in wieweit steht mir (Beamter,60%,G-Eintrag) ein Parkplatz am Bürogebäude zu?

Mir wurde 2007 auf Grund meiner Behinderung eine Parkfläche in der Nähe meines Büros zugewiesen. Jetzt soll ich den Parkplatz abgeben, damit mein Chef dort seinen Dienstwagen abstellen kann.
Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf den Parkplatz oder nicht.

Antworten

  • Hallo Detlusch,

    herzlich willkommen bei MyHandicap!
    Schön, dass du mit deiner Frage zu uns gefunden hast!
    Ich frage mal bei unseren Fachexperten nach, und hoffe, dass diese dir weiterhelfen können.

    Viele Grüße schickt dir
    Michaela
  • Auch Hallo Michaela,
    ich bin Dir dankbar für Dein dazutun. Hätte nicht gedacht, dass ich so schnell Antwort bekomme. Vielen Dank.

    Grüße aus Frankfurt am Main
    Detlusch




  • hallo detlusch

    hast du schon einmal bei eurem personalrat bzw. bei der schwerbehindertenvertretung deiner behörde nachgefragt?
    die frage ist auch, ob es da bestimmungen, verordnungen u.ä. über die vergabe der parkplätze gibt.

    ich wünsche dir erfolg! 😉

    nicky
  • hi nicky 1975,
    ich vergaß zu erwähnen, der Schwerbehindertenbeauftragte ist wohl auch zuständig für die Vergabe von Parkplätzen und hat es abgelehnt mich vor der Verwaltung zu vertreten.
    Der Personalrat weilt im Urlaub, der Dienstwagen meines Chefs kommt diese Woche, meine Zufahrtsberechtigung wird wohl demnächst gesperrt, so das ich dann in ca. 3km Entfernung parken und den Flughafen-Bus nehemen muss.
  • Detlusch hat geschrieben:
    ich vergaß zu erwähnen, der Schwerbehindertenbeauftragte ist wohl auch zuständig für die Vergabe von Parkplätzen und hat es abgelehnt mich vor der Verwaltung zu vertreten......

    es ist für mich wirklich nicht nachvollziehbar, dass die dich nicht vertreten wollen! 😢

    vg nicky
  • Guten Abend,

    also das Sie der Schwerbehindertenvertreter Ihres Unternehmens nicht vertreten möchte ist mir zumindest aufgrund Ihres behindertenrechtlichen Statuses nicht nachvollziehbar.

    Was den Parkplatz am Gebäude betrifft nach meinem derzeigigen Rechtskenntnisstand kann man hieraus keinen Anspruch ableiten. Es ist eher eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

    Im Schwerbehindertenrecht ist es so das Menschen mit Merkzeichen aG oder BL Anspruch auf einen Behindertenparkplatz im öffentlichen Raum haben (entsprechender Parkausweis notwendig).

    Alle anderen Konstellationen haben diesen Anspruch nicht. Ein Arbeitgeber darf selbst entscheiden ob und wann er Parkplätze zur Verfügung stellt. Sichergestellt sein muss allerdings, dass eine Gewissen Gleichbehandlung erfolgt und zwar aller Beschäftigten, da man andernfalls den Standpunkt vertreten könnte nur aufgrund seiner Behinderung bekommt jemand z. B. keinen Parkplatz und dies wäre ganz klar ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

    Ich würde Ihnen Raten sich nochmals mit dem Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung und den Personalverantwortlichen in Verbindung zu setzen. Auch könnte Ihnen ein Kontakt zum Behindertenbeauftragten der örtlichen Kommune bzw. des Landkreises hier helfen.
  • Hallo,

    in der Rahmenintegrationsvereinbahrung zwischen der Schwerbehindertenvertretung und dem Bundesministerium für Finanzen gibt es Den Passus "Parkmöglichkeit" . In dem steht, dass die Verwaltung für Behinderte mit Merkzeichen G und aG einen Stellplatz in der Nähe des Büros des behinderten zur Verfügung stellen soll.
    Um das nochmal klar zu machen, ich möchte keinen Behindertenparkplatz.
    Der Schwerbehindertenbeauftragte hat in seiner Funktion als Parkraumverwalter das Ganze ja empfohlen.
  • Weidenoberpfalz hat geschrieben:


    Im Schwerbehindertenrecht ist es so das Menschen mit Merkzeichen aG oder BL Anspruch auf einen Behindertenparkplatz im öffentlichen Raum haben (entsprechender Parkausweis notwendig).

    Alle anderen Konstellationen haben diesen Anspruch nicht.


    ach so?,,, Amelie bzw. Phokomelie dürfen micht?
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