Kindergeld

Hallo zusammen,
ich bin Mutter eines 100% schwerbehinderten Sohnes. Er ist 31 Jahre alt und vor 3 Monaten von zuhause ausgezogen und wohnt jetzt in einer privaten WG mit vier Mitbewohnern. Alle bekommen das trägerübergreifende persönliche Budget.
In den Jahren da wir zusammen wohnten, habe ich Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten und gleichzeitig Arbeitslosengeld II.
Mein Sohn bekommt Grundsicherungsleistung.
Das Kindergeld wurde mir von Amt auf meine Leistungen angerechnet, bzw. abgezogen.
Auch ich bin nun in eine kleinere Wohnung, in die selbe Stadt, in der mein Sohn wohnt gezogen um in seiner Nähe zu sein und ihn weiterhin zu begleiten. Ich erhalte momentan noch Arbeitslosengeld II.
Gesten hörte ich, daß das Kindergeld nicht in Abzug gebracht werden darf. Soll eine neue Regelung sein!
Wir wohnen in Niedersachsen.
Wer hat Erfahrung und kann mir Auskunft geben?
Vielen Dank.
Lg
Marie



Antworten

  • Hallo Marie,

    wenn Du das Kindergeld nachweislich an Deinen Sohn weiterleitest, darf es Dir gemäß §1 Abs. 1 Nr. 8 Alg II-V nicht angerechnet werden. (Vgl. auch http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html)

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo Justin,

    Vielen Dank, dass Du auf mein Thema geantwortet hast.

    Leider bin ich noch nicht weiter gekommen!

    Die Eltern eines Mitbewohners( Sohn hat Trisomie 21 ) meines Sohnes, hatten vor einiger Zeit das gleiche Problem. Allerdings sind sie beide berufstätig. Sie hatten Widerspruch erhoben, weil das Kindergeld von der Grundsicherung ihres Sohnes in Abzug gebracht wurde.

    Sie bezogen sich auf § 31 EStG, mit der Begründung, dass sie ihrem Sohn das Kindergeld nicht zuwenden und dazu auch nicht verpflichtet sind (vgl.Urteil OVG Koblenz vom 23.05.2002, FEVS 2003, S.45ff)Gleichzeitig wiesen sie auf das Gutachten des Deutschen Vereins, NVD 02, S 373 f, hin.

    Ich habe mir die Urteile durchgelesen, denke aber das sie so für uns nicht zutreffen.

    Leider habe ich vor drei Wochen dem Grundsicherungsamt mitgeteilt, dass mein Sohn das Kindergeld nun selbst erhalten soll und sie haben es ihm für diesen Monat schon in Abzug gebracht.

    Meine Frage ist nun:" Soll ich dem Amt mitteilen, das dass Kindergeld wieder an mich
    gezahlt wird, mit der Begründung, dass ich es nicht in erster Linie für Ausgaben, die den Lebensunterhalt meines Sohnes betreffen, sonden vorrangig für Bedarfe, die darüber hinausgehen, z.B. Kosten für Freizeitunternehmen, Urlaub, Aufwendungen für Arzeneien und Therapien, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, erhöhte Fahrtkosten für Besuche u.ä.

    Meine Befürchtung ist allerdings,das dass Arbeitsamt mir wieder das Kindergeld als Einkommen anrechnet.

    Ist es trotzdem ein Versuch Wert?

    Sonnige Grüße

    Marie




  • Hallo Marie,

    nun, ich bin kein Anwalt. Aber meiner Auffassung nach ist das Gesetz (s. Link aus dem letzten Beitrag) absolut eindeutig, was die Anrechnung von Kindergeld bei Arbeitslosengeldempfängern ist.

    Was die Sache mit Kindergeld und Grundsicherung betrifft, haben wir dazu einen Artikel (von einem Anwalt 😉 ) in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/rechtstipp-kindergeld-behinderung.html

    Ich hoffe, das hilft Dir weiter!

    Falls nicht, wende dich jederzeit gern nochmal an mich 😀
  • Hallo Justin,

    vielen Dank für den Hinweis auf den Artikel des Anwaltes.
    Ich setze mich damit gerade auseinander.

    Ein schönes Wochenende

    Liebe Grüße
    Marie
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