Persönliches Budget

Hallo,

ich trage mich mit den Gedanken das persönliche Budget
zu beantragen.
Wer kann mir Fragen dazu beantworten?

1. ist das PB einkommensabhängig?
ich habe noch einen Sohn zu hause und der bekommt Unterhalt .
Wird dies mit verrechnet?
Nächstetes Jahr geht er zum Studium ,oder soll ich erst da
das PB beantragen?

2. kann man das PB für Haushaltshilfe , Fahrten und begleitung
nutzen ?

Liebe Grüße
lieselotte

Antworten

  • Hallo Lieselotte!

    Ich hatte mal ein Prospekt, wo das PB gut verständlich erklärt wurde, kann es leider nicht mehr finden, ist auch schon etwas länger her. Du solltest auf alle Fälle mal nach dem Begriff googlen oder deine KK fragen.

    Ich weiß noch, dass ich von dem Gedanken wieder Abstand genommen habe. Soweit ich weiß, läuft ein Antrag bei der KK, die entscheiden dann und du bekommst Summe X überwiesen, mit der du dann bis zu 12 Monaten auskommen mußt, egal, was du damit machst. Wenn das Geld vor den 12 Monaten weg ist, mußt du selber nachfinanzieren. Du kannst das PB benutzen, um dir ein behindertengerechtes Auto zu kaufen, um Rezepte zu bezahlen, evtl. sogar Haushaltshilfe, aber eine nochmalige Überweisung bekommst du nicht in den 12 Monaten.
    Deshalb finde ich es persönlich besser, alles einzeln zu beantragen und evtl. nur einen Eigenanteil zahlen zu müssen für Hilfsmittel etc. Es ist zwar oft ein Kampf, das durchzubekommen, was man braucht oder möchte, aber du bekommst, glaube ich, unterm Strich mehr Geld dabei heraus.

    Verlasse dich bitte nicht 100%ig auf meine Zeilen, ich weiß nur noch, dass ich genau aus diesem Grund es nicht gemacht habe.

    Gruß, Katrin
  • Hallo Lieselotte,

    lies dir doch mal unseren Artikel zum Thema "Persönliches Budget" durch:
    http://www.myhandicap.de/behinderung_persoenliches_budget.html

    Hier kannst du viele wertvolle Infos bekommen.

    Ich leite deine Frage auch an einen unserer Fachexperten weiter. Bitte hab mit seiner Antwort ein wenig Geduld.

    Viele Grüße schickt dir
    Michaela
  • Hallo Lieselotte,

    wenn im PB der Sozialleistungsträger als Kostenträger beteiligt ist, ist das PB Einkommensabhängig und Vermögensabhängig. Der Unterhalt für Ihren Sohn, fließt mit in das Familieneinkommen ein. Allerdings sind dann die Freibeträge etwas höher.

    Es ist nicht so, dass Sie beim PB einen Betrag X bekommen mit dem Sie machen können was Sie wollen, und 12 Monate im Voraus schon gar nicht. Das PB dürfen Sie nur für die Leistung einsetzen für die es bewilligt wurde.

    Ein PB ist keine zusätzliche Leistung sondern nur eine andere Leistungsform, d.h. nur wenn Sie Anspruch auf eine bestimmte Leistung haben, können Sie zwischen der Sachleistung und der Geldleistung (PB) wählen.

    Als erstes müssen Sie sich klar werden wo Sie Bedarf haben. Wenn Sie z.B. eine Haushaltshilfe benötigen, müssen Sie Ihren Bedarf in einen Zeitrahmen fassen.

    Beispiel:
    Sie benötigen in der Woche für 5 Stunden eine Haushaltshilfe zum Putzen, Einkaufen, Wäsche machen, bügeln etc. Dann können Sie für diese 5 Stunden beim Sozialleistungsträger die Hilfe beantragen (entweder als PB oder als Sachleistung). Wenn Sie sich für PB entscheiden bekommen Sie monatlich den entsprechenden Betrag (also für ca. 20 Stunden - um beim Beispiel zu bleiben) auf ein gesondertes Konto - das Sie extra für das PB anlegen müssen - überwiesen und können sich mit diesem Geld Ihre Haushaltshilfe "einkaufen".

    Und zwar nur die Haushaltshilfe und nicht "Rezepte bezahlen, Auto kaufen" etc.

    Das funktioniert bei verschiedenen Leistungen. Wenn Sie zum Beispiel Assistenz benötigen, wenn Sie Hilfe zur Pflege benötigen, wenn Sie Begleitung außer Haus benötigen... etc.

    Ihr Bedarf muss festgestellt werden und er muss als Leistung anerkannt sein.
    Wenn Sie zum Beispiel ein Hilfsmittel wollen das von der KK nicht als Hilfsmittel anerkannt ist, dann werden sie dafür auch kein PB bekommen. Nur bei anerkannten Hilfsmittel haben Sie die Möglichkeit zu wählen.

    Wenn Sie Anspruch auf Fahrdienst haben, könnten Sie auch diesen als PB wählen. In diesem Fall würden Sie einen Betrag bekommen mit dem Sie sich von Bekannten oder auch mit dem Taxi fahren lassen könnten.

    Wenn mehrere Kostenträger beteiligt sind, bezeichnet man das als trägerübergreifendes Persönliches Budget.

    Einen Antrag können Sie bei jedem Leistungsträger oder einer der gemeinsamen Servicestellen ( http://www.reha-servicestellen.de/ ) abgeben, die Leistungsträger sind verpflichtet - wenn er nicht selbst zuständig ist - diesen entsprechend weiterzuleiten.

    Schöne Grüße
    Rainer
  • hallo,

    erst einmal vielen Dank für die Antworten,die mir schon weiter geholfen haben.

    Ich beziehe ja Pflegegeld ,wird das dann mit verrechnet oder fällt weg?

    ist nun sinnvoller zu warten ,bis der Sohn auf Studium ist mit der Beantragung ?


    liebe grüße
    Lieselotte

  • Das Pflegegeld fällt nicht weg ! Natürlich muß man sein Einkommen angeben, wir haben durch das persönliche Budget 1500 Euro im Jahr als Mobilitätshilfe bekommen um Taxi zu fahren.
    Das PB wurde von uns beim Sozialamt beantragt, der Amtsarzt sagt dann, ob die Hilfe benötigt wird.
    Danach wird festgelegt, wieviel Geld benötigt wird und es wird aufs normale Konto überwiesen und nicht auf ein Extrakonto.
    Ich würde mit der Beantragung nicht warten, kann nur mehr bringen, wegnehmen kann man nichts.
    Gruß Eva