Wintercheck auch für Handicapfahrzeuge !

Hallo Leute,
ein Wintercheck fürs Kfz, ist besonderst für uns Autofahrer
mit Rollstuhl wichtig !!!

Beim Wintercheck wird idR folgendes geprüft:

Batterie auf Leistung,

Kühlsystem auf Frostschutz,

Motoröl bei kurzstrecken alle 15000 Km wechseln,

Keilriemen auf Risse und Spannung,

Luftfilter auf Verschmutzung,

Bremsflüssigkeit auf Alter und Wassergehalt,

Bremsen auf Wirkung,

Beleuchtung und Lichthupe

Blinker und Warnblinker,

Hupe,

Reifenzustand,

Abgasanlage,

Scheibenwaschanlage auf Frostschutz,

Wischerblätter,

Die Handicapumrüstung wird idR nicht geprüft,folgendes ist aber sinnvoll:

Gummidichtungen,
z.B. der Türen und Kofferraumklappe mit Hirschtalg oder Silikon gründlich einreiben,sonst friert im Winter ggf.zu und die Gummidichtungen können beschädigt werden.

Bei Rollstuhllifter die unter dem Kfz angebracht sind,sollte man an die beweglichen Teile etwas Öl oder Fett
anbrigen,die entsprechende Mechanik hats dann etwas leichter gegen die Nässe und Kälte anzukämpfen.

Bei Rollstuhllifter,die im Innenraum verbaut sind,empfielt
es sich ggf.die Standheizung zu progammieren,um das Hydrauliköl nicht einfrieren zu lassen.

Mein Tipp

Kaufen Sie sich ein gutes Ladegerät z.B. von CTEK,oder Bosch und lassen Sie den Anschluss in Ihren Kühlergrill fest einbauen.

Dann können Sie auch bei täglichem Betrieb der Standheizung,immer auf ein Warmes und startklares Auto freuen.

Ctek-Ladegerät gibt es u.a. bei Amazon.de, Conrad.de,oder in Ebay.de zu kaufen.

Ladegeräte aus Sicherheitsgründen,wie auch Reifen nie gebraucht kaufen,Sie wissen nicht ob und wie pfleglich der Vorbesitzer mit der entsprechenden Ware umging !!!

Gruß
Johann B 😆

Antworten

  • Hallo Johann,

    Du hast noch einen wichtigen Punkt vergessen!!!

    Die Batterien wechseln, für die Lenkradfernbedienug.

    LG Randy
  • Guten morgen Johann,..

    sei uns herzlich willkommen im Forum,.. 😉

    Wenn ich ein Winterscheck machen lasse, dann benötige ich kein Ladegerät, sondern kaufe mir gleich eine neue Batterie wenn es die Alte nicht mehr tut. Wozu soll ich mir dann noch ein Ladegerät kaufen ? Da komme ich doch ein wenig ins grübeln,...- Mfg Lyn 😺
  • Hallo Lyn,

    Johann meinte ein fest eingebautes Ladegerät im Fahrzeug, da braucht man nur eine 220 Volt Steckdose und ein Verlängerungskabel.

    LG Randy
  • Hallo zusammen,
    danke für den wichtigen Hinweis,natürlich sollte man ggf.bei einen Multifunktionsdrehknopf auch die Batterie wechseln.

    Bei z.B. täglichem Gebrauch der Standheizung zur Beifreiung der verschneiten Autoscheiben und vielen Kurzstrecken, kann auch eine neue Batterie schnell in die
    Knie gehen.

    Nur wenige Rollifahrer fahren täglich eine größere Strecke und laden somit,
    die Autobatterie voll auf.

    Deshalb halte ich einen Ladegerätanschluß am Kühlergrill für sinnvoll,abends einsteckenund immer bereit für den Verkehr.

    Überdies wird beim CTEK Ladesystem,die Batterie,durch Impulsladungen aufgefrischt umd hält nicht nur ca.3 Jahre sondern bis 6 Jahre,oder länger.

    Das Ladegerät kostet mit Anschluß ca.80,00 € zzgl.25,00 für die Spezialhalterung mit
    Arbeitslohn inklusive Versand.

    Nach meiner Meinung, lohnt sich die Investition schon im ersten Winter !!!

    Ich will keine Werbung machen,aber ihr bekommt das Ladegerät u.a. bei:

    amazon.de conrad,de mit Testberichte oder bei ebay.de zu kaufen!

    Wer dies möchte,dem baue ich gerne eine entsprechende Halterung an die Ladebuchse,
    oder durch eure Kfz-Werkstatt erledigen lassen,da gibt es auch Garantie auf die Arbeit.

    Mein Tipp: Bei Werkstattaufträgen sich immer im Vorfeld einen unverbindlichen Kostenvoranschläg erstellen lassen.

    Bei der Beantragung einer Umrüstung z.B.solches Zubehör,(Klimaanlage,Fensterheber usw.) ohne Einbau im Bereich des Kostenvoranschlags für die Umrüstung aufführen lassen.


    Ist z.B. die Standheizung oder Klimaanlage defekt und wurde diese von eurem zuständigen Kostenträger, im Rahmen von der Handicapumrüstung finanziert,kann die
    Reparatur beim Kostenträger beantragt werden.

    Bitte erst dann den Reparaturauftrag erteilen wenn,ggf. die schriftliche Genehmigung des Kostenträgers vorliegt

    Gruß
    Johann B.
    😆
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