Wie kann man den behindertenpauschfreibetrag beim Finanzamt beantragen?

Hallo,

Ich habe einen Finanzamt´s Bescheid wegen den neuen elektronischen Lohnsteuerkarten erhalten und habe da gelesen das es einen Behindertenpauschbetrag gibt, den man beantragen kann.

Dort anrufen bringt irgendwie nichts (ist irgendwie nie jemand verfügbar :/ ) und im internet finde ich nur infos darüber, wer es beantragen kann und was man bekommt - aber keine angaben wie man das beantragt und wo...

Habe einen GdB von 40

MfG,
Dennis

Antworten

  • Hallo Dennis,

    ich begrüße dich hier im Forum, und einen guten Austausch mit uns.

    Also ich würde es so machen, bei dem Vordruck reinschreiben das Datum, die 40%,

    und entsprechend auch das Häkchen bzw. Ankreuzten.

    Eine Kopie machen von deinem Bescheid, aber nur die erste Seite.

    Zwei Wichtige fragen.

    1.) wie lange hast du den Bescheid schon,

    2.) Hast du schon eine Gleichstellung gemacht, bei der A-Amt????.

    Wenn du noch fragen hast immer gerne, gelle.

    MfG wessi














  • Hallo Dennis,

    Hier kannst du nachlesen, welches Recht du auf einen Pauschbetrag hast.

    LG Randy


    (3) Einkommensteuergesetz (EStG)

    Steuerliche Nachteilsausgleiche erhalten u.a. nach § 9 EStG (Werbungskosten) und § 4 EStG (Gewinn )

    "Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt" sowie "Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung weniger als 70, aber mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind",

    nach § 33a EStG (Außergewöhnliche Belastung, Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt)

    Steuerpflichtige für Aufwendungen durch die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt, wenn ... der Steuerpflichtige oder sein nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte oder ein zu seinem Haushalt gehöriges Kind oder eine andere zu seinem Haushalt gehörige unterhaltene Person ... „hilflos im Sinne des § 33b oder schwerbehindert ist ...,“

    nach § 33b EStG (Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und Pflegepersonen)

    "(2) Die Pauschbeträge erhalten

    1. Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50 festgestellt ist;

    2. Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens 25 festgestellt ist, wenn

    a) dem behinderten Menschen wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen ..., oder

    b) die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einertypischen Berufskrankheit beruht.

    (3) Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung ....

    Für behinderten Menschen, die hilflos im Sinne des Absatzes 6 sind, und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag...

    ......

  • Hallo,

    am einfachsten ist es diesen im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Im Bereich der Außergewöhnlichen Belastung ist eine Frage liegt bei ihnen ein Grad der Behinderung vor Ja ankreuzen. und dann wird nach dem Grad der Behinderung gefragt dort dann deine 40 angeben dann wird gefragt seit wann das Datum im Bescheid angeben und eine Kopie des Bescheides dazulegen fertig.Du bekommst dann dementsprechend die Steuern erstattet.
    Oder du stellst einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung (geht bis zum 30.Nov des lfd. jahres beim zuständigen Finanzamt) dann wird der Freibetrag auf die Monate verteilt und senkt sofort dein zu versteuerndes Gehalt. Damit bist du dann aber verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
    Ich persönlich hole es mir immer bei der Einkommensteuererklärung wieder und freue mich dann über eine Rückzahlung 😉.
    Ich hoffe ich habe es einigermassen einfach geschrieben bei Fragen einfach noch mal melden.

    Schönen Gruß Sonnenschein
  • sonnenscheinhsk hat geschrieben:
    .....Ich persönlich hole es mir immer bei der Einkommensteuererklärung wieder und freue mich dann über eine Rückzahlung....

    hallo dennis

    ich halte es da anders als sonnenschein.

    warum soll das finanzamt mehr als ein jahr (bis ich endlich meine rückerstattung habe!) mit meinem geld arbeiten? 😺

    daher lasse ich mir den freibetrag vorher eintragen.

    in dem anschreiben, dass du erhalten hast sind links angegeben, wo man sich formulare runterladen kann.

    du füllst das entsprechende formular aus und sendest es mit den erforderlichen unterlagen (welche/welches erforderlich ist, wurde von wessi erwähnt) an dein fa.

    telefonisch sind die fa ja gegenwärtig so gut wie gar nicht zu erreichen, das hattest du ja auch vergeblich versucht.
    durch computerprobleme geht da alles drunter und drüber. persönlich hingehen würde ich auch nicht. es sind zurzeit wartezeiten von mehreren stunden. 🥺

    also sende es mit der post, falls du ab 2012 schon mtl. von der steuerermäßigung provitieren willst. bei 40 GdB sind es 430 €/jährl.


    vg

    nicky
  • Hallo 😀

    Ich bedanke mich ersteinmal herzlich für diese Informationen.
    Ich schau mal wie ich das jetzt mache und ggf. berichte ich auch darüber.

    MfG,
    Dennis
  • hallo dennis

    ich hab mir das mit deinem pauschbetrag nochmal durch den kopf gehen lassen.
    Das machen ja mtl. nur ca. 35 € aus, die du weniger zu versteuern hast, wenn du es jetzt schon für 2012 beantragst.

    da kommt ja leider nicht viel dabei raus. 🥺

    vielleicht machst du es doch besser, wenn du deine lohnsteuer- bzw. einkommensteuererklärung abgibst so wie sonnenschein es beschrieben hat?

    das richtige formular rauszufinden und runterzuladen ist nicht so ganz einfach.

    ich hab es gemacht, weil das fa es bei mir für 2012 nicht aus dem vorjahr übernommen hat. 😺

    doch bei mir macht es schon einiges an €€ mtl. aus, da ich 100 gdb habe.


    vg

    nicky




  • In Bayern kann man das mit diesem Formular machen:

    http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Lohnsteuer/Arbeitnehmer/Sonderantrag-ELStAM.pdf

    Ansonsten einfach mal googeln nach "ELStAM Pauschbetrag"

    schöne Grüsse,
    Marco

  • Hallo Dennis

    Als Nachweis für den Behindertenpauschbetrag in der Steuerklärung gilt eine Kopie von Deinem Schwerbehindertenausweis. Das Gleiche gilt für den Eintrag in die jetzt neu eingeführte elektronische Lohnsteuerkarte.

    LG Nobby
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