Kassenwechsel-welche Leistungen bleiben ?

Ich kann wohl vorher schlecht die neue Kr.kasse über meine Behinderung aufklären und die bisherigen Leistungen dort vorraussetzen.

Antworten


  • Guten Tag adela,..

    sei uns herzlich willkommen im Forum,.. 😉

    Genau weiss ich es nicht, nur ich vermute mal bei KK = Krankenkasse wechsel zählt der neue Leistungskalog der neuen KK. Oder su solltest offen mit deiner Behinderung umgehen und die einzelnen Leistungen die du benötigst zur neuen KK erfragen ob dies geleistet wird. So würde ich es händeln, dir einen schönen Abend, Mfg Lyn


  • DANKE !!!Lyn,
    ich gehe nur davon aus, dass die gewünschte neue Krankenkasse nicht vor Begeisterung ihre Leistungen "auf den Tisch legen" wird. Man könnte ja dort noch versuchen mich als mögliches neues Mitglied zu vergraulen. Ich weiß nicht, welche Leistungen für Behinderte Pflicht bei allen gesetzl.Kassen sind. 😉
  • Hallo adela63,

    der Wechsel von einer Krankenkasse zur anderen ist nicht schwer. Vorrausgesetzt man wechselt zu einer Krankenkasse gleichen Typs, sind selbst die Leistungen die man bezieht und geliehene Hilfsmittel, kein Problem. Die Krankenkassen sind verpflichet auch einen kranken Menschen zu nehmen und alle Hilfsmittel und Leistungen werden problenmlos von der neen Krankenkasse übernommen. Egal wie krank man ist, man darf nicht abgewiesen werden. In Deutschland gilt die Versicherungspflicht. Kündigt man bei der bisherigen Krankenkasse die Mitgliedschaft und der Wechsel geht schief, ist die Kündigung unwirksam und man bleibt automatisch Mitglied in der alten Krankenkasse. Benötigte Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Sauerstoffkonzentrator, etc. werden bei eibem Wechsel von gesetzlicher Krankenkasse zur nächsten gesetzlichen Krankenkasse oder von einer Ersatzkasse zur nächsten Ersatzkasse, automatisch übernommen. Krankenkassen gleichen Typs haben untereinander Verträge die uns absichern. Nur wenn man zu einer Krankenkasse wechselt, die einen anderen Typ hat als die bisher genutze Krankenkasse, muß man damit rechnet das man seine Hilfsmittel der alten Krankenkasse zurück geben und und bei der neuen Krankenkasse neue Hilfsmittel beantragen muß.

    Ich befinde mich gerade im Wechsel von der Barmer GEK zur Techniker Krankenkasse. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Am 1. Dezember ist der Wechsel abgeschlossen. Da beides Ersatzkassen sind kann ich alle meine Hilfsmittel mit zur TK nehmen, meine Pflegestufe bleibt so wie sie ist und meine Rezeptgebührenbefreiung und meine Physiotherapie läuft auch genauso weiter wie bisher.

    Am 1. Dezember werde ich mir bei meinem Hausarzt ein Rezept für einen neuen Rollstuhl holen. Doch obwohl ich nur noch bis zum 30.11. bei der Barmer Mitglied bin, ist es kein Problem, jetzt schon von meinem Sanitätshaus Rollstühle zum Probefahren zu bekommen oder schon im November die Rollstuhlanpassung vor zu nehmen. Bis Ende November habe ich für die Rollstuhlversorgung alle Daten beisammen und muß mir am 1.12. nur noch das Rezept für die neue Krankenkasse besorgen. 😀

    Schönen Gruß
    Karin
  • Hallo Adela

    Du schreibst nicht, wie Du versichert bist, in der gesetzlichen Krankenkasse oder bist Du privat krankenversichert. Bei der GKV ist der Wechsel ganz einfach. Du kündigst Deiner jetzigen KK und wechselst zur neuen KK. Der Wechsel dauert 3 Monate.95% der Leistungen in der GKV sind vom Gesetzgeber vorbestimmt und somit gleich. Bei der Wahl einer neuen GKV solltest Du darauf achten, was Deine neue KK Dir in verbleibenden 5% der Leistungen bringt. Hilfreich ist, wenn Du die Testzeitschrift der Stiftung Warentest zu Rate ziehst. Kannst Du auch im Netz aufrufen. www.test.de

    Einige Sachen können aber kostenpflichtig sein.

    LG Nobby
  • Nobby hat geschrieben:
    Hallo Adela

    Du schreibst nicht, wie Du versichert bist, in der gesetzlichen Krankenkasse oder bist Du privat krankenversichert. Bei der GKV ist der Wechsel ganz einfach. Du kündigst Deiner jetzigen KK und wechselst zur neuen KK. Der Wechsel dauert 3 Monate.95% der Leistungen in der GKV sind vom Gesetzgeber vorbestimmt und somit gleich. Bei der Wahl einer neuen GKV solltest Du darauf achten, was Deine neue KK Dir in verbleibenden 5% der Leistungen bringt. Hilfreich ist, wenn Du die Testzeitschrift der Stiftung Warentest zu Rate ziehst. Kannst Du auch im Netz aufrufen. www.test.de

    Einige Sachen können aber kostenpflichtig sein.

    LG Nobby


    Hallo Nobby,

    mit GKV meinst Du wahrscheinlich die gesetzlichen Krankenkassen. Das was Du schreibst betrifft nur den Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer gesetzlichen Krankenkasse. Solche Wechsel sind immer unproblematisch. Was die Unterschiede in den Leistungen angeht, so braucht sich ein Versichterter, der regulär verschreibbare Medikamente, Physiotherapie u.s.w. benötigt, keine Sorgen um seine Versorgung machen. Diese 5% Unterschiede die Du meinst, betreffen nur Zusatzoptionen, die nicht zur gesetzlichen Grundversorgung gehören. Die Grundversorgung ist überall gleich. Aber die Zusammenarbeit unter den verschiedenen Kassen leider nicht.

    Wenn man sich unsicher ist ob die Krankenkasse in der man versichert ist oder die zu der man wechseln möchte eine gesetzliche Krankenkasse, eine Ersatzkasse oder eine Betriebskrankenkasse ist, kann man bei der Kassenärztlichen Vereinigung ganz unverbindlich Rat und Hilfe bekommen. Die KV-Nordrhein hat mich bei meinem Wechsel sehr unkompliziert und hilfreich beraten und mir alle Unsicherheiten genommen.

    Schöne Grüße
    Karin


  • Hallo adele,

    Beim Wechsel müßtest Du ganz genau drauf achten,daß mindestens das gleiche Angbot besteht wie bisher. Es bringt absolut nichts, wenn man sich verschlechtert.
    Wenn es wegen dem Zusatzbeitrag von 8 Eu ist, der fällt kommendes Jahr bei der DAK wieder weg.

    LG

    Surfer


  • Hallo!

    Mein Mann und ich sind nach 50 Jahren Mitgliedschaft bei der AOK und sehr negativen Erfahrungen zur Techniker gewechselt.
    Wir haben uns in Vorfeld informiert und in deren Büro erst alles geregelt alles ohne Probleme.
    Es entpupte sich danach als Unterschied wie Tag und Nacht. 😛
    Ein Wechsel von Negativ zu Positiv!
    Beste Entscheidung für uns!
    LG
    SENDRINE 😺
  • Hallo adela63,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Du hast schon einige gute Hinweise aus der Community erhalten (vielen Dank dafür, liebe Community 😀 )

    Wenn Dein Anliegen nun bereits geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Wenn noch etwas unklar ist, wende Dich gern jederzeir noch einmal an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Es wäre dann sehr hilfreich zu wissen, in welcher Art von Krankenkasse (gesetzlich od. privat) Du derzeit versichert bist und in welche Du wechseln möchtest.

    Noch ein schönes Wochenende 😀
  • Hallo Karin

    vielen Dank für die zusätzlichen Infos

    LG Nobby
  • Hallo Leute,
    grds. zum Kassenwechsel:
    Ein Kassenwechsel ist immer möglich, wobei zu beachten ist, dass es eine 18 monatige Bindungsfrist gibt. Diese entfällt, wenn die Krankenkasse den Beitrag erhöht bzw. einen Zusatzbeitrag erhebt.
    Was die Leistungen angeht: Grds. ist es richtig, dass die Leistungen der Krankenkassen im Sozialgesetzbuch festgelegt ist. Nur zu beachten ist, dass die Gewährung von Leistungen unterschiedlich sind. So kann es schon passieren, dass ein Mitglied der BKK x eben nicht den Rollstuhl bekommt, den man sich einfach mal so vorgestellt hat. Auch gibt es Kassen, die nur mit bestimmten Lieferanten Verträge haben. Wenn ich also in München wohne und mir einen Rollstuhl beantrage, so kann die Kasse sagen, ja, den bekommst Du, aber von unserem Lieferanten in Hamburg. Viel Spass in dem Fall, wenn etwas kaputt geht.....Ein weiterer Punkt ist, dass Kassen zu 95 % die selben Dinge leisten. Die 5 % sind aber nicht zu unterschätzen: Da geht es einmal um Haushaltshilfe und die Definition des Kindesalters und und und. Also, vorher genau informieren über die Kasse, zu der man wechseln will. Und bei der Informationsbeschaffung, tut mir leid Karin, würde ich auf Beratung durch KV en verzichten. Warum? Wegen der Objektivität: Hier kannst Du davon ausgehen, dass Du Kassen empfohlen bekommst, die Hohe "Kopfpauschalen", also Gelder, die Ärzte von der Kasse bekommen für die Versorgung der Versicherten. Das sagt aber nichts über HIlfsmittel oder dgl aus
  • Hallo Adela

    Falls Du einen Wechsel von der GKV zur PKV erwägst, würde ich mir diesen Schritt sehr genau überlegen. Die PKV verlangt in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Danach kann sie Dich entweder gar nicht versichern,bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausnehmen oder komplett versichern unter Umständen mit Risikozuschlägen. Außerdem kann die PKV im Rentenalter zur Kostenfalle werden. Eine Rückkehr in die GKV geht nur noch über sehr wenige Voraussetzung. Du müßtest dann bei der PKV in den Grund bzw. Standardtarif wechseln. Die Leistungen sollten identisch mit denen der GKV sein, sind es leider aber nicht immer. Generell kann ich nicht verstehen, warum sich Deutschland 2 paralell existierende Gesundheitssysteme leistet. Halte ich für überflüssig und gibt es meines Wissens nur hier bei uns.

    LG Nobby


  • Cavus75 hat geschrieben:
    Hallo Leute,
    grds. zum Kassenwechsel:
    Ein Kassenwechsel ist immer möglich, wobei zu beachten ist, dass es eine 18 monatige Bindungsfrist gibt. Diese entfällt, wenn die Krankenkasse den Beitrag erhöht bzw. einen Zusatzbeitrag erhebt.
    Was die Leistungen angeht: Grds. ist es richtig, dass die Leistungen der Krankenkassen im Sozialgesetzbuch festgelegt ist. Nur zu beachten ist, dass die Gewährung von Leistungen unterschiedlich sind. So kann es schon passieren, dass ein Mitglied der BKK x eben nicht den Rollstuhl bekommt, den man sich einfach mal so vorgestellt hat. Auch gibt es Kassen, die nur mit bestimmten Lieferanten Verträge haben. Wenn ich also in München wohne und mir einen Rollstuhl beantrage, so kann die Kasse sagen, ja, den bekommst Du, aber von unserem Lieferanten in Hamburg. Viel Spass in dem Fall, wenn etwas kaputt geht.....Ein weiterer Punkt ist, dass Kassen zu 95 % die selben Dinge leisten. Die 5 % sind aber nicht zu unterschätzen: Da geht es einmal um Haushaltshilfe und die Definition des Kindesalters und und und. Also, vorher genau informieren über die Kasse, zu der man wechseln will. Und bei der Informationsbeschaffung, tut mir leid Karin, würde ich auf Beratung durch KV en verzichten. Warum? Wegen der Objektivität: Hier kannst Du davon ausgehen, dass Du Kassen empfohlen bekommst, die Hohe "Kopfpauschalen", also Gelder, die Ärzte von der Kasse bekommen für die Versorgung der Versicherten. Das sagt aber nichts über HIlfsmittel oder dgl aus


    Hallo Mehmet,

    danke für die Warung. Nennt man so etwas nicht Korruption? Wie auch immer. Als ich bei der KV an rief, war mir eh klar zu welcher Krankenkasse ich wechseln möchte. Ich wollte nie in die Barmer, ich wollte immer in der Techniker bleiben. Trotzdem war ich bei der Barmer 28 Jahre versichert, weil ich damals aus beruflichen Gründen nicht in der Techniker bleiben durfte. Das ist glücklicher Weise jetzt vorbei und ich freue mich sehr bald wieder bei der Techniker Krankenkasse versichert zu sein. 😀

    Schöne Grüße
    Karin
  • MyHandicap User
    MyHandicap User ✭✭✭
    bearbeitet 6. Jun 2024
    Hallo,

    habe in den letzten Monaten sehr viel für meine Eltern regeln müssen. Die Krankenkasse der beiden stellt sich bei fast allem Quer. Wenn es verordnet wird bekommen sie es, aber oft muß man lange telefonieren bis es klappt.

    Einige Hilfsmittel haben wir schon auf eigene Kosten gekauft, weil wir es satt hatten 5 Wochen wegen einer Greifhilfe telefonieren zu müssen.

    Als sie dann keine Gehhilfen bekommen sollte, dabei kann man in einem alten Bauernhaus das sehr eng ist nicht mit dem Rollator fahren.

    Der Orthopäde war fassungslos und meinete Gehilfen (Krücken) wären sehr wichtig gewesen, sie hat nun welche. Ein einfaches Modell aber sie soll ja laufen, und sie läuft viel besser damit.

    Auch ich habe einfache Krücken, für meine Hüfte bekommen die ich behalten werde falls meine rechte Hüfte fällig wird. Meine Krücken brauche ich nur in notfällen.


    Meine Schwester und ich haben Mutter(eine Frau von fast 75 Jahren) vom Krankenhaus in die Reha fahren müssen, nach der Hüft OP in August.

    Weil angeblich es so üblich wäre, dabei wurde ich 1 Jahr vorher ohne Probleme in die Reha gefahren.

    Vor 6 Wochen meinte dann eine Mitarbeiterin dieser Kasse, das es eine Leistung Mutter von ihnen gewesen wäre sie zu fahren mit einem Transportfahrzeug.



    Heingefahren wurde sie dann von einem Taxi weil ich dort bei eine Ärztin angerufen habe. Und darum gebeten hatte da auch Vater aus dem Pflegeheim nach Hause mußte.

    Die Pflegestufe began erst am 1 Oktober, das Pflegeheim mußten wir zahlen.

    Morgen lass ich meine Eltern von der Rezeptgebühr befreien in der Apotheke haben die beiden schon ein Vermögen gelasen. AOK freue dich ich komme!

    Mein Mann und ich bin in der Barmer versichert, und wir sind zufrieden damit.

    Gruß

    Gastone 😃
  • Hallo Gastone,

    die Versorgung mit Hilfsmitteln und Co hat ganz viel mit der richigen Kommunikation zu tun, die all zu oft weder Patienten noch Ärzte beherrschen. Kommt man bei den Krankenkassen nicht überzeugend genug rüber, hat man nicht selten einen langen Kampf vor sich. Die besten Erfahrungen betreffend der Hilfsmittel beim Umgang mit den Krankenkassen haben übrigens die Sanitätshäuser und nicht die Ärzte. Deshalb hole ich mir nie ein Rezept, bevor ich mich bei meinem Sanitätshaus nicht ausführlich über das informiert habe was ich brauche und welche Worte auf dem Rezept stehen muß. Bei meiner Greifhilfe z.B. habe ich mir den Namen der Greifhilfe mit Artikelnummer und Firma auf mein Rezept schreiben lassen. So hatte meine Krankenkasse kaum eine Möglichkeit und mußte es genehmigen.

    Wartezeiten sind aber trotzdem nicht aus zu schließen, weil die Krankenkassen Rezepte oft an den MDK weiter leiten und dort über die Notwendigkeit entschieden wird. Erst wenn die Krankenkasse das Rezept zurück bekommen hat, wird sie dem Versicherten die Verordnung bewilligen.

    Schönen Gruß
    Karin
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