jedoch nur kannst in dem man dir das Vollständige II Gutachten - Einschätzung MdK komplett vorliegt. Und nicht nur die Absage der Pflegestufe III.

    Umkehrschluss gegen was willst du denn in den Widerspruch zum MdK - Gutachten gehen wenn dies dir nur unvollständig vorliegt. Deine KK ist verpflichtet dir dies in Kopie zu überlassen zur Einsicht.

    Wünsche Euch trotzdem einen schönen ersten Advent, Mfg Lyn 😉
  • Hallo Lilly,

    Erst mal das mit den Gutachten und dem Widerspruch was Lyn gemeint hat,aber wenn das nicht hilft, bleibt noch der Gang vor das Sozialgericht(SGG).
    Die entscheiden in den meisten Fällen sehr behindertenfreundlich im Sinne der Betroffenen.

    LG

    Surfer
  • Hallo,

    danke für eure Antworten.das Gutachten des MDK erhielt ich heute und die Gutachterin hat sich darin sehr viel Mühe gegeben aber einiges fehlt auch da & baden in der Woche was am 7.Tag? Keine Teilwäsche /Ober Unterkörper morgens auch nicht igitt...Wäsche waschen 2 X mal pro Woche obwohl fast täglich das Bett bezogen werden muss kann man ja auch alles liegen lassen.Muss jede Nacht mindestens 2 mal aufstehen mit ihr zur Toilette windel wechseln fast täglich auch Schlafanzug und Bettwäsche viele Dingen wurden aufgeführt aber was die Pflege betrifft fehlt einiges denn darauf basiert ja die Erhöhung der Pflegestufe ich blick da nicht mehr durch....sollte ich nun einen Anwalt einschalten? Und was soll das von der KK wie oben schon aufgeführt?

    Vielleicht hat jemand einen Rat, Tipp...

    danke euch einen schönen 1.Advent

    Lg Lilly
Diese Diskussion wurde geschlossen.