Erstantrag Pflegestufe abgelehnt, wie weiter?

Erstantrag Pflegestufe abgelehnt! Wie nun weiter?

Sicherlich Widerspruch einlegen, werden wir auch tun. Aber das was in dem sogenannten Gutachten steht, entspricht aus unserer Sicht nicht dem was jeden Tag im realen Leben los ist.

Mein Mann sitzt nach einem Schlaganfall im Rollstuhl, ist auf Hilfe mal mehr mal weniger angewiesen.

Sein vorheriges Leben ist so nicht mehr machbar. Mobilität ist eingeschränkt. Vom Einkauf bis zum Arztbesuch ohne Hilfe nicht möglich. Vom normalen Leben im Haushalt reden wir mal gar nicht.....




Antworten

  • Hallo "Golo 5",

    hier kannst Du alles über den Zeitbedarf nachlesen:

    http://www.pflegeverantwortung.de/grundpflege.html

    Im Gutachten mal nachgucken, woran es gescheitert ist und einen Widerspruch einlegen bzw. nach ein paar Monaten einen neuen Antrag stellen (ein Widerspruch kann sich auch sehr lange hinziehen).
    46 Minuten müssen ja bereits auf die Grundpflege anfallen.

    Viel Erfolg beim neuen Anlauf...


    wünscht
    das Zornröschen

  • Hallo Golo5,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Wichtig für den Widerspruch wäre auf jeden Fall die Zusammenarbeit mit Eurem Hausarzt. Auch ein sog. Pflegetagebuch kann von Vorteil sein.

    In unserem Info-Bereich findest Du auch einige nützliche Artikel zum Thema:
    http://www.myhandicap.de/tipps_gutachter_pflege.html

    Bei weiteren Fragen wende Dich auch gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Golo 5,

    Ich z.B. habe auch 2 Schlaganfälle gehabt, dadurch bin ich rechts gelähmt aber sitze nicht im Rolli, fahre Auto und Wohnmobil. Die Pflegestufe 1 habe ich ohne Probleme bekommen.
    Ich kann nur raten Widerspruch einzulegen, wird dem nicht abgeholfen, Klage beim Sozialgericht einreichen.
    Hast du kein Rechtschutz, kann man Gerichtskostenbeihilfe beantragen.
    Gehe zum Anwalt deines vertrauens wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, der wird dich dann beraten.

    LG Randy
  • Randy hat geschrieben:
    ....Ich kann nur raten Widerspruch einzulegen, wird dem nicht abgeholfen, Klage beim Sozialgericht einreichen.
    Hast du kein Rechtschutz, kann man Gerichtskostenbeihilfe beantragen.
    Gehe zum Anwalt deines vertrauens wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, der wird dich dann beraten.

    hallo golo

    ich wünsche dir viel glück mit dem widerspruch. 😉

    falls es dazu kommen sollte: die klage beim sozialgericht verursacht keine kosten (nach meiner info), ein anwalt u.u. schon.

    vg und alles gute

    nicky
  • nicky1975 hat geschrieben:
    Randy hat geschrieben:
    ....Ich kann nur raten Widerspruch einzulegen, wird dem nicht abgeholfen, Klage beim Sozialgericht einreichen.
    Hast du kein Rechtschutz, kann man Gerichtskostenbeihilfe beantragen.
    Gehe zum Anwalt deines vertrauens wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, der wird dich dann beraten.

    hallo golo

    ich wünsche dir viel glück mit dem widerspruch. 😉

    falls es dazu kommen sollte: die klage beim sozialgericht verursacht keine kosten (nach meiner info), ein anwalt u.u. schon.

    vg und alles gute

    nicky


    Hallo Nicky,

    Du könntest mal dein Profil vervollständigen, damit man weiss, mit wem es zu tun hat, du gibt ja oft Antworten hier.

    LG Randy
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