Eingliederungshilfe oder Persönliches Budget?

Hallo @ all, wie einige von euch wissen, hat meine Tochter im Oktober ein Studium an die Uni Tübingen begonnen. Wir wohnen in Tübingen in einer behindertengerechten Wohnung in einem Studentendorf. Ich habe vorerst meine Arbeit aufgegeben, um meiner Tochter im häuslichen Bereich zu assistieren, da sie Tetraspastikerin und Rollifahrerin ist.
Schon Monate vorab hatte sie beim Sozialamt Tübingen Eingliederungshilfe beantragt. Das gestaltet sich alles sehr zäh, da es einige Zeit und eine Anwaltsdrohung gedauert hat, bis sich das ehemalige und das jetztige Sozialamt über die Zuständigkeit einigen konnten. Wir hatten auch vorher schon Kontakt mit der Körperbehindertenförderung Neckaralb wegen einer Studienassistenz.
Da bis zum Beginn des Studiums immer noch keine Klarheit herrschte, haben wir trotzdem mal einen Versuch mit der KBF Neckeralb gestartet. 2-3 Monate hätten wir zahlungsmäßig überbrücken können. Leider ist die Lage nun so, dass die Assistenz genau einmal zum Einlernen mit zur Uni war und dann gleich krank wurde und auch die nächsten Monate nicht eingesetzt werden kann. Ich habe nun auch die Studienassistenz übernommen, was äußerst ungünstig ist, denn welche Studentin möchte schon mit "Mami" zur Uni.
Da die KBF Neckaralb der einzige derartige Dienstleister im Raum Tübingen ist und sie keinen Ersatz stellen können, überlegen wir nun anstelle der Eingliederungshilfe ein Persönliches Budget zu beantragen. Das wäre das erste Mal und wir haben überhaupt keine Erfahrung damit. Am Dienstag dem 8.11. hat meine Tochter einen Termin auf dem Sozialamt zur Beratung.
Könnt ihr uns hier einige Tipps geben? Es geht in der Hauptsache darum, dass wir eventuell ein Taxiunternehmen für den Transport Wohnung - Uni - Wohnung beauftragen können und eventuell noch eine/einige Hilfskräfte stundenweise.
Für eure Hilfe wären wir sehr dankbar

Gruss Helga

Antworten

  • Hallo Helga,

    erstmals - sehr schöner Spruch, den du da in deiner Signatur stehen hast!

    Bezüglich deiner Frage, habe ich einen meiner Kollegen kontaktiert, der dir sicher Tipps geben kann.

    Ich wünsch dir einen guten Start in die neue Woche und schick liebe Grüße
    Michaela
  • Hallo Helga,

    In der Regel sind die Bezirke der Heimatregion für das Studium Behinderter zuständig, in Form der Eingliederungshilfe, also auf jeden Fall für die Fahrtkosten hin und zurück.
    Wo es Überschneidungen z.B. mit der Pflege geben kann, müssen sich die Träger untereinader einigen, allerdings sind für Schreibhilfen usw. auch in der Regel die Bezirke vorgesehen.
    Mit dem Budget ist es so, daß es in jedem Bundesland anders geregelt ist, bei mir in Bayern leider überwiegend für Reha- Zwecke eingesetzt wird.

    LG

    Surfer
  • Hallo Helga,

    schön, dass Du die Frage hier öffentlich stellst 😀 Wie versprochen, helfe ich Euch auch gerne weiter.

    Zunächst einmal sollten wir klar stellen, was das Persönliche Budget (PB) ist. Das PB ist nämlich keine bestimmte, andere Leistung, sondern eine neue(re) Form der Leistungserbringung. Sinn dabei ist es, dass die Betroffenen eine andere mehr Selbstbestimmung erfahren und den Dienstleistern und Assistenzkräften gegenüber anders auftreten können - nämlich als zahlender Kunde.

    Beim PB bekommen die Betroffenen die bewilligten Leistungen (z.B. auch Eingliederungshilfe) ausgezahlt. Dann können sie damit die Assistenz entweder bei einem Dienstleister einkaufen oder - im sog. Arbeitgebermodel - selbst anstellen. Wenn mehrere Leistungen von verschiedenen Trägern bewilligt werden, kann das PB auch trägerübergreifend erbracht werden. Man spricht dann vom trägerübergreifenden PB.

    Bei einem trägerübergreifenden PB gibt es einen sog. Budgetbeauftragten, den der Budgetnehmer selbst bestimmen kann. Meist ist es auch der erstangesprochene Kostenträger.

    Der Budgetnehmer erhält das gesamte Budget vom Budgetbeauftragten. Dieser ist auch für die Kontrolle der korrekten Verwendung des PB zuständig. Außerdem muss er andere Kostenträger mit einbeziehen, wenn sie etwas zum PB beitragen können bzw. müssen.

    Konkret heißt dies für Euch:
    Deine Tochter kann beim Sozialamt Antrag auf ein "bedarfsdeckendes PB" stellen. Das Sozialamt muss dann diesen Bedarf ermitteln und anschließend alle Kostenträger informieren, die zur Sicherung dieses Bedarfs zuständig sind.

    Da es kostenmäßig einen Unterschied macht, ob man Assistenten selbst anstellt oder die Assistenzleistung bei einem Anbieter einkauft, ist es empfehlenswert, dass Ihr Euch darüber vorab Gedanken macht. Alles hat seine Vor- und Nachteile.

    Was dia aktuelle Situation mit der kranken Assistentin betrifft, so würde ich an Eurer Stelle auf den Vertrag schauen, den Ihr mit dem Dienstleister habt. Denn ggf. ist es nicht Euer Problem, sondern das des Dienstleisters, einen Ersatz zu organisieren.

    Ich hoffe, meine Antwort war hilfreich für Euch! 😀

    Bei weiteren Fragen helfe ich an dieser Stelle auch gerne noch weiter.