übernahme miete

wir sind 5 personen unsere tochter ist nach einer krankheit behindert-wir müssen umziehen da unsere wohnung zu klein ist und das kinderzimmer 1 etage höher problem wir haben alg2 haben schon mehrfach anträge gestellt alles ablehnung da die miete nicht "angemessen" ist anwalt ist auch eingeschaltet das dauert aber alles sehr lang wer kann uns noch tipps geben

Antworten

  • Hallo Meistereder,

    herzlich willkommen bei MyHandicap!
    Schön, dass du mit deiner Frage zu uns gefunden hast.

    Was ihr gerade durchmacht, ist nicht leicht.
    "Gut Ding braucht Weile" heißt es so schön, aber klar, dass ihr euch nicht länger gedulden wollt.

    Ich leite deine Frage an einen unserer Fachexperten weiter und hoffe, dass er euch ein paar Tipps geben kann, wohin ihr euch noch wenden könnt.

    Ich wünsche euch alles Gute und dass ihr bald ein neues Zuhause findet, in dem ihr euch wieder wohlfühlen und entfalten könnt!

    Viele liebe Grüße von
    Michaela
  • danke für die schnelle antwort 😆
  • Hallo Meistereder,

    Das Problem bei ALG II liegt in der Deffinierung "Die Wohnkosten wird in angemesser Höhe" übernommen. Was ist angemessen. Da hat jede Stadt und Gemeinde leider eine eigene Meinung zu. Generell ist zu sagen, daß in Städten wie z. B. München oder Hamburg die Übernahme der Wohnkosten höher ausfällt, weil in diesen Städten die Mieten sehr hoch sind. In München beispielsweise muß man im Durchschnitt 12,5 € pro qm netto kalt rechnen. In eurem Fall würde ich mit dem Anwalt über einen Dringlichkeitsantrag sprechen. Allgemein müßte die Übernahme der Wohnkosten deutlich höher ausfallen als bisher. Die Behörden rechnen mit den Statistiken der Lebenshaltungskosten, die schon viele Jahre alt sind. Sie entsprechen nicht dem aktuellen Stand. Im Zweifel muß man leider klagen, und das dauert, leider. Ich wünsche Euch trotzdem viel Erfolg, daß es mit der neuen Wohnung schnell klappt.
    Noch ein Tipp zum Schluß, mit einem behinderten Kind kann auch noch eine größere Wohnfläche in Frage kommen, als bisher berechnet worden ist.

    LG Nobby

  • Guten Abend Meistereder,

    sei uns herzlich willkommen im Forum. 😉

    Es wäre gut wenn du mehr zu der Behinderung der Tochter schreiben kannst und ob eine Pflegestufe besteht etc.

    Es gibt feine Unterschiede in der Rechtsprechung und auch zu der Auslegungen, zu dem Wörtchen " angemessen " in der Domizil - Suche für die Behörden. Gerade dann, wenn es um Behinderung geht in einer BdG = Bedarfsgemeinschaft mit mehreren Personen. Zu deinem Beitrag kann ich nur spekulieren und davon halte ich nicht so viel, weil es am Ende nicht zutreffen könnte. Mfg Lyn😉
  • hallo lyn

    danke für die antwort
    lilly hat die pflegestufe 2 schwerbehinderten ausweis mit den mwerkzeichen b,g,ag,h
    ärztliche diagnose:tiefgreifende entwicklungsstörung, spastische tetraplegie 😛
  • Guten Abend meistereder,..

    Ich danke dir für deine Ausführungen, die sind sehr Hilfreich.

    Mit dem Merkzeichen aG hat die Tochter einen besonderen Anspruch . Bei 5 Personen , eine Person behindert mit Merkzeichen aG und Rolli könnt ihr Euch Wohnraum/ Haus bis zu 130,50 m² + Mehrfläche für PKw- Stellplatz von 5 qm, + 6,0 qm (für den E- Rolli wenn vorhanden) suchen. Wird weiterer Wohnraum erforderlich wegen der Behinderung kann weitere Wohnfläche beantragt werden beim Amt für Wohnungswesen bei der Gemeinde -Stadt - Kreisverwaltung ( zum Wohnbindungsgesetz in der Fassung vom 13.9.2001 - BGBI.I S 2404). Alle Kosten die zu diesem Wohnraum oder Haus entstehen sind durch die ARGE zu tragen. Umkehrschluss die behinderte Person lebt in dieser BdG= Bedarfsgemeinschaft.

    Dies ist die angemessene Grundfläche zur DIN 18025/1. Behörden und Ämter wollen davon nichts wissen, weil diese Jahrelang den Wohnungsbau zwar Förderungen bekamen, jedoch dies nicht umgesetzt wurde wie gefordert durch den Staat.

    Euer RA = Rechtsanwalt soll sich auf die o.g. DIN- Norm / Richtgröße für Wohnungen für behinderte Menschen - Wohnfläche in qm berufen. Zum Wohnbau, für Gemeinde, Städte ect., die gilt für alle Bundesländer. Wünsche Euch viel Glück und Kraft, schönes WE Mfg Lyn 😉

  • Guten Tag,

    einiges Wichtige wurde vorher schon geschrieben. Allerdings wurde im Beitrag vorher die falsche DIN Norm zitiert denn seit kurzem gilt hier die neue DIN 18040 Teil 2 für barrierefreien Wohnungsbau und den darin geregelten Angaben. Also bitte den Rechtsanwalt unbedingt darauf hinweisen.

    Ich denke aus fachlicher Sicht allerdings das Sie um einen Rechtsstreit nicht herumkommen werden da es für die SGB II Sätze nach der neuen DIN 18040 noch keinerlei Urteil gibt.

    Ich kann Ihnen daher nur viel Kraft und Durchhaltevermögen zum druchstehen des Rechtsstreites wünschen.
  • hallo
    danke für die antworten wo kann ich die din einsehen
    allerdings ist das nicht unser einziges problem
    zwischen unserem vermieter (mein Vater) gibts einen großen streit beim dem er handgreiflich geworden ist wodurch unsere kinder große angst vor ihm haben inzwischen hat er kontaktverbot zu den kindern deswegen müssen wir schnellstens umziehn
    gibt es da noch eine möglichkeit dies schnellstmöglich durchzusetzen
    😃
  • Hallo Meistereder,

    gib die Din- Norm in der Suchfunktion von google ein. Dann müßtest Du eigentlich fündig werden.

    LG Nobby
  • hallo danke für die info habe die din gefunden wer kann uns noch tipps geben 😃

  • Guten Morgen,..

    du vermischt eine persönliche Thematik mit einer Rechtlichen. Ist nicht wirklich gut oder eine gute Basis. Sicher gibt es Unstimmigkeiten in den einzelnen Lebensbereichen, nur ihr seit doch Erwachsene Personen und so denke ich sollte auch der Umgang sein im gegenseitigen Miteinander.

    Besonders dann in der Familie. Geht aufeinander zu legt Eure Ansichten dar und findet zu einer ordentlichen Lösung. Unstimmigkeiten haben immer einen Auslöser, schaut zum wieso, weshalb, warum, - so kann man dann zusammen nach Alternativen, Lösungen suchen. Das wäre mein Rat an Euch,.. ich selbst habe keine gute Streitkultur und finde es schade wenn dadurch Personen sich das Leben gegenseitig schwer machen,..Mfg Lyn 😉
  • hallo
    haben wir von unsere seite her mehrfach versucht aber wenn ich nur noch aufs übelste beleidigt werde und meine frau und ich tätlich angegriffen werde im beisein der kinder so sind wir momentan nicht in der lage dazu mfg 😃
  • hallo 😃

    hätte da noch mal ne frage jobcenter hatte ja die übernahme abgelehnt darauf hin haben wir widerspruch eingelegt und eure informationen mit eingefügt es kommt aber keine reaktion außerdem haben wir einen 2. eilantrag gestellt auch das war bisher erfolglos
    wer hat hat noch einen tipp für uns würden uns sehr darüber freuen
    mfg meistereder
  • hallo Meisteredder,
    da ich nicht weiß, wo du wohnst meine Erfahrungen in HH:
    In HH gibt es den Dringlichkeitsschein für Schwerbehinderte und dann auch eine extra Behörde, die für die Vermittlung von behindertengerechten Wohnungen zuständig ist. Behindertengerechte Wohnungen sind immer größer und die Mehrkosten werden auch vom Amt übernommen.
    Evtl. sonst an den Sozialverband wenden, die haben Rechtskompetenz, kostet 5 € pro Monat und begleiten einen auch zu Gerichtsterminen... vdie gibt es überall.
    Viel Erfolg
    Mona
  • hallo
    wir wohnen in der nähe von aue erzgebirge
    haben gestern einen anruf von der widerspruchsstelle arge erhalten sie könnten unserern widerspruch nicht bearbeiten da sie nur das fax haben bräuchten das orginal
    was ist da der unterschied
    😎
  • hallo

    gibt immer noch keine fortschritte kann uns jemand noch tipps geben 😢
  • meistereder hat geschrieben:
    ....sie könnten unserern widerspruch nicht bearbeiten da sie nur das fax haben bräuchten das orginal
    was ist da der unterschied

    Ist doch eigentlich einleuchtend. 🥺

    Ein fax ist elektronisch erstellt, ein brief ist ein dokument. Manchmal kann eben ein fax nicht anerkannt werden, die brauchen sicher die orignalunterschrift/en.

    Hast du denn inzwischen das original hingeschickt?

    Ich habe das auch schon einige male so erlebt, dass ein fax nicht ausreichte.
    Und das waren keine behörden u.ä.

    Ansonsten kann ich dir leider keinen tipp geben. Denke, du hast schon eine ganze menge erhalten.
    Irgendwann stoßen auch die user an ihre grenzen und wissen keinen weiteren rat mehr.


    Grüße und alles gute 😉

    vory
  • 😃 hallo 😆

    danke für die vielen tipps haben uns sehr geholfen wir haben die genehmigung für den umzug erhalten 😃
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