Muß ich als Führerscheininhaber meine Behinderung melden? Wenn ja,wie und wo ?

Ich habe gehört,das mann Behinderungen,dem Kraftfahrtbundesamt melden muß und bin nun etwas verunsichert worden,da ich überlegte einen Verschlechterungsantrag zu stellen,da ich zur Zeit noch Motorrad und Auto fahren,kann.
Ferner sagte mann mir,dass ich eventuell zu einem Gutachter müsse um meine Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen,welchen ich dn auch bezahlen soll.
Gruß Matty

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  • Hallo Matty1963,

    ich habe mit einer solchen Sache etwas "Erfahrung" und möchte Dir hier ein wenig dazu schreiben.

    Ich habe als Krankheisbild eine Syringomyelie.
    Diese äußert sich bei mir durch eine Gehbehinderung, sowie körperlinksseitige Bewegungseinschränkung.

    Im Februar 2010 hatte ich einen Autounfall.
    (Bemerkung: ich bin mit Auto unterwegs, aber NIE mit gewissen Getränken. Mein Unfallgegner war zuvor beim Frühschoppen ...)
    Bis dato bin ich einen Toyota yaris mit Automaticgetriebe gefahren - ansonsten bis dahin keine weiteren behindertengerechten Fahreinrichtungen.
    Die Polizei, die den Unfall aufgenommen hat, hat dann natürlich auch meine Gehbehinderung und Bewegungseinschränkung gesehen, und mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich dies eigentlich der Führerscheinstelle hätte melden mnüssen.

    Dies hat die Polizei dann "nachgeholt" und ich habe eines Tages - allerdings vergingen bis dahin 1 1/4 Jahre - ein Schreiben von der Führerscheinstelle des Landratsamtes bekommen, mit der Aufforderung dort vorstellig zu werden.
    Der zuständige Mitarbeiter hat sich dann mit mir unterhalten und mir auch erklärt, dass ich verpflichtet gewesen wäre, meine Erkrankung dort mitzuteilen, damit in diesem Rahmen dann, mit Untersuchungen o. ä. festgestelllt wird, ob ich überhaupt noch geeignet bin ein KfZ zu führen.

    Der Sachbearbeiter erlegte mir auf bei der Verkehrsstelle ein Eignungsgutachten zum Führen eines Kfz erstellen zu lassen.
    Als Folge meines Gesprächs mit dem Sachbearbeiter, verzichtete er auf ein psychol.-med. Gutachten (den sog. Idiotentest) weil er dabei bemerkte, dass ich eben eun Solcher nicht bin.

    Ich war dann bei der Stelle, die diese Gutachten erstellt und habe ein 20 minütiges Gespräch mit der Ärztin gehabt. Sie wollte wissen welche Erkrankung ich habe. Zusätzlich hatte ich ihr noch einen aktuellen Arztbericht mitgebracht, den sie kurz durchgelesen hat.
    Dann meinte sie, sie sähe kein Problem mit dieser Erkrankung ein Auto führen zu dürfen. Allerdings hat sie mir die Auflage gemacht, am Lenkrad einen Knauf mit integr. Funktionen für Blinker, Licht, Scheibenwischer und Hupe anbringen zu lassen, sowie ein Automatikgetriebe.

    Kurz nach meinem Unfall und noch vor Vorsprache bei Führerscheinstelle und Begutachtung durch das med. Institut hatte ich mir ein neues Auto mit Automatik gekauft und von der Rehagroup einen Lenkknauf einbauen lassen.

    Ich bin dann mit dem Gutachten des med. Instituts wieder zur Führerscheinstelle getigert.
    Soweit war man damit dort dann zufrieden, außer ...

    dass ich einen solchen Knauf erst nach Vorsprache bei der Führerscheinstelle, med. Institut und auch erst nach Aufforderung hätte einbauen lassen dürfen.
    Außerdem muss ein jeglicher Umbau an einem Kfz, der die Verkehrstauglichkeit betrifft im Kfz-Brief und-schein eingetragen werden.

    Eigentlich hätte man mich also auch für diese falsche Reihenfolge mit buße belegen können.
    Der Herr v. der Führerscheinstelle hat dann aber darüber hinweggesehen und den Eintrag in die Papiere nachträglich gelten lassen.

    Dann hat mich die Führerscheinstelle noch zum Tüv geschickt. Dort mußte ich, in Begleitung eines Fahrprüfers, meine Fähigkeit mit einer solchen Einrichtung im Straßenverkehr zurecht zu kommen, unter Beweis stellen.
    War aber kein Problem.

    Die Kosten:

    - Einbau eines Mulifunktionsknaufs - ca. € 4000,--
    hier kann man eine finanzielle Unterstützung beim Bezirk beantragen.
    Wo Du das bei Dir beantragen kannst, müsstest Du in Erkundigung bringen.

    - Med. Gutachten - ca. € 300,--
    dummerweise will man von mir nun alle 2 Jahre so ein Gutachten, weil sich die gesusndheitl. Situation ja auch verändern kann.

    - div. Gebühren für TÜV, Kraftfahrzeugstelle usw.
    genaue Kosten hierzu weiß ich leider nicht mehr.


    Zuletzt noch eine kleine Bemerkung von mir zum sog. Idiotentest.
    Auch wenn der Herr von der Führerscheinstelle bei MIR darauf verzichtet hat, denke ich, dass man davor keine Angst zu haben braucht, (wenn man wirklich "normal" tickt).
    Auch wenn das in div. Artikeln z. B. im Intenet anders zu lesen ist.
    Man muss sich nur mal genau durchlesen, wer denn diese "Kritiken" wirklich schreibt ...

    Insgesamt:
    Alles Schikane ?
    Nein !!! Schließlich geht es um die eigene Sicherheit und die Anderer im Straßenverkehr.

    Ich weiß es nicht genau, aber ich meine - nachdem ich mich mit einer Fahrschule, die spez. für die Fahrausbildung von gehandicapten Verkehrsteilnehmern ausgebildet ist, unterhalten habe, dass es für viele behinderte Kfz-Nutzer, eine Lösung gibt.

    Grüßle
    Tom







  • Hi Matty

    Tom hat ja schon alles geschrieben. Von mir nur noch ein paar Anmerkungen. Das Kraftfahrbundesamt (Flensburg) hat damit nicht mit zu tun. Die maßgebliche Stelle ist die Zulassungsstelle - von der hast du ja auch deine Führerscheine bekommen. Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet dich dort zu melden. Ich habe eine recht neue Stellungnahme vom TÜV in der es heißt ".. es liegt im eigenen Ermessen des Herr E. bei einer Verschlechterung ein neues (aktuelles) Gutachten zu erstellen.." (1). ABER in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) heißt es .. sobald der Zulassungsstelle bekannt wird dass mgl. weise Zwiefel an der Fahrtüchtigkeit bestehen, können (und werden) die dich auffordern ein TÜV Gutachten erstellen zu lassen. Da genügt es, wenn dich ein Polizist sieht, im Falle eines auch unverschuldeten Unfalles sowieso.

    Auch versicherunghsrechtlich ist es sinnvoll ein TÜV Gutachten anzufertigen lassen. Scenario: Du baust einen Unfall --> da kein Gutachten vorhanden, muss eines gemacht werden. Wenn du jetzt irgendwelche Auflagen bekommst und am Unfall Schuld warst, kann die Versicherung auf die Idee kommen und sagen - wir zahlen nicht, weil sie ja eigentlich diese oder jene Zusatzausrüstung brauchen.
    Fahrtüchtigkeit unterliegt wie es auch in der FeV heißt dem eigenen Ermessen. Das gehört zu den Sorgfaltspflichten, unsereiner muss aber auch nachweisen, dass er diese Sorgfaltspflichten erfüllt, d.h TÜV Gutachten. Je nach Art der Behinderung wird dann vom Arzt eine zeitliche Befristung ausgesprochen oder eben wie bei Querschnitt oder Amputation geht man von einer unbegrenzten Gültigkeit aus.

    Zum Idiotentest, ich musste 1979 einen machen (obwohl ich keiner bin 😛 ). Die MPU hat ihren Namen zurecht. 130 Fragen wie z. Bsp. Gehen sie lieber in den Boxkampf oder in den Zirkus, haben sie Gedanken um die sie sich schämen müsse, schauen sie nach netten Frauen/Männer, habe sie öfters Blähungen....


    (1) Ich bin seit 1978 querschnittgelähmnt und hatte damals noch keinen Führerschein. Als ich ihn 79 machte eben das volle Programm TÜV, MPU. Das TÜV Gutachten ist heute noch gültig, laut aktueller Stellungnahme vom TÜV. Nur das Integrationsamt Karlsruhe war da anderer Meinung, das ist aber ein Thema für sich.


    gute Fahrt

    Klaus
  • Ich habe direkt im KH noch 6Fahrstunden genommen,dann zum Tüv mit dem Fahrlehrer,ich brauche noch nicht mal den Knauf weil ich gezeigt habe das ich ohne fahren kann und die Schweine teure Einrichtung zum blinken und so auch nicht.Das ist die nächste Sache woher soll ein Querschnitt der nicht arbeiten kann,das geld für so eine spielerei her nehmen?Lg Erich

  • Hallo Erich,

    ... und der TÜV hat Dir gesagt, dass bei Dir Fahren ohne behindertengerechten Umbau ok ist ?
    Haben die Dir das schriftlich gegeben.
    Ohne eine schriftliche Zusage vom TÜV würde ich mich in kein nicht umgebautes Fahrzeug mehr ans Steuer setzen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß soetwas im Falle eines Unfalls - an dem Du nicht mal schuld sein musst - zumindest mit Versicherungen keinen Ärger gibt.

    Wie ich schon schrieb: Es gibz Stellen, die einen solchen Umbau zumindest Teilfinanzieren.

    Grüßle
    Tom
  • Handbedienung habe ich ja.Du musst nur das haben was das Strassenverkehrsamt,nach dem schreiben vom Tüv in den Führerschein eingetragen haben.Fahre seit 11 Jahren so und ich habe schon mehrere Unfälle verhindert trotz ohne Knauf und bin auch Unfallfrei.Wollte Ursprünglich auch den Knauf haben der Prüfer meinte dann steht das auch im Führerschein und dann muss ich.Hat sich vieles verändert in den 11 jahren mittlerweile tragen Sie Dir häufig keinen Hänger mehr ein,darf ich auch fahren,dann muss mann aufpassen das die einem nicht den 7,5 Tonner austragen schliesslich gibt es auch Wohnmobile die soviel wiegen.Ich darf noch alles fahren ausser einspurige Fahrzeuge.Ich darf auch ohne Begleiter Hänger fahren mein Kumpel darf das nur wenn jemand daneben sitz der einen Hänger fahren darf.Schwachsinn oder mit mir daneben darf Er 😃 Ich kann auch einen Hänger anhängen zudem gibt es von Alko ein System wom den Hänger herankurbeln kann also auch an Steigungen.LG Erich
  • Hallo Zusammen,

    dazu kann ich auch was sagen vorerst mal.

    Ich finde es sehr gut, das ihr von euch zuerzählen wollt und tut, mit solchen sachen, Hut ab vor euch.

    Dabei ist mir auch einige sachen aufgefallen, sorry dafür.

    Werde auch noch berichten, gelle.

    MLG wessi
  • Hallo Matty,

    erst mal begrüße ich dich hier im Forum, und einen guten Austausch mit uns, gelle.

    Matty1963 hat geschrieben:
    Ich habe gehört,das mann Behinderungen,dem Kraftfahrtbundesamt melden muß und bin nun etwas verunsichert worden,da ich überlegte einen Verschlechterungsantrag zu stellen,da ich zur Zeit noch Motorrad und Auto fahren,kann.
    Ferner sagte mann mir,dass ich eventuell zu einem Gutachter müsse um meine Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen,welchen ich dn auch bezahlen soll.
    Gruß Matty


    Ganzklar zusagen, Ja und Nein.

    Es kommt immer auf den eizelfall drauf an.

    Denn ich habe auch seit 1988 bis Ende 2007 einen Ausweis mit 50% auf zeit bekommen, und habe es auch nicht gemeldet.


    Estmal auch zu mir, ich schreibe es mal grob auf.

    Und auf ein Verschlimerungsantrag habe ich einen Ausweis seit Anfang 2008 mit 90% und das "G" auf dauer bekommen.

    Ich durfte kein Auto mehr fahren, von 04.02.05 bis 18.06.11.

    Für mich war das ein schlimmer zustand, in der Zeit.

    Die gründe dafür sind.

    Das Rheuma ( MB ) auch wegen der Basisterapie.

    Das ( KTWS ) bzw. Offene Beine von Ende 04 bis Mitte 09.

    Ich habe noch glück gehabt, denn es ging doch soweit das mein bein beinah abgenommen werden mußte.

    2 OPS, wegen den Venen.

    Probleme mit meinem ( AG ) seit insgesammt die letzten 11 Jahren.

    Problemme mit der Teilhabe am Arbeitsleben von Juli 09 bis April 2011, und da habe ich ganz zum schluß doch gewonnen.

    Das hat was, mit Wohnort und Ausbildung, von einem § von 1987 zu tun gehabt.

    Und weil ich in diser zeit echt dumm war, das passirt mir nicht mehr.

    Das wars erst mal von mir.


    Zu dir Matty, ich hätte mir gewünscht das du noch geschrieben hättest was für eine Behinderungen du hast, bzw. wieviel Prozente du hast mit Merkzeichen und wo du herkommst?????????????.

    Das währe die Infos gewessen, Um dir zu Helfen, gelle.


    Achso noch was, der Gutachter wegen der Fahrtauglichkeit von dir kommt erst ganz zum schluß, wenn du die ganzen Infos zusammen hast,

    wo du auch brauchst dann erst kommt die Entscheitung zu einem Gutachter zu gehen voher nicht, nicht das du noch einen Fehler machst, gelle.

    Weiter Fragen, immer gerne, gelle.

    MLG wessi
  • Hallo,danke erstmal für eure Informationen.

    Na gut,bin ein wenig schusselig,sorry dafür.
    Hier nun noch ein paar infos.
    60% schwerbehindert und ein G alles ohne zeitliche befristung.
    Ich komme aus Berlin und kann zur Zeit noch Motorrad und Auto fahren.
    Wobei ersteres definitiv die besser vortbewegungsmöglichkeit für mich ist. 😉
    Sollten noch witere informationen gewünscht werden,so helfe ich gerne weiter.
    Gruß Matty
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