§ 92 SGB XII und schwerbehinderte, schulpflichtige Kinder

Hallo,

kennt hier jemand einen Fall, dass Eltern für die Heimunterbringung ihres schwerbehinderten, schulpflichtigen Kindes mehr als die sonst übliche häusliche Ersparnis zahlen müssen?
Das Sozialamt hat nämlich mit dem Argument die Kostenübernahme abgelehnt, bei unserem mehrfach schwerstbehinderten Kind stelle die Heimunterbringung keine Hilfe zur Schulbildung dar, weil die Pflege im Vordergrund steht. Und deswegen könne § 92 SGB XII nicht angewendet werden, und wir müssen unser Vermögen und Einkommen einsetzen.

Unser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wurde bereits von zwei Sozialgerichten abgelehnt mit der gleichen Argumentation!

Ich kenne bislang keinen vergleichbaren Fall. Meiner Ansicht nach können bei solchen Kindern, wenn sie schulpflichtig sind, Pflege und Hilfe zur Schulbildung nicht getrennt werden, oder muss hier anders argumentiert werden?

Antworten

  • Guten morgen benk,..

    sei uns herzlich willkommen im Forum,.. 😉

    Die Argumentation ist richtig durch das Gericht, lies bitte hier dazu;

    http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/92.html

    Bei allen erbrachten Sozialleistungen durch Behörden, Ämter , Trägern in D = Deutschland wir immer erst auf das gesamte private Vermögen geschaut. Ist es vorhanden nach Abzug von Freibeträgen etc. muss dies durch den Antragsteller eingesetzt werden, erst wenn dies aufgebraucht ist kommen die 5 Säulen in unserem Sozialsystem zum greifen.

    In Eurem Fall geht es;

    a) um eine Heimunterbringen zur Schulpflicht in D

    b) Leistungen zur Pflege

    c) vielleicht eine Betreuung auch Schulbegleitung

    Zur Schulpflicht / Heimunterbringung erbringt das Sozialamt Leistungen, wenn kein eigenes Vermögen vorhanden ist. Die Leistungen der Pflege übernimmt die Pflegeversicherung. Und die Schulbegleitung würde ich versuchen über das Integrationsamt wenn diese erforderlich ist bei Eurem Kind. Dies kann auch gekoppelt werden mit der Pflege.

    Hier ein Link mit Urteilen zur Schulbegleitung / Schulpflicht für Euch auch dies ist immer wieder sehr umstritten in der Praxis;

    http://dejure.org/cgi-bin/suche?domains=dejure.org&q=Schulbegleitung%20%20bei%20behinderten%20menschen&sa=Google-Suche&sitesearch=dejure.org&client=pub-8993817539235487&forid=1&ie=ISO-8859-1&oe=ISO-8859-1&flav=0000&sig=EZzBDRc4cEN_BX81&cof=GALT%3A%23000000%3BGL%3A1%3BDIV%3A%23FFFFFF%3BVLC%3A4682B4%3BAH%3Acenter%3BBGC%3AFFFFFF%3BLBGC%3A336699%3BALC%3A315B7F%3BLC%3A315B7F%3BT%3A000000%3BGFNT%3A315B7F%3BGIMP%3A003366%3BFORID%3A11&hl=de&meta=0


    Wünsche Euch die Kraft, den Mut zu Dingen die auf den Weg gebracht werden müssen, Mfg Lyn 😉
  • Hallo BenK,

    auch von mir ein herzliches Willkommen im Forum!

    Lyn hat dir bereits eine sehr ausführliche und kompetente Antwort gegeben. Danke Lyn 😀!

    Ich hoffe, dass ihr den richtigen Weg für euren Sohn findet, der für euch auch finanzierbar ist.

    Falls du weitere Fragen hast, stell diese bitte jederzeit hier im Forum.

    Ich wünsch dir alles Gute für dich und deinen Sohn
    Michaela
  • Hallo Lyn und Michaela,

    Danke für Eure Antworten!

    Den § 92 SGB XII kenne ich inzwischen sehr gut. Er besagt im Wesentlichen, dass Eltern ohne Berücksichtigung von Vermögen für die Heimunterbringung ihrer Kinder nur für die Kosten der häuslichen Ersparnis aufkommen müssen, sofern einer der acht Punkte aus Abs. 2 erfüllt ist. Wenn das Kind schulpflichtig ist, kommt eigentlich von diesen acht Punkt nur Nr. 2 in Frage (Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung einschließlich der Vorbereitung hierzu). Durch diese Regelung soll eine Benachteiligung der Eltern behinderter Kinder vermieden werden.
    Nach Auffassung des Sozialamtes aber würden gerade schwerbehinderte Kinder durch dieses Raster fallen, wenn die Pflege einen wesentlichen Teil der Betreuung ausmacht. Und das würde zu einer massiven Benachteiligung von Eltern schwerbehinderter Kinder führen.
    In unserem konkreten Fall heißt das, dass wir zunächst unser ganzes Vermögen (bis auf einen Schonbetrag) einschließlich der Lebensversicherungen für die Heimunterbringung aufwenden müssen, und dann etwa 2400,-€ monatlich, also wesentlich mehr als die häusliche Ersparnis!
    Schwerbehinderte Kinder könnten dann nur bis zum Beginn der Schulpflicht in einem Heim betreut werden und dann erst wieder ab Beginn der Volljährigkeit (es sei denn, die Eltern gehören zur Gruppe der Spitzenverdiener).
    Ich kenne bislang keine Eltern, deren Kinder in einem Heim betreut werden, die von einer derartigen Regelung betroffen sind. Alle zahlen nur die häusliche Ersparnis ohne Berücksichtigung des Vermögens. Deswegen meine Frage an dieses Forum, ob hier ähnliche Fälle bekannt sind.
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