mein Arbeitger droht mit Kündigungsantrag beim Integrationamt wen ich einen Antrag auf Überstundenbe

Ich war beim Ifd die haben meinen Arbeitger auf aufgesucht wegen eventueller erleichterungen am Arbeitsplatz und Reduzierung der Arbeitszeit.Mein Arbeitg.droht nun wen ich einen antrag auf reduz.stelle einen Kündigungsantrag Beim Integrationsamt zu stellen,wegen seiner Führsorgepflicht.So wurde es mir vom Integrationfachdienst mittgeteilt.


Wie soll ich mich verhalten ?

Antworten

  • Hallo Wisselsinger

    Dein Arbeitgeber darf Dich als schwerbehinderter Mensch nicht zu Mehrarbeit zwingen, wenn Du es nicht willst/kannst. Hier zu ein entsprechender Link

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/124.html

    http://behinderung.org/gesetze/SchwbG.htm

    Vielleicht gelingt es Dir mit Deinem Arbeitgeber eine Vereinbarung zu treffen, in dem Du ihm anbietest ab und an Mehrarbeit zu leisten, soweit Dein Gesundheitszustand dieses erlaubt. Arbeitszeit gilt nicht als Mehrarbeit wenn Du zum Beispiel Zeiten zwischen 2 Feiertagen vor oder nacharbeiten sollst. Du erhälst dann im Gegenzug einen Brückentag und kannst so eventuell ein superlanges Wochenende machen. Das Du den IFD eingeschaltet hast, ist in Ordnung. Wie sieht es mit der Schwerbehindertenvertretung in Deinem Betrieb aus? Was Dein Arbeitgeber macht, halte ich für Erpressung.

    LG Nobby
  • Nobby hat geschrieben:
    ... Was Dein Arbeitgeber macht, halte ich für Erpressung.

    hallo wisselsinger

    ich stimme nobby voll in all seinen äußerungen zu und drücke dir die daumen, dass du mit deinem arbeitgeber doch noch eine "gütliche" vereinbarung treffen kannst.


    vg

    nicky
  • Hallo wisselinger! (Netter Nick, wie kommt man auf so eine Idee 😆 )

    Zu dem Umsetzten und den Ratschlägen des IFDs kann ich hier nix sagen, nur die Drohung des Arbeitgebers ist eine Luftnummer.
    (z.B. geht es ja nicht um Mehrarbeit, sondern Arbeitszeitréduziereung, das wäre Teilzeitarbeit, da haben SB auch ein Anrecht nach SGB IX, aber ich weis dern § nicht).

    Die wenigen Fälle in denen das Integrationsamt nicht zustimmt, sind, wenn die Kündigung auf Grund der Schwerbehinderung erfolgt.
    Und nach deiner Schilderung wäre das ganz klar der Fall.
    (So handelt "mein" Integrationsamt, ruf ganz einfach mal auf "deinem" an)

    Also, laß deinen Chef de nAntrag stellen, falls er sich blamieren will (sage es ihm so...)

    Gruß
  • Hallo Wisselinger, ich noch mal!

    Das mit der Teilzeit ist leider nur eine Option des Arbeitgebers
    --> §81 Abs.5 SGB IX, also Verhandlungssache.

    Gehe hierzu auch zum Integrationsamt, nicht zum IfD ...

    Gruss

  • ... und ich noch einmal!

    Damit kein falscher Eindruck entsteht. Ich habe nix gegen den IfD.

    IfD sind die Praktiker und Recht haben ist estwas anderes als Recht bekommne.
    Die vom Integrationsamt sind zwar nicht immer Beamte aber Büromenschen, die einfach
    besser verhandeln können ...

    Also um ein Situtation festzustelleun und um Rat zu bekommen --> IfD
    Um etwas durchzusetzten --> Integrationsamt.

    So, jetzt ziehe ich mich aber zurück 🥺
  • Hallo wisselsinger,

    Arbeitnehmer haben auch ein Anrecht auf Teilzeit und bei der Mehrarbeit sind Behinderte laut Schwerbehindertengesetz befreit.
    Tschoo hat Recht, geh zum Integrationsamt, früher Hauptfürsorgestelle und zum Behindertenvertreter im Betrieb.
    Was das Integrationsamt betrifft, so muß das sowieso bei jeder geplanten Kündigung Behinderter angehört werden.
    Nur in seltenen Fällen stimmen die zu, aber schon gar nicht wenn sich die Kündigung rein auf die Behinderung stützt.
    Da müßte Dein Arbeitgeber schon ein gravierendes Fehlverhalten deinerseits zweifelsfrei nachweisen oder betriebsbedingt kündigen müssen und auch dann müßte er zweifelsfrei nachweisen, daß er keinen anderen behindertengerechten Arbeitsplatz im Unternehmen hat.
    Hinzu kommt noch die Erpressung.
    Falls Du Mitglied beim VDK bist oder wirst helfen auch die weiter und führen, wenn nötig den Prozeß.

    LG

    Surfer
  • Hi wisselsinger

    Nur noch einmal eine Verständnisfrage:
    In der Überschrift schreibst du Überstunden, also über die im Arbeitsvertrag vereinbarte Zeit - im Text kommt es mir so vor du meinst Reduzierung der normalen Arbeitszeit.

    Was meinst du denn genau ?


    Klaus
  • Guten Abend Wiselsinger,..

    sei uns herzlich willkommen im Forum,.. 😉

    Es geht nicht das dein AG = Arbeitgeber dir droht, dies ist nicht in Ordnung. Und so hoffe ich das du die Freistellung beantragt hast.

    Zum § 124 SGB IX kannst du dich auf Antrag von "Mehrarbeit von/ für Schwerbehinderten Menschen" befreien lassen. Bitte beachtet dies, sonst könnte es ein Bummerang werden für dich, als AN = Arbeitnehmer in die Richtung der Arbeitsverweigerung. Und dies führt zur Kündigung, da man durch den Dienst / Arbeitsvertrag gebunden ist.

    Hast du bei Einstellung nicht deine Behinderung angegeben, kann dies dein AG nicht wissen. Es gibt viele Behinderungen die man auf den ersten Blick nicht erkennt, sichtbar sind.

    Nur wie o.g. beschrieben, gibt es Möglichkeiten für Menschen / Personen mit einer Behinderung sich davon befreien zu lassen.

    Hier ein Link zum besseren Verständnis und zum einlesen in der Materie;

    http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html

    Viel Glück, bei weiteren Fragen bitte einfach melden, Mfg Lyn






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