Zuschuß für behinderungsbedingten Kfz-Umbau oder Übernahme von Beförderungskosten

Hallo zusammen,
bei mir steht die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges an.
Fahreignungsgutachten ist bereits erstellt, Kostenvoranschläge für Kfz und Umbauten habe ich eingeholt. Den Antrag habe ich aber noch nicht eingereicht.
Ich habe noch ein paar Fragen und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Für die Beschaffung des Kfz gibt es eine Obergrenze.
Wie sieht das mit der behinderungsbedingten Zusatzausrüstung aus ?
Ich habe mich für Space-Drive entschieden, das ist allerdings teurer als Joysteer.
Wird dann der Preis für Joysteer übernommen und ich zahle die Differenz selber oder gibt es gar nichts ?

Der Leistungsträger macht vermutlich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Der Zuschuß für das Kfz ist einkommensabhängig, der Umbau aber nicht. Wie werden die Beförderungskosten dagegen gerechnet ? Gibt es sowas wie ein Berechnungs-Schema ?

Vielen Dank schon mal im voraus !

Moni



Antworten

  • Hallo Moni,

    ich habe Dein Anliegen an unsere Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein klein wenig Geduld bis zur Antwort.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Moni,

    schön das Du hier ins Forum gefunden hast. Zu Deinen Fragen:

    - Wie sieht das mit der behinderungsbedingten Zusatzausrüstung aus ?
    Hier gibt es keine Obergrenze es gilt einzig der Wirtschaftlichkeitfaktor. Sprich zum einen wird das System gefördert das Wirtschaftlich am günstigsten ist. In Deinem Fall geht es ja um zwei vergleichbare Systeme da entscheide der günstigere Preis. Das bedeutet, wenn die Wirtschaftlichkeitsberechnung (Fahrdienst <> Eigenes Auto) positiv zu gunsten des eigenen Autos ausfällt, wird das günstigere Angebot bewilligt und wenn Du Dich für ein anderes teureres System endscheidest muss Du die Differenz tragen. Wichtig ist das System muss für Dich geeignet sein. Wenn es einen begründbaren Faktor gibt der z. B. gegen das günstigere System spricht, muss dieser Berücksichtigung finden. Kleiner Tipp: Die Leistungsträger ziehen nur die eingereichten Angebote in Beracht. Bedeutet wenn Du ein zweites SpaceDrive-Angebot einholst und das Joysteer nicht einreichst wird es ein SpaceDrive werden.

    ACHTUNG: Wenn die Wirtschaftlichkeitsberechnung kippt z.B. durch einen zu teuren Umbau wird es nichts mit dem Auto. Daher würde ich immer auch das günstiger einreichen.

    Zudem noch ein Argument für das Joysteer-System welches Du sicher noch nicht kennst: Joysteer ist - laut Hersteller - wartungsfrei und somit günstiger im Unterhalt. Ansonsten sind beide System bewährt.


    - Der Leistungsträger macht vermutlich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Der
    Zuschuß für das Kfz ist einkommensabhängig, der Umbau aber nicht. Wie werden die
    Beförderungskosten dagegen gerechnet ? Gibt es sowas wie ein Berechnungs-Schema ?

    Nein, ein direktes Berechnungsschema gibt es - meiner Kenntnis nach - nicht. Simpel erklärt: Es wird geprüft wie hoch die Kosten für die Beförderung (Fahrdienst/Taxi) auf 5 Jahre wären, sind diese geringer als der Umbau mit Auto wird der Fahrdienst bewilligt.

    So, ich hoffe Deine Fragen ausreichend beantwortet zu haben. Wenn Du noch eine Frage hast kannst Du mich auch gerne unter 02173-2044615 anrufen.

    LG Udo
  • Hall Justin und Udo,
    vielen Dank für eure Nachrichten. Da bin ich schon recht zuversichtlich, was die Kostenübernahme für den Umbau angeht. Ich habe auch Fahrdienstangebote eingehot. Die sind recht teuer, weil der Anfahrtsweg 30-45 Minuten dauert. Ich habe jetzt alle Unterlagen beisammen und reiche sie ein. Drückt mir die Daumen, dass es klappt.
    Viele Grüße
    Monika