Wenn ich jetzt für meine Tochter(27),aber schon seit Jahren seel. behindert, Kindergeld beantragen w

Hintergrund ist,daß diese seel. Behinderung durch eine Tagesklinik bescheinigt wurde,damit Sozialhilfe gewährt wird.
Da bei seel. Beh. Kindergeld gewährt werden kann,möchte ich das-auch ggfs. rückwirkend-versuchen(evtl. bis 2007/2008).
Mir hilft auch weiter,wenn ich bestimmte Adressen oder Hinweise bekomme,die ich dann selbst weiterverfolgen kann.

Vielleicht gibt es ja auch leute,die genau das auch schon erlebt haben.

Da es schwierig ist,auch aufgrund von Umzügen,keine entspr. Papiere mehr vorhanden etc,möchte ich wissen:
-wer kann/wer muß diese Bescheinigung für die Kindergeldstelle ausstellen?

-was muß da drinstehen?
-kann das die jetzige Ärztin rückwirkend tun?
-kann/sollte das die Tagesklinik (rückwirkend)tun?

Da wohl nur einzelne Probleme diagnostiziert wurden,z.B.Depressionen,Persönlichkeitsstörungen,andere psych. Probleme etc.:muß da seel. Behinderung als Begriff genannt werden?
Da niemand die Notwendigkeit einer Bescheinigung oder eines Nachweises sah und die Sozialhilfe sich nun an mich gewandt hat zwecks Kostenbeteiligung(was mich wiederum in andere Probleme stürzt),denke ich,daß das Kindergeld hilfreich wäre.
Mein Problem außerdem:Seit Jahren werden wenig hilfreiche Maßnahmen betrieben anstatt meiner Tochter eine Hypno-Therapie vor Ort zu ermöglichen.Da die Therapeutin nur privat abrechnet,soll meine Tochter ca.100 km weit fahren,um irgendeine 0815-Therapie zu machen,wozu sie kein Vertrauen hat.
Ich hoffe,jemand kann mir da weiterhelfen.
Vielen Dank jetzt schon mal für die Mühe,die Sie sich machen.
Tschüß, Lesente

Antworten

  • Hallo Lesente,

    vielen Dank, dass du versucht hast, eure Situation so übersichtlich wie möglich darzustellen.
    Ich leite deine Frage an einen unserer Fachexperten weiter und hoffe, dass er dir ein paar Tipps geben kann, wohin du dich wenden kannst.

    Ich wünsche dir alles Gute und dass du die Hilfe findest, die du benötigst.

    Viele liebe Grüße von
    Michaela
  • Guten Tag,

    leider kann ich aus Ihren Schilderungen nicht genau erkennen, wo genau Ihre Problemlage liegt. Ich würde vorschlagen, da das ganze ja sicher sehr komplex ist, dass Sie sich an den zuständige/n Behindertenbeauftragte/n ihres Kreises bzw. Ihrer Stadt wenden. Damit dieser Ihnen evtl. vor Ort entsprechende Ansprechpartner nennen kann.
  • Rückwirkend irgendwas zu bekommen ist aber meistens immer schwer 😛 Hoffe du kannst was erreichen!
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