ich bekomme leistungen der RV zur teilhabe am arbeitsleben und ALG II ,weil die RV zuständig ist bek

ich bekomme vom hartz IV amt keinen vermittlungsgutschein weil die RV für diese leistungen zuständig ist,bei denen ist es jedoch nicht im leistungskatalog was kann ich tun

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  • Hallo,

    es kann ja sein das ich total auf dem Schlauch stehe aber ich verstehe deine Frage nicht so genau. Du schreibst ja das du Leistungen zur Teilhabe bekommst also von der RV kann ich das so deuten das du zb eine Umschulung gemacht hast und nun einen Job suchst? Denn dann wäre die Rv zuständig und diese kann Eingliederungshilfe gewähren. Oder verstehe ich das jetzt falsch?

    Schönen Gruss

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