Muss ich ein selbstgezahltes Gutachten an die Behörde, die es beauftragt hat, im Original abgeben?

Nach einer "Selbstanzeige" beim Straßenverkehrsamt, gab diese den AUftrag, dass ich u.a. von einer Medizinerin begutachtet werden soll. Die Kosten muss ich selber tragen. Muss ich das Gutachten nun im Original abgeben, oder darf es auch eine Kopie sein?? Das Amt fordert das Original, da ich aber die Art und Weise der Vorgehensweise nicht erfreut war, ich möchte MEINE Originale nicht aus der Hand geben.
Weiß da wer Bescheid?

Antworten

  • Das Originale kannst du behalten.

    Gehe zum Pastor und lasse es Beglaubigen kostet nichts ( muss nur in der Kirche sein).
    Oder zum Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro und sagen, das du eine Beglaubigung brauchst. Dort verlangen sie eine Gebühr.

    Ich hoffe damit dir geholfen zu haben.
  • Hallo Livi,
    die Vorgehensweise kenne ich in Bezug auf Zeugnisse auch, aber bei einem Gutachten?
    NUn ... mhm ... werde mal schauen, ob ich da noch irgendwo einen Paragraphen finde, ansonsten ist es mir zu wackelig, geht schließlich um meine weitere Fahrerlaubnis.
    DAnk und schönen Abend
    LG
    Mona
  • Hallo Mona

    Eine beglaubigte Kopie muß reichen - sind ja amtlich beglaubigt. zumindest bei uns ist es so, daß amtliche beglaubigungen (Einwohnermeldeamt, Bürgeramt usw.) bei vorliegen einer Schwerbehinderung nichts kosten.
    Mache es doch so: Gebe die beglaubigte Kopie ab und wenn sie sich zieren frage ach ob sich hier das eine Amt dem anderen nicht traut. Das Original kannst du ja "zur Einsicht" mitnehmen.
    Abgesehen davon die Schreiben von der Zulassungsstelle sind Textbausteine, die klingen dramatischer als sie sind. Kurioserweise hat das Integrationsamt Karlsruhe von mir ein neues Gutachten "unter Fristsetzung bis.." verlangt - ich fahre mit meiner Behinderung seit 30 Jahren auto.

    Klaus
  • Hallo Mona,

    du hast von einigen Usern bereits einige Tipps und Ratschläge erhalten.
    Ich leite deine Frage auch an einen unserer Fachexperten weiter.
    Bitte hab etwas Geduld mit seiner Antwort.

    Viele Grüße schickt dir
    Michaela
  • Hallo Michaela,
    hab Dank für das Angebot, meine Frage an die Fachexperten weiter zu leiten. Mit der Geduld ist das so eine Sache, ich besitze sie definitiv, allerdings muss ich Fristen einhalten.
    Ich werde zuhause meine Gesetzestexte zum Verwaltungsrecht durchlesen und schauen, ob ich schlauer werde. Gleichzeitig lasse ich mir meine Kopie gerade im Büro (Schule) beglaubigen und dann werde ich mit der Kopie vor Ort hinfahren und es abgeben... können ja die 8 Seiten durchlesen und mit dem Original vergleichen...die Idio...
    Danke und einen sonnigen Gruß an die Redaktion
    Mona


    Hallo Klaus 123
    Herzliche Grüße nach Karlsruhe... ZKM... euer Schlösschen, war Anfang Oktober da und habe u.a. meinen Bruder dort besucht!

    Herzlichen Dank auch für deine Antwort. An meinem Text an Michaela siehst du, dass ich definitiv deine Idee umsetzen werde.
    Bei dir... dass nach 30 Jahren... die Arbeiten eben die "aktuellen" Fälle ab und du weißt doch, sie sind ALLE überarbeitet...
    Nun sind sie eben gerade im Jahr 1981 angelangt.. SUPI
    Machs gut und... sonnigen Gruß
    Mona

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