Wie stelle ich eine Studienverlängerung nach §15 Abs. 3 Nr.5 BAföG wegen Behinderung?

Ich bin eine Studentin im 7. Semester. Leider leide ich an einer chronischen Krankheit (bis Dato 50 %). Daher werde ich länger als die Regelstudienzeit benötigen. Ich habe bis jetzt über die Hälfte des Studiums erfolgreich geschafft. Als ich mein Studium angefangen habe musste ich bereits 10 Monate ohne Einkommen meine laufenden Kosten decken. Ich habe nur gearbeitet und privat Geld geliehen um über die Runden zu kommen. Ich bin sehr besorgt dass diese Situation wieder eintritt denn zur Zeit habe ich keine Einkünfte aus Nebenjobs. Zudem bin ich auch zur Zeit körperlich nicht in der Lage. Außerdem befinde ich mich im Hauptstudium und möchte meinen Notendurchschnitt so beibehalten um den Master absolvieren zu können und muss mich daher intensiv den Studien widmen und brauche dafür die Zeit.
Seit der Antragstellung des BAföG Antrags 2008 gibt es mit dem Studentenwerk Düsseldorf erhebliche Probleme. Das ganze Prozedere umfasst mittlerweile 2 Aktenordner. Ich schildere kurz in einer Chronik über den Verlauf des Sachverhalts:

09/2008 – Antrag auf BAföG gestellt
10/2008 – negativer Bescheid
11/2008 – Widerspruch nach §7 Abs.3 BAföG
07/2009 – Bescheid Nr.1 erfolgte nach Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht,
Leistungen wurden nachgezahlt
07/2009 – Folgeantrag gestellt
10/2009 – Bescheid Nr.2, Leistungen erfolgen
11/2009 – Widerspruch nach § 15 Abs.3 Nr.5 BAföG
04/06/2009 – Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht
08/2010 – Folgeantrag gestellt
12/2010 – Bescheid Nr.3, Leistungen erfolgen
03/2011 – Krankheitssemester beantragt wurde als „Urlaubssemester“ tituliert
07/2011 – Krankenhausaufenthalt
08/2011 – Folgeantrag gestellt
08/2011 – Rückforderung der gesamten BAföG Leistungen von 2526,00 EUR
10/2011 – Stellungnahme nach § 24 SGB X

Da mich die gesamte Situation, zusätzlich neben meiner chronischen Krankheit sehr belastet hat, habe ich im Jahr 2009 aufgrund der säumigen Zahlungen seitens des BAföG- Amts und den Unterhalt (war ebenfalls nur mit Klage zu erwirken) einen Studentenkredit von 400 EUR in Anspruch genommen. Da ich aber keine planmäßigen Leistungsnachweise im Sommersemester 2011 erbringen konnte, hat die Deutsche Bank nun mein Konto beschlagnahmt und fordert unverzüglich 9.372,79 EUR von mir zurück. Alle Bankvorgänge wurden nun eingefroren.
Nun habe ich Angst dass ab November aufgrund der ausbleibenden Zahlungen des BAföG Amts plus Einfrierung des Bankkontos zuzüglich unregelmäßige Unterhaltszahlungen meine laufenden Kosten wie Miete, Krankenkasse, Strom und Telefon nicht gezahlt werden können und mittellos auf der Straße zu stehen.

Antworten

  • Guten Tag Diorella,

    sei uns herzlich willkommen im Forum,.. 😉

    Die Bank kann zwar dein Konto auf Eis legen dies ist richtig bei Forderungen, nur deinen Selbstbehalt zum Leben muss freigegeben werden. Der beträgt im Monat derzeit für dich bis 1.029,99. Erst wenn dein Einkommen den Betrag übersteigt darf die Bank pfänden zu Ihrer Forderung gegen dich. Dazu gehe zum SB = Bankberater deiner Bank und stelle dies klar. Berufe dich dazu auf die Pfändungsfreigrenze per Gesetz.

    Siehe hier dazu;

    http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850c.html



    Kennst du dies;

    http://www.studentenwerke.de/pdf/BAfoeG_Zusatzbestimmungen.pdf

    www.sws-internet.de/.../Merkblatt_Foerderungshoechstdauer.pdf


    Sicher hat die Bank eine offene Forderung gegen dich nur so einfach ist das nicht, dein Grundbedarf muss sie dir zu deinem Einkommen belassen.

    Zu den anderen Dingen müsste ein Experter dir mehr sagen können, da bin ich selbst nicht mir auf dem laufenden. Bitte habe etwas Geduld da WE ist. Ich wünsche dir trotzdem ein sonniges WE, Mfg Lyn 😉
  • Hallo Diorella,

    Ist die Studienzeitverlängerung beim Prüfungsamt der Hochschule schon durch?
    Wichtig ist dann beim Bafögamt auch ein ärztl. Attest, daß die Verzögerungen behinderungsbedingt rein sind.

    LG

    Surfer
  • Hallo Diorella,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Von Lyn hast Du bzgl. der Bank schon gute Hinweise erhalten (vielen Dank Lyn 😀 ).

    Was das BAföG betrifft, ist hier wirklich ein Fachmann bzw. eine Fachfrau gefragt. Ich würde daher empfehlen, dass Du dich an den/die Behindertenbeauftragte/n Deiner Hochschule wendest. Oder an die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) wendest: http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=06105

    Auch wenn dies vielleicht nicht die Antwort ist, die Du dir erhofft hattest, hoffe ich, dass sie Dir weiterhilft!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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