Kindergeld

Wir bekommen wir unseren Sohn 90 % schwerbehindert ohne Merkzeichen Kindergeld, da er in diesem Jahr 18 wurde und die Schule beendet hat,müssen wir nun regelmaäßig Angaben zum Einkommen machen. Das Kindergeld wird an uns ausgezahlt. Da unser Sohn aber erwerbsminderungsrente und z. Zt. Übergangsgeld bekommt, liegt er über dem Satz. Habe aber gelesen das, das Kindergeld unserem Sohn nicht angerechnet werden kann? Wer kennt sich damit aus?

Antworten

  • Lieber Horizont,

    ich habe Deine Frage einem Fachexperten weitergeleitet und bitte für die Beantwortung um etwas Geduld.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Horizont,

    Es gibt bei Behinderten Möglichkeiten das Kindergeld unbegrenzt zu beziehen, wenn kein bzw. kein ausreichendes EK da ist.
    Vor ca. einem Jahr war bei My Handicap der Beitrag eines RA aus München, unter welchen Umständen das Kindergeld nicht auf das EK angerechnet werden darf. Wenn Du mit der PN von My Handicap an die Redaktion eine Mail schickst können sie im Archiv schauen.
    Darüber hinaus sind Ämter auskunftspflichtig über die Möglichkeiten der Nichtanrechnung, allerdings muß man da anfragen, sonst machen die nichts, weil sie sparen wollen.
    Auch bei der Kindergeldkasse im Internet findet man was.

    LG

    Surfer
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